i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> nach Heirat mit Touristenvisum, welche Probleme?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1112027226

Beitrag begonnen von arokh am 28.03.2005 um 18:23:43

Titel: nach Heirat mit Touristenvisum, welche Probleme?
Beitrag von arokh am 28.03.2005 um 18:23:43
Hallo zusammen,

Ich habe hier schon herausgehört, dass es nicht einfach ist, nach einer Heirat in Deutschland wobei ein Partner Ausländer mit Touristenvisum ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Könnt ihr mir konkreteres dazu sagen (oder auf entsprechende Threads verlinken, habe mit der Suche leider nicht das "richtige" gefunden)?

Was kommt auf einen zu? Wie lange dauert ein solcher Prozess? Wie gut sind die Chancen ohne Ausreise ein AE zu bekommen?

Schonmal "Danke" im Vorraus

Arokh

Titel: Re: nach Heirat mit Touristenvisum, welche Problem
Beitrag von Mick am 28.03.2005 um 18:31:12
Hi,
nach § 39 Aufenthaltsverordnung  sollte es keine Probleme
(mehr) geben, eine solche AE zu bekommen.

Probleme können natürlich entstehen, wenn die Heirat nicht
während der Gültigkeitsdauer des Visums erfolgen kann.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass man bei Visumsantrag-
stellung die Wahrheit über den Aufenthaltsgrund sagen muss.
Beabsichtigte Eheschließung ist nicht Touristenaufenthalt.

Titel: Re: nach Heirat mit Touristenvisum, welche Problem
Beitrag von zhelyde am 10.04.2005 um 01:20:23
Hi,

und wenn man eine Shengen-Visum z.B. nach Dänemark für Eheschließung in andere Botschaft (z.B. Finland oder auch Dänemark) beantragt und auch dort in Dänemark heiratet, kann man auch hier in Deutschland einen Aufenthaltserlaubniss bekommen (auch wenn der Ehepartner z.Z. Arbeitlosenhilfe 2 bezieht)?

Vielen Dank im Vorraus

Igor

Titel: Re: nach Heirat mit Touristenvisum, welche Problem
Beitrag von Mick am 10.04.2005 um 17:57:40

schrieb am 10.04.2005 um 01:20:23:
Hi,

und wenn man eine Shengen-Visum z.B. nach Dänemark für Eheschließung in andere Botschaft (z.B. Finland oder auch Dänemark) beantragt und auch dort in Dänemark heiratet, kann man auch hier in Deutschland einen Aufenthaltserlaubniss bekommen (auch wenn der Ehepartner z.Z. Arbeitlosenhilfe 2 bezieht)?

Vielen Dank im Vorraus

Igor


Welche Staatsangehörigkeit hat der hier lebende Ehepartner? Sofern
er Deutscher ist, bestünde ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalts-
erlaubnis, § 39 Nr. 3 AufenthV wäre anzuwenden.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.