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Aufenthaltserlaubnis waehrend Schwangerschaft (Gelesen: 1.731 mal)
inir
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28.03.2005 um 13:01:54
 
Hallo an alle!
Mein mann ist aegypter (wir sind bis jetzt nur nach aegyptischen recht verheiratet KEIN Orfi!!! aber der aegyptische vertrag ist auf der deutschen botschaft in kairo nicht anerkannt) und seit knapp einem jahr wohnen wir zusammen in seiner heimat und haben auch  nicht vor einmal ein deutschland zu leben. nun bin ich im 5. monat schwanger und moechte das kind aber gerne in deutschland bekommen. meine frage ist jetzt ob mein mann waehrend der schwangerschaft schon eine berechtigung hat mit mir in deutschland zu sein. es geht dabei nicht um einen langfristigen aufenthalt sondern eher um 2 bis 3 kurzaufenthalte waehrend der schwangerschaft und die erste zeit nach der geburt da wir in aegypten ein geschaeft besitzen was nicht fuer laengere zeit 'allein' gelassen werden kann. wir haben jetzt ein besuchervisum fuer ihn beantragt (mit verpflichtungserklaerung usw.) aber ich hab gelesen das 90% dieser visas abgelehnt werden.
kann er, wenn er hier ist eine vaterschaftserklaerung abgeben und ist es dannach fuer ihn einfacher nach deutschland zu reisen oder muessen wir bei jedem besuch ein neues visum beantragen?

vielen dank fuer eure hilfe.
inir
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Mick
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Antwort #1 - 28.03.2005 um 13:59:49
 
Zitat:
kann er, wenn er hier ist eine vaterschaftserklaerung abgeben und ist es dannach fuer ihn einfacher nach deutschland zu reisen oder muessen wir bei jedem besuch ein neues visum beantragen?


Hi,
mit Vaterschaftsanerkennung sollte es einfacher sein,
da er als Vater eines deutschen Kindes "eh" einen
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.

Allerdings wird er weiter Visa beantragen müssen; da
der gewöhnliche Aufenthalt nicht im Bundesgebiet ist,
wird auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #2 - 28.03.2005 um 20:23:48
 
Hi Mick,

ich möchte jetzt nicht unken, aber eine Vatershaftsanerkennung kann zwar vor der Geburt abgegeben werden, sie wird jedoch erst mit der Geburt wirksam.

Ob dann in dem geposteten Fall bereits eine Vorabanerkennung zu dem dann deutschen Kind ausländerrechtlich beachtlich ist, wage ich IMHO zu bezweifeln.

Die Vaterschaft wird ja auch erst mit der Geburt als solche wirksam, da zu einer Leibesfrucht  ein Verwandschaftsverhältnis (noch)  nicht bestehen kann.

Grüße
Ronny
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Mick
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Antwort #3 - 28.03.2005 um 20:41:52
 
Hi Ronny,
die Vaterschaft soll hier anerkannt werden und es geht
um die Visumserteilung danach. Bei meiner Antwort bin
ich schon davon ausgegangen, dass er Vater ist, also
dass die Geburt erfolgt ist.

Dennoch würde ich auch nicht ausschließen, dass die
Vaterschaftsanerkennung auch für ein Besuchsvisum vor
der Geburt dazu führen wird, dass dieser Umstand in
der Ermessensausübung der Botschaft berücksichtigt
wird. Insbesondere dann, wenn er bei Visumsbeantragung
angibt, bei der Geburt seines Kindes dabei sein zu wollen.

Bei den geschilderten Umständen wird die Rückkehr-
bereitschaft glaubhaft gemacht werden können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #4 - 06.04.2005 um 12:33:31
 
So, heute bekommen wir es also schwarz auf weiss. das gestellte besuchervisum meines mannes ist abgelehnt wurden.  :stampf:
das ganze wurde damit begruendet das die rueckkehrbereitschaft nicht ausreichend gegeben waere. das ist doch wohl der hohn. wir haben ein geschaeft, ein haus und unsere ganze lebensgrundlage in aegypten und dann unterstellen sie meinem mann das er eventuell nicht bereit ist nach ablauf des visums zurueckzukehren. ich bin echt masslos enttaeuscht.
zudem wurde mir dann heute beim telefonat mit dem vorsitzenden der visastelle gesagt,  das mein mann ja selbst nach einer heirat nach deutschem recht keinen anspruch auf kurzaufenthalte in deutschland hat. d.h. wir also lebenslang auf eine einladung ('verpflichtungserklaerung') meiner eltern oder von wem auch immer angewiesen sind.
ebenso verhaelt es sich mit einem visum zur geburt unseres kindes. eine vaterschaftserklaerung koennte doch wohl jeder abgeben aber ob der vater nun der wirkliche vater des kindes ist ist fraglich...
und da sich ja in 3 monaten nichts an seiner angeblichen anzuzweifelnden rueckkehrbereitschaft aendern kann, kann man eventuell auf eine ausnahme von seiten der botschaft hoffen.
nur darauf kann und ich will ich mich leider nicht verlassen, da eine erneute ablehnung zum geburtstermin heisst, das mein mann sein kind wohl erst ein oder zwei monate nach der geburt sehen kann, wenn wir beide wieder zureuck nach aegypten gehen koennen (das waeren dann wohl 4 bis 5 monate).
die konsequenz des ganzen sieht fuer mich so aus das ich ende april wieder nach hause zu meinem mann fliege und das kind in aegypten zur welt kommt.
mich regt bei der ganzen sache nur auf das anscheinend jede frau die auch noch 10 bis 15 jahre aelter ist ihren (bettelarmen) kerl ohne jegliche probleme nach deutschland holen kann obwohl doch wohl bei so einer beziehung die absichten des mannes deutlich zu sehen sind. (einen solchen fall habe ich in meinem bekanntenkreis)
naja wie auch immer vielleicht sehe ich auch alles zu subjektiv aber das musste mal raus. danke fuers zuhoeren und
viele gruesse
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