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Wie lange Zeit für Remostration??? (Gelesen: 1.611 mal)
casa
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange Zeit für Remostration???
27.03.2005 um 16:20:38
 
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es Fristen zur Beantragung der Remostration bei der Deutschen Botschaft gibt??? (FZV wurde ohne nährere Gründe abgelehnt!!!) Der Brief von der Botschaft zu meinem MAnn hat schon sehr lange gedauert...nicht das die evtl. Frist dadurch schon bald abgelaufen ist...das wäre echt nicht gut!!
Danke und viele Grüße Casa
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange Zeit für Remostration???
Antwort #1 - 27.03.2005 um 23:01:40
 
Zitat:
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es Fristen zur Beantragung der Remostration bei der Deutschen Botschaft gibt??? (FZV wurde ohne nährere Gründe abgelehnt!!!) Der Brief von der Botschaft zu meinem MAnn hat schon sehr lange gedauert...nicht das die evtl. Frist dadurch schon bald abgelaufen ist...das wäre echt nicht gut!!
Danke und viele Grüße Casa


Hallo Casa,
da die Ablehnungen nicht mit einer Rechtmittelbelehrung
versehen werden, gilt eine Widerspruchsfrist von einem
Jahr.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange Zeit für Remostration???
Antwort #2 - 28.03.2005 um 20:15:17
 
Zitat:
gilt eine Widerspruchsfrist von einem  Jahr.


Hi Casa,

vielleicht nur noch zur Ergänzung derAntwort Micks:

die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem Dein Mann Kenntnis von der Entscheidung bekommen hat, also der Bekanntgabe.

Nicht an dem Tag an dem die Entscheidung abgeschickt wurde. Also wäre auch bei einer evtl. kürzeren Frist durch den Postweg keine Zeit verloren gegangen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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