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Zusammenleben mit Ukrainerin - ohne Heirat? (Gelesen: 930 mal)
bennytwentyone
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Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zusammenleben mit Ukrainerin - ohne Heirat?
24.03.2005 um 17:55:53
 
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger und habe eine Freundin in der Ukraine. Sie ist von mir schwanger und wir planen, dass das Kind in der Ukraine zur Welt kommen soll.
Als Mutter eines deutschen Kindes hat sie ja dann Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland. Was benötigt die deutsche Botschaft, um ein entsprechendes Visum auszustellen? Geburtsurkunde des Kindes sowie Vaterschaftsanerkennung meinerseits? Ist in diesem Fall eine VE notwendig, oder wird das erst Thema, wenn der Visum-Antrag zur Bearbeitung bei meiner ABH eintrifft? Wo und wann ist eine Sorgerechtserklärung notwendig? ???
Noch eine letzte Frage: sollte die Beziehung in die Brüche gehen  Smiley, hat sie dann dennoch Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland (und Unterhaltsanspruch mir gegenüber), solange sie das Sorgerecht für das deutsche Kind hat?
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 24.03.2005 um 21:58:38
 
Hi Benny,

die Mutter erhält einen Anspruch auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personen-
sorge für ein deutsches Kind (§ 28 AufenthG). Das ist einkommens-
unabhängig. Auch im Falle der Trennung von Dir, so lange
sie die Personensorge ausübt. Eine gemeinsame Einreise
ist nach meiner Erfahrung i.d.R. ohne Probleme möglich.

Zur Frage, wie der Anerkennung der Vaterschaft
findest Du vielleicht Info's auf der Homepage der Botschaft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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