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Eine Frage zur Einbuergerung (Gelesen: 1.617 mal)
marokkaner915
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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24.03.2005 um 09:09:29
 
Guten morgen,
Ich bin Marokkaner und bin seit April 2002 in deutschland.Seit Dezember 2002 bin ich mit einer deutschen Frau verheiratet.Seit November 2004 haben wir einen Sohn.jetzt möchte ich mich einbürgern,wie muss ich das machen?muss ich meine marokkanische Staatangehörigkeit dafür aufgeben?
                                        gruss an alle.
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leopard04
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.03.2005 um 09:23:01
 
Guten Morgen,
deine Marokanische Pass wirst du nicht verlieren  oder abgeben ,weil die Marokkanische Staatangehörigkeit  Pasiv  ist .du kanns 2 päss  haben
keine sorgen
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.03.2005 um 10:26:43
 
Zitat:
Seit Dezember 2002


Zeitliche Voraussetzung ist m.E. erst im dezember 2005 frühestens erfüllt.

Du mußt bei Deiner Einbürgerungsbehörde einen Antrag stellen.
Verfahren ist oben bei ...

beschrieben.

Das mit dem Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit ist so wie Leopard geschrieben hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 24.03.2005 um 10:35:30
 
Zitat:
Zeitliche Voraussetzung ist m.E. erst im dezember 2005 frühestens erfüllt.


nicht unbeding!!!
drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt sind erforderlich. kommt also auf den Aufenthaltsstatus seit der Einreise an.
Es reicht zwei der drei Jahre mit einer deutsche verheiratet zu sein. (Ehe muss aber zum Zeitpunkt der EB wieterhin bestehen.)
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 24.03.2005 um 10:50:19
 
Zitat:
Dezember 2002 bin ich mit einer deutschen Frau verheiratet




Hi Samfro,

Ich bin mal "stillschweigend" von einer AE nach der Eheschließung ausgegangen  grin

Ansonsten hast Du natürlich recht  :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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