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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Eine Frage zur Einbuergerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1111651769 Beitrag begonnen von marokkaner915 am 24.03.2005 um 09:09:29 |
Titel: Eine Frage zur Einbuergerung Beitrag von marokkaner915 am 24.03.2005 um 09:09:29
Guten morgen,
Ich bin Marokkaner und bin seit April 2002 in deutschland.Seit Dezember 2002 bin ich mit einer deutschen Frau verheiratet.Seit November 2004 haben wir einen Sohn.jetzt möchte ich mich einbürgern,wie muss ich das machen?muss ich meine marokkanische Staatangehörigkeit dafür aufgeben? gruss an alle. |
Titel: Re: Eine Frage zur Einbuergerung Beitrag von leopard04 am 24.03.2005 um 09:23:01
Guten Morgen,
deine Marokanische Pass wirst du nicht verlieren oder abgeben ,weil die Marokkanische Staatangehörigkeit Pasiv ist .du kanns 2 päss haben keine sorgen |
Titel: Re: Eine Frage zur Einbuergerung Beitrag von Samfro am 24.03.2005 um 10:35:30 Zitat:
nicht unbeding!!! drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt sind erforderlich. kommt also auf den Aufenthaltsstatus seit der Einreise an. Es reicht zwei der drei Jahre mit einer deutsche verheiratet zu sein. (Ehe muss aber zum Zeitpunkt der EB wieterhin bestehen.) |
Titel: Re: Eine Frage zur Einbuergerung Beitrag von ronny am 24.03.2005 um 10:50:19 Zitat:
Hi Samfro, Ich bin mal "stillschweigend" von einer AE nach der Eheschließung ausgegangen ;-D Ansonsten hast Du natürlich recht :paletti Grüße Ronny |
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