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Familienzusammenführung Abgelehnt (Gelesen: 2.309 mal)
iza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung Abgelehnt
23.03.2005 um 14:34:50
 
Ich werde mich so kurz wie möglich fassen. Meine cusine hat leztes Jahr im süden einen Mann kennengelert der im Urlaub aus De kamm (war fast Liebe auf den ersten Blick). Na ja sie haben sich verliebt, telefontate mails usw..Er kamm dann in die Türkei um Sie zu besuchen haben dann promt etschlossen zu Heiraten und heben es getan ohne ihren Familien bescheid zu geben. Meine Cusine ist 37 und hat 3 Ehen hinter sich ist in DE geboren und aufgewachsen mit 16 Jahren freiwillig zürück in die Türkei , ist nicht mehr nach De seit dem, beherscht De sprache sehr gut, hat jahrelang im Turismus geartbeitet,Ihr Mann ist 24. Da ihr Mann nicht in der Türkei leben wollte hat sie für ihn die Rückkehr nach DE akzeptiert

Ihr mann hat allle dokumente abgegeben die gebraucht werden , Versicherung, Wohnung, gehalt alles OK, Sie hat alle urteile ihre scheidungen in Orginal und Überstezt auf deutsch alle İdendityaet nahcweise vom Bürgeramt alles auf DE übesetzt mit ihrem Pass abgegeben mann hatte ihr damal ein paar fragen gestellt wo wann sie sich kennengelernt haben uzw. nun musste sie warten.

Anfang Februar hat es haeftig geschneit in IST. weil Sie in der Europa seite wohnt aber Anatolien seite von IST arbeitet ist bei ihrer Oma für die wochhe gebliben, der witz ist das ein Brief vom Konsulat gekommen ist der Sie zum gespraech eingeladen hat am um 10:00 Uhr morgens der aber in die haende vom nachbarn geraten ist und Si andem tag nachhause ging und den Brief erst am Abend in der hand hatte.

Warum das ganze? Ihr Antrag wurde abgelehnt . Weil sie durch ihre mangelnde Mitwirkung den verdacht auf eine "Zweckkehe" nicht ausgeraeumt haette,  ( paragraph 82 AufenthG.)

Sie hat dazu jezt einspruch genommen, (wie weit es hilfen wird wissen wir nicht) hat dem Konsulat geschrieben und  ihre "Mangelnede Mitwirkung" begründet.

Was kann man noch unternehmen, Sie hatte keinerlei Gründe für eine  sogenannte "Zeckehe". Ihr mann hat in DE, diese Ablehnung nachgeforscht , man hat Ihm gesgt das er alles getan hat was nötig ist und seine Frau von der Türkei aus selber handeln müsste.

Wer kann helfen?

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.03.2005 um 16:29:37
 
Zitat:
Wer kann helfen?


Wäre mal interessant zu wissen, welche Staatsangehörigkeit der Ehemann hat.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.03.2005 um 16:34:44
 
Er ist auch Türke
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.03.2005 um 07:47:14
 
Zitat:
Er ist auch Türke


Zitat:
Cusine ist 37 und hat 3 Ehen hinter sich


Zitat:
Ihr Mann ist 24


Zitat:
Da ihr Mann nicht in der Türkei leben wollte


Ohne dem Jung und ihr jetzt zu nahe treten zu wollen, ist bei dieser Alterskonstellation natürlich der Verdacht einer " Zweckehe " nicht völlig abwegig.

Zumal da ja auch eine Führung der Ehe in der Türkei möglich wäre.



Ronny :paletti

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.03.2005 um 08:34:15
 
meiner cusine waere es auch lieber, aber ihr Mann wollte nicht, er ist geborn in DE und ist nur paar mal in der TR gewesen, er kann nicht mal gut türkisch. er müsste sein ganzes leben umaendern und das würde früher oder spaeter zum ehebruch führen meine cusine hat erfehrung genug um das zu wissen. Ein alters unterschied wird in der Türkei auch manchmal nicht gut angesehen aber es ist kein grund um eine ehe für gefaelscht zu halten das ist sehr demütigend. Hier heiraten junge frauen oder maenner reiche alte leute zum zweck ihres wohlgehens und nicht aus liebe. Wie kann die ABH es ohne beweis ablehnen? Menschen heben rechte zu heiraten wenn sie wollen und lieben, dgegen gibt es nicht mal in der TR ein gesetz. Wir verstehen das ganze nicht, es ist sehr demütigend für meine cusine.
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iza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.03.2005 um 12:26:57
 
WEISS WIRKLICH KEINER MEHR EINEN RAT? IHR MANN HAT ALLES GETAN ES IST VON DE AUS KEIN HINDERNISS FÜR DIE FAMILIENZUSAMMNFÜRHRUNG. NUR DAS DE  KONSULAT IN ISTANBUL HAT IHREN PAS MIT EINEM BRIEF ZURÜCKGESCHICK WORIN STEHT:

NACH DER AUSKUNFT DER AUSLANDERBEHÖRDE LIEGEN DIE VORAUSSETZUNGEN ZUR FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG NICHT VOR, DA DIE ZWEIFEL AM BESTEHEN EINER EINER ZWECKEHE, DIE NUR GESCHLOSSEN WURDE , UM IHNEN EIN AUFENTHELTSRECHT IN DEUTSCHLAND ZU GEWAHREN, AUFGRUND IHRER MANGELNDEN MITWIRKUNG NICHT AUSGERAUMT WERDEN KONNTEN. DER ANTRAG WURDE DAHER § 82 AUFENTHG ABZULEHNEN.

ICH HEBE AM ANFAG ERLAEUTERT WARUM SIE NICHT ZUM GEGEBEN TERMIN ERSCHEUNEN KONNTE. SIE WUSSTE GAR NICHT MAL UM WAS ES GEHT. ICH HABE DURCH DIESES FORUM ERFAHREN DAS MAN ZUR GLEICHEN ZEIT AUSGEFRAGT WIRD. OB MANN SICH KENNT ODER NICHT.

ES WIRKLICH PECHH VON IHR , ABER SIE HAT SO OFT DAMAL ANGERUFEN UND EINEN NEUEN TERMIN VERLANGT UND MAN HAT IHR GESAGT DAS VON DE EIN BESCHEID KOMMEN WIRD, UND NUN IST DIE ABLEHNUNG GEKOMMEN  öhm. MANN HATT SIE NICHT DARUF HINGEWIESEN DASS FALLS SIE NICHT ERSCHEIN DER ANTRAG ABGELEHNT WERDEN KANN. UND WENN DISER TERMIN VON IHREM LEBEN ABHANGIG IST , WARUM HAT MANN DIESEN BRIF NICHT PER EINSCHREIBEN GESCHICKT?  ??? . SIE HATTE JA DEN NAMEN UND ADRESSE VON IHRER NACHBARIN ANGEGEBEN FÜR DEI RÜCKSENDUNG IHRES PASSES , DIE ES ANNEHMEN KANN FALL SIE NICHT ZUHAUSE IST, UND DIE POST IN DER TÜRKEI KOMMT AUCH WIE ÜBERALL VORMITTAGS WO ALLE DIE EINEN JOB HABEN ARBEITEN ! WIR VERSTEHEN NICHT WRUM MANN IHR KEINE ZWEITEN TERMIN GEGEBEN HAT. UND NUR DESWEGEN EINE "ZWECKEHE" ALS VERDACHT HABEN.

BITTE KANN JEMAND DAS BEGREIFEN ODER ERKLAREN?
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