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Scheidung (Gelesen: 2.382 mal)
Franky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung
23.03.2005 um 10:31:55
 
Hallo liebe Forummitglieder,
Ich bin neu hier und habe auch schon einiges Wissenswertes hier gefunden.
Ich habe folgende Frage
Ich bin seit 3 Jahren mit einer Vietnamesin vergeiratet,wir haben eine kleine Tochter.Allerdings leben wir seit einiger Zeit getrennt.
Wir wollen beidseitig die Scheidung,hat meine Frau dann noch das Recht hierzubleiben ?
Oder muessen wir noch verheirat bleiben..?
Wir verstehen uns noch gut darum will ich auf keinen Fall das sie eventuell ausgewiesen wird.Wäre für jeden Tipp sehr dankbar.
Viele grüsse
franky
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 23.03.2005 um 11:13:57
 
Also nach meinem Wissensstand hat sie nach zwei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und kann bei einer Scheidung somit hier bleiben.

Aber vielleicht kann das ja nochmal jemand bestätigen. :richter
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 23.03.2005 um 11:39:01
 
Hi,
die Bestätigung ist auch in der FAQ zu finden.
Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass das gemeinsame Kind deutsch ist,
und dass damit ein AE-Anspruch zur Ausübung der Personensorge besteht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Franky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.03.2005 um 12:05:51
 
Hallo,vielen Dank..das h;rt sich doch recht Posetiv an.
Ist so ein Scheidungsproyess langwierig und Aufwendig?
Ich war nach unserer Trennung ein halbes Jahr in Hongkong und habe dort eine nette Freundin gefunden die aus Philippinien kommt..ich möchte sie schnellst möglich herüberholen da sie bei Ihren Job als housemaid gnadenlos ausgebeutet wird...
Nun erstmal muss die Scheidung durch sein,ich weiss das und dann kommt der nächste akt aber den nehme ich und meine Freundin in kauf...
ps.Unsere Tochter hat natürlich die Deutsche staatsbürgerschaft.
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tangoysalsa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.03.2005 um 16:41:13
 
Hallo Franky,

genau das gleiche Problem hat zur Zeit mein Freund (Ausländer). Habe auch schon einige Postings dahingehend abgegeben. (siehe auch: Scheidung, Kind deutsch, Aufenthalt)

Es ist wichtig, dass es bei der Scheidung wenigstens bei dem hälftigen Sorgerecht bleibt, wenn euer Kind bei Dir leben wird.
Überhaupt keine Probleme sollte deine Frau bekommen, wenn das Kind nach der Trennung in ihrem Haushalt lebt.
Wie sieht es mit dem Trennungsunterhalt aus. Bist du zu Unterhalt verpflichtet? Falls ja, dann wäre die Sache mit der Sicherung des Lebensunterhalts schon etwas unkomplizierter. Am besten wäre, wenn sie ihr eigenes Geld verdient. Falls Du nicht genug Geld verdienst, um Unterhalt zu zahlen, das Kind bei Dir lebt und deine Frau auf öffentliche Unterstützung angewiesen ist, dann könnte die Sache schon schwieriger aussehen.
Deine Frau kann übrigens nach einer Ehebestandszeit von drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, dazu müsstet ihr allerdings gemeinsam zur Ausländerbehörde und eine Bestätigung abgeben, dass die Ehe noch weiter Bestand hat.
Eine eigene (unbefristete) Niederlassungserlaubnis (ohne dich) kann sie nach 5 Jahren nur bekommen, wenn sie 60 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, wie dieser Fall aussähe, wenn das Kind bei ihr leben würde, das weiß ich auch nicht. Dazu habe ich nichts gefunden. Vielleicht kann ein Experte dazu etwas sagen.

Wie ihr mit diesen Tipps umgeht müsst ihr selber wissen.
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tangoysalsa
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.03.2005 um 17:07:41
 
Ich habe noch etwas vergessen:
Für die Ausländerbehörde zählt nur die Zeit, in der du und deine Frau wirklich zusammengelebt habt. Du sagtest ihr seid seit einiger Zeit getrennt, wie lange? Mit getrennten Wohnungen und neuer Meldung deiner Frau? In diesem Fall ist die Ehe nämlich schon längst "geschieden" und hätte der Ausländerbehörde eigentlich auch schon mitgeteilt werden müssen.
Für die oben angesprochene 2Jahres Ehe-Bestandszeit zählt also nur die tatsächlich gelebte Lebensgemeinschaft.
Folgendes ist nicht böse gemeint, aber ich kann nur hoffen, dass deine neue Freundin mehr "Bestand" hat.
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Franky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.03.2005 um 17:25:03
 
Hallo tangoysalsa,erstmal danke für die vielen Infos,
also auf den Papier wohnen wir noch bis heute zusammen(also 3 Jahre),wir verstehen uns ja noch ok nur für eine Ehe ist das nicht mehr genug...es gibt Gründe die ich hier nicht weiter erörtern möchte..hoffe da auf Verständnis.Unsere Tochter wird bei der Mutter bleiben ich kann sie aber immer sehen...(wie gesagt es ist keine Hass-trennung)

Der Eindruck kann verständlicherweise entstehen das meine Ehen (hatte nur die eine Smiley  ) kein Bestand haben..ich bin da nicht Böse aber alles hat seine Gründe.
Also wie gesagt wir leben jetzt schon 3 Jahre zusammen,Baby bleibt bei der Mutter und die Scheidung wird wohl recht peaceful.
Meine Freundin mit der ich seit 6 monaten zusammen bin kennt alle Hintergründe.
Ich bin jetzt erst seit2 tagen wieder in D-land und habe halt null Erfahrung mit scheidungen und so..wie lange dauert den nun so ein Scheidungsprozess wenn der in beidseitigen Einverständnis passiert?

gruß

franky
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tangoysalsa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.03.2005 um 18:21:39
 
Hallo Franky,
ich hätte Dir gerne per Mail geantwortet, weil das Thema Scheidung nicht ganz hierher paßt, deshalb nur meine Kurzfassung:

-einvernehmliche Scheidung nach einer offiziellen Trennungszeit von mind. einem Jahr(Antrag kann auch 3-4 Monate vorher gestellt werden, nach Beendigung des Jahres kommt dann sofort die Verhandlung)
-ihr braucht mindestens einen Anwalt (gemeinsamer Anwalt geht nicht, also er ist für Dich, oder deine Frau)
-die Kosten hängen vom Streitwert ab (Einkommen)
Sonstiges:
-du als Vater mußt Kindesunterhalt an deine Frau zahlen (je nach Einkommen mind. 192E)
-Ehegattenunterhalt muß geregelt werden, sowie Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
-Sorgerecht bleibt automatisch bei euch beiden, solange niemand von euch einen anderen Antrag stellt
Eine gute Seite für dieses Thema ist:
www.familienrecht.damm-pp.de

Viele Grüsse
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 24.03.2005 um 08:49:52
 
Zitat:
Deine Frau kann übrigens nach einer Ehebestandszeit von drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, dazu müsstet ihr allerdings gemeinsam zur Ausländerbehörde und eine Bestätigung abgeben, dass die Ehe noch weiter Bestand hat.
Eine eigene (unbefristete) Niederlassungserlaubnis (ohne dich) kann sie nach 5 Jahren nur bekommen, wenn sie 60 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, wie dieser Fall aussähe, wenn das Kind bei ihr leben würde, das weiß ich auch nicht. Dazu habe ich nichts gefunden. Vielleicht kann ein Experte dazu etwas sagen.


Diesbezüglich ist die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Kind wie die Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Ehegatten zu bewerten, d. h. Niederlassungserlaubnis in der Regel nach drei Jahren mit erleichterten Voraussetzungen.
Vgl. § 28 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. ...


Abu
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