tangoysalsa
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es könnte schlimer kommen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Hallo Franky,
genau das gleiche Problem hat zur Zeit mein Freund (Ausländer). Habe auch schon einige Postings dahingehend abgegeben. (siehe auch: Scheidung, Kind deutsch, Aufenthalt)
Es ist wichtig, dass es bei der Scheidung wenigstens bei dem hälftigen Sorgerecht bleibt, wenn euer Kind bei Dir leben wird. Überhaupt keine Probleme sollte deine Frau bekommen, wenn das Kind nach der Trennung in ihrem Haushalt lebt. Wie sieht es mit dem Trennungsunterhalt aus. Bist du zu Unterhalt verpflichtet? Falls ja, dann wäre die Sache mit der Sicherung des Lebensunterhalts schon etwas unkomplizierter. Am besten wäre, wenn sie ihr eigenes Geld verdient. Falls Du nicht genug Geld verdienst, um Unterhalt zu zahlen, das Kind bei Dir lebt und deine Frau auf öffentliche Unterstützung angewiesen ist, dann könnte die Sache schon schwieriger aussehen. Deine Frau kann übrigens nach einer Ehebestandszeit von drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, dazu müsstet ihr allerdings gemeinsam zur Ausländerbehörde und eine Bestätigung abgeben, dass die Ehe noch weiter Bestand hat. Eine eigene (unbefristete) Niederlassungserlaubnis (ohne dich) kann sie nach 5 Jahren nur bekommen, wenn sie 60 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, wie dieser Fall aussähe, wenn das Kind bei ihr leben würde, das weiß ich auch nicht. Dazu habe ich nichts gefunden. Vielleicht kann ein Experte dazu etwas sagen.
Wie ihr mit diesen Tipps umgeht müsst ihr selber wissen.
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