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Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 1.173 mal)
Chris83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis?
22.03.2005 um 19:40:19
 
Hab eine Frage unter welchen Bedingungen/wie man in Deutschland bleiben darf?

Also es geht nicht um mich, aber vielen dank schon mal für eure Bemühungen. Gebe euch noch ein paar mehr Informationen.
Das erste Visum/Aufenthaltsgenehmigung wurde zum Studieren bzw. Besuch eines Sprachkurses ausgestellt. Jetzt wurde allerdings das Gesetz geändert und nach der Änderung darf die Person nicht mehr in Deutschland studieren.
Ihr Mutter (Vietnamesin) ist Witwe aber wieder verheiratet auch mit einem Vietnamesen, der allerdings schon über 25Jahre in Deutschland lebt, hier schon verheiratet war (Frau ist gestorben) und hier Arbeitet und ein Haus besitzt.
Das heißt in Vietnam lebt niemand mehr von der Familie, muss das Volljährige Kind jetzt trotzdem alleine wieder zurück nach Vietnam , oder kann es hier bei seiner Familie bleiben um dann eine Ausbildung anzufangen oder halt eine andere Arbeit?
Nochmals danke für eure Hilfe...

Chao
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cedo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis?
Antwort #1 - 23.03.2005 um 09:29:28
 
Prinzipiell es könnte Möglichkeit bestehen dass ihm eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung lt. § 9 BeschVerF erteilt werden kann.

Weiterhin sollte man die Möglichkeit für die Einburgerung überprüfen.
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Chris83
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis?
Antwort #2 - 23.03.2005 um 09:51:26
 
Was wäre denn wenn der Stiefvater das Volljährige Kind adoptiert? Kann es dann nicht auch die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis?
Antwort #3 - 23.03.2005 um 10:38:13
 
Zitat:
Prinzipiell es könnte Möglichkeit bestehen dass ihm eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung lt. § 9 BeschVerF erteilt werden kann.

Weiterhin sollte man die Möglichkeit für die Einburgerung überprüfen.


Hi Cedo,
das passt alles nicht, da kein Aufenthaltsrecht für D.
besteht (wir hatten Gestern Chat).

@chris83
Zitat:
§ 6 StAG:

Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags
das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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