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Schengen Gebiet (Gelesen: 2.183 mal)
hulmgulm
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen Gebiet
21.03.2005 um 14:04:05
 
Hallo,

die Schwester meiner Frau möchte uns besuchen. Dazu wird sie von der Deutschen Botschaft in Peking ein Schengen Besuchsvisa bekommen.

Jetzt sind mir natürlich die Schengen Staaten bekannt. Aber was ist mit den "kleinen" wie Monaco, Lichtenstein oder Vatikan etc? Die Deutsche Botschaft mein, daß diese nicht zu Schengen gehören.

Stimmt diese Aussage (kann ich mir nicht vorstellen!)?

Viele
Grüße
   Andreas
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2005 um 15:59:34
 
Hi Andreas,

Monaco und der Vatikanstaat sind rechtlich wohl keine Schengen-Vertragsstaaten, faktisch läuft es aber darauf hinaus, da sich die Einreisebestimmungen an denjenigen von Frankreich bzw. Italien anlehnen. Praktisch heißt das, daß die Einreise mit einem Schengen-Visum möglich ist.

Liechtenstein hingegen lehnt sich an die Schweiz an, d. h. Einreise mit einem Schengen-Visum in der Regel (es gibt Ausnahmen, aber China gehört nicht dazu) nicht möglich.

Ich lege hierfür allerdings nicht meine Hand ins Feuer...

Abu
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Antoine
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #2 - 21.03.2005 um 17:05:31
 
Zitat:
Hi Andreas,

Monaco und der Vatikanstaat sind rechtlich wohl keine Schengen-Vertragsstaaten, faktisch läuft es aber darauf hinaus, da sich die Einreisebestimmungen an denjenigen von Frankreich bzw. Italien anlehnen. Praktisch heißt das, daß die Einreise mit einem Schengen-Visum möglich ist.

Liechtenstein hingegen lehnt sich an die Schweiz an, d. h. Einreise mit einem Schengen-Visum in der Regel (es gibt Ausnahmen, aber China gehört nicht dazu) nicht möglich.

Ich lege hierfür allerdings nicht meine Hand ins Feuer...

Abu


Sehe ich für Besuchsaufenthalte (Visa) genauso. Im Übrigen gibt es ja auch gar keine Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten und Monaco bzw. dem Vatikan.

Hinsichtlich längerfristiger Aufenthalte und der Wohnsitznahme sieht es natürlich anders aus. Da ist keines der kleinen Länder an die Schengen-Regeln gebunden.

Antoine
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.03.2005 um 23:33:51
 
Wenn der Staat des Karol, welcher mit Mädchennamne Wojtyla heisst (Gott segne ihn und schenke ihm ein langes und gesundes Leben) kein Schengen-Staat ist, ist es dann notwendig, für den Grenzübertritt von Italien in den Vatikanstaat ein Visum zu besitzen ?

Konkret:
1. Angehörige welcher Staaten können visumfi in den Vatikanstaat einreisen ?

2. Bei welcher vatikanischen Nuntiatur (Botschaft) wäre solches Visum zu beantragen ?

3. Welche Bestimmungen, die dem deutschen Ausländerrecht entsprechen, gelten für Ausländer im vatikanstaat?

4. Sind Katholiken automatisch Staatsbürger des Vatikanstaates ?

5. Wie wird man Bürger des vatikanstaates ?

6. Falls 4. nicht zutrifft, wie ist die Staatsangehörigkeit des Vatikanstaates definiert ?

7. Wie erwarb der (ehemals) polnische Staatsangehörige Wojtyla die Vatikanische Staatsangehörigkeit, die er wohl als Staatsoberhaupt des Vatikanstaates besitzen muss ?

8. Ist ein Staatsangehöriger des Vatikanstaates gemäss den Lateranverträgen autromatisch Italienischer Staatsbürger ? (Interessant vor allem hinsichtlich der Person Karol Wojtylas).

Fragen über Fragen..........






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Slarti Bartfass
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.04.2005 um 22:10:37
 
Pietätloses Geschwafel.
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