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Besuchvisum ukrainische Freundin abgelehnt (Gelesen: 4.993 mal)
Luxi
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchvisum ukrainische Freundin abgelehnt
10.01.2005 um 01:57:16
 
Hallo liebe Forumler,

vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich bin momentan sehr traurig.

Es geht um meine Freundin aus der Ukraine. Sie ist 20 Jahre alt und studiert Deutsch und Englisch in der Ukraine. Im Jahre 2003 war sie für 2 Monate als Au-Pair in Deutschland, während dieser Zeit haben wir uns kennengelernt. Weil ihr die Aufenthaltsbedingungen in der deutschen Gastfamilie nicht zusagten, hat sie ihren Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland abgebrochen, und hat ihr Studium in der Ukraine fortgesetzt, obwohl sie ein übliches 12-Monats-Visum hatte.

Da sie sehr die Fremdsprachen liebt, und ich sie auch endlich wiedersehen wollte, hatte ich ihr einen Praktikumsplatz (fuer weniger als 3 Monate) in der Verwaltung einer deutschen sozialen Einrichtung besorgt, für Verpflegung und Unterkunft habe ich ebenfalls gesorgt, dass alles ordentlich geregelt ist. Leider hatte die ZAV (Zentralstelle für Arbeitsvermittlung) in Bonn nicht mitgespielt und hat meiner Freundin die Freistellung von der Arbeitsgenehmigung verweigert, da die ZAV angeblich keinen Zusammenhang zwischen dem Studium meiner Ukrainischen Freundin und dem Praktikumsplatz sah. Dabei hatte ich mehrmals bei der ZAV angerufen und bekam versichert, dass die Freistellung kein Problem ist. Alleine dieser ganze Prozess hatte mehrere Monate gedauert, und Ihr könnt Euch denken, wie enttäuscht wir waren, als die Ablehnung von der ZAV kam.

Die Geschichte geht aber weiter:
Naiv wie wir waren, habe ich mir gedacht, dann lade ich ganz einfach mein Freundin mittels eines Besuchervisums ein. Ich habe gedacht, dass ist kein Problem, da meine Familie über genügend Wohnraum und finanzielle Mittel verfügt, um meine Freundin gut zu versorgen. Mein Vater und ihr Vater sind sogar Kollegen im wissenschaftlichen Bereich und haben sich schon auf mehreren naturwissenschaftlichen Kongressen und Tagungen getroffen. Der Vater meiner Freundin hatte nie Probleme ein Visum für eine Tagung oder einen Kongress nach Europa oder USA zu erhalten.
Also haben wir im August 2004 ganz naiv eine Einladung (Verpflichtungserklärung) gemacht bei der Ausländerbehörde gemacht, und dachten, alles geht nun seinen normalen Gang. Meine Freundin hatte mit der Botschaft einen Termin im Okt. 2004 gemacht, um das Visum zu beantragen. Mein Vater hat noch ein Begleitschreiben beigefügt, um nochmals der deutschen Botschaft in Kiew zu versichern, dass meine Freundin in unserer Familie gut aufgehoben ist und sie anständig versorgt wird. Im Visaantrag hat sie eine Aufenthaltszeit von max. 2 Monaten beantragt, und daraufhingewiesen, dass sie bis Dez. 2004 wieder in der Ukraine sein muss, da sie an ihrer Uni sehr wichtige Prüfungen hat.
Ein Tag nach Beantragung des Visums erhielt sie aber leider schon die Absage der Botschaft. Wie waren sehr enttäuscht, da unsere Bemühungen schon wieder erfolglos waren.
Meine Freundin erzählte mir, dass alle jungen Frauen, die mit ihr in  der Schlange bei der deutschen Botschaft standen, kein Visum bekamen. Hingegen bekamen die jungen Männer, die auch in ihrem Alter waren, ein Visum ausgehändigt. Wenn das wirklich so ist, dass junge Frauen im Gegensatz zu jungen Männern kein Visum bekommen, dann würde ich das als Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bezeichnen..... Wie seht Ihr das, kann das so richtig sein, was die Deutsche Botschaft da macht??

Nach Ablehnung des Visums erkundigte ich mich, was wir jetzt tun können, denn wir wollen uns doch so sehr wieder sehen. Ich informierte mich über Remonstration gegen dsie Ablehnung des Visums. Am Tag nach der Ablehnung hatte meine Freundin schon eine Remonstration verfasst, ich habe sie natuerlich per email gegengecheckt, ob auch nicht zu viele Rechtschreibefehler enthalten sind (aber meine Freundin kann wirklich gut Deutsch!!). Dann hat sie sie ausgedruckt, persönlich unterschrieben und eigenhändig in den Briefkasten der Visastelle der deutschen Botschaft in Kiew geworfen. Wie gesagt, das alles war im Oktober 2004, und Anfang Dez. 2004 hätte sie schon wieder in der Ukraine zurück sein müssen, wegen ihrer Prüfungen.

Nun verging Woche um Woche, die Botschaft meldete sich weder bei meiner Freundin, noch bei uns in Deutschland. Wir haben mehrmals mit der Botschaft telefoniert, sie meinten, die Bearbeitung der Remonstration kann mehrere Wochen dauern, also warteten wir und riefen immer wieder an. Wir haben auch Faxe geschickt, um die Botschaft daraufhinzuweisen, dass es sich bald nicht mehr lohnt, für meine Freundin zu Besuch zu kommen, da ja bis Anfang Dez. 2004 immer weniger Zeit blieb, die Botschaft antwortete aber nie.
Dann riefen wir die Botschaft im Dezember nochmals an, um uns nach dem Stand der Remonstration zu erkunden. Die Botschaft, sagte nun auf einmal, eine Remonstration sei bei ihr nie angekommen, obwohl doch meine Freundin diese Remonstartion persönlich in den Briefkasten der Visastelle geworfen hat!!
Nach dieser Aussage der Botschaft waren wir sehr schockiert und enttaeuscht. Irgendwie bin ich auch ueber mein eigenes Land enttaeuscht, dass unsere Botschaft mit solchen Methoden arbeitet.

Meine grosse Frage ist, was sollen wir jetzt machen? Jetzt hat meine Freundin eine heisse Pruefungsphase an der Uni. Ab dem 1. Maerz 2005 hat sie wieder für einen Monat bis zum 1. April 2005 Semesterferien, danach beginnt ihr Studium wieder und sie muss zurueck in der Ukraine sein.
Macht es Sinn eine 2. Remonstration an die Deutsche Botschaft in Kiew zu schicken? Kann man diese Remonstration auch faxen, umzu verhindern, dass sie im Briefkasten der Botschaft verschwindet?

Macht es ueberhaupt Sinn zu remonstrieren, oder wird ein Besuchs-Visum fuer eine junge Frau immer abgelehnt. Wenn dies so ist, wie kann man gegen solch eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vorgehen? Kann ich schon jetzt hier in Deutschland vor ein Gericht gehen und klagen, oder muss ich erst eine eventuelle Ablehnung der Remonstration abwarten?

Ich lege meine Hand dafuer ins Feuer, dass meine Freundin nichts illegales vorhat, sie will weder Arbeiten noch Asyl oder sowas beantragen. Waehrend sie hier ist, wuerde ich ihr gerne Deutschland zeigen (sie will ja schliesslich spaeter auch Deutsch an der Schule unterrichten und deswegen sollte sie das land, dessen Sprache sie unterrichtet, auch persoenlich kennen, und nicht nur aus Buechern).

Also, was wuerdet Ihr empfehlen, was wir machen sollen, damit es hoffentlich  im März 2005 mit dem Visum klappt?

Ich danke sehr im Voraus für Eure Hinweise,
Liebe Grüße,
Der verzweifelte Luxi
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Antwort #1 - 10.01.2005 um 07:07:20
 
Zitat:
Kann ich schon jetzt hier in Deutschland vor ein Gericht gehen und klagen, oder muss ich erst eine eventuelle Ablehnung der Remonstration abwarten


Moin Luxi,

sorry, du hast mit der ganzen Geschichte keine Verträge, weil du ja kein Visum beantragt hast. Also hast Du auch keine Passivlegitimation gegen eine Ablehnung zu klagen, dazu wäre eine Vollmacht Deiner Freundin notwendig.

Möglicherweise hat die Botschaft aufgrund der Vorgeschichte schlicht Zweifel an der Rückkehrbereitschaft (zunächst Au-Pair, dann Praktikum, jetzt Besuch)  Zwinkernd

M.E. kann erst gegen eine Zurückweisung der Remonstration geklagt werden, also sollte Deine Freundin die nochmal (per Einschreiben oder gg. Empfangsbekenntnis) einreichen.

Ich glaube allerdings nicht, dass eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung vorliegt bzw. beweisbar ist.

Auf die Erteilung eines Besuchsvisums besteht keinerlei Anspruch.

Sorry und viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 10.01.2005 um 11:37:38
 
Hingegen bekamen die jungen Männer, die auch in ihrem Alter waren, ein Visum ausgehändigt.

++++++++++++++++++

hi,

das stimmt so nicht, habe auch einen jungen mann eingeladen, wirklich nur zum besuch, aber auch er wurde abgelehnt.
ich kann das bis heute nicht verstehen, da die voraussetzungen eigentlich sehr gut waren.

die mitarbeiter in den botschaften sollen ja, im gegensatz zu den meisten mitarbeitern im inland, ziemlich unfreundlich sein.
keine gute visitenkarte für unser land.

habe gerade eben mit dem standesamt, der innenbehörde und dem ausländeramt telefoniert.
kann wirklich nur sagen: alle sehr nett und hilfsbereit !

schade, das das nicht auch so in den botschaften ist.
frage an die profis: warum ist das so ?

BB
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ronny
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Antwort #3 - 10.01.2005 um 11:49:43
 
Zitat:
warum ist das so


Hi BB,

ich denke das wäre Kaffeesatzleserei, wenn das beantwortet werden soll. Was ich weiß, ist das speziell in den Botschaften der Nachfolgestaaten heute ein "anderer Wind weht", Stichwort Vollmer-Erlaß und Chrobog-Erlaß.

Wird wohl so sein, dass die Arbeit nicht immer angenehm ist und häufig auch aus der Sache heraus (Stichwort: Mangelverwaltung) erklärbar ist.

Wenn ich generell nur Gutes tun kann, habe ich naturgemäß ein besseres Klima für alle, als wenn ich den Mangel (Visum) verwalten muß.

Spielt die sicherlich auch oft vorkommende Vera...ung natürlich auch eine Rolle  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Luxi
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Antwort #4 - 11.01.2005 um 11:29:37
 
Hallo, danke nochmal an alle für Eure Antworten,

was ich nicht verstehe, ich hafte doch mit dem Vermögen (Verpflichtungserklärung) dafür, dass meine Freundin wieder ausreist. Wir wollen uns ja nur genauer kennenlernen und dann schauen ob wir beide zusammenpassen. Das ist alles und das ist ja nun wirklich nichts illegales. Es muss doch möglich sein, dass sie ein Besucher-Visum bekommt.

Sie hat ja schon bewiesen, dass sie gerne in ihr Heimatland zurueckfaehrt, sonst hätte sie ja nich ihren Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland schon nach 2 Monaten abgebrochen, weil ihr die Gastfamilie nicht gefallen hat.

Meine Frage an Euch, bringt es etwas bei der Botschaft in Kiew zu remonstrieren, oder ist solch eine Remonstration fast aussichtslos? Meine Freundin hat nur im März 2005 Zeit, mich zu besuchen, danach beginnt ja wieder ihr Studium. Und wir beide möchten sehr, dass es jetzt im März endlich klappt.

Aber wir möchten auch keine weitere Zeit verschwenden mit einer Remonstration, die sowieso von vornherein aussichtslos wäre. Dann würden wir uns nämlich in der Türkei treffen, dort kann sie ein Visum für die Türkei offiziell am Flughafen für 10 EUR kaufen.

Also, was meint Ihr, ist es sinnlos mit der Remonstration oder nicht? Könnte es mit einem Besuchsvisum für diesen März 2005 klappen, oder ist unsere Botschaft wirklich so unkooperativ?

Viele Gruesse,
Luxi
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Mick
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Antwort #5 - 11.01.2005 um 12:29:54
 
Zitat:
Also, was meint Ihr, ist es sinnlos mit der Remonstration oder nicht? Könnte es mit einem Besuchsvisum für diesen März 2005 klappen, oder ist unsere Botschaft wirklich so unkooperativ?


Hi Luxi,
im Hinblick darauf, dass die Einreise im März erfolgen soll, halte ich eine Remonstration für "überflüssig". Das wird zeitlich nicht hinhauhen.

Wie wäre es, wenn Du nochmal mit der Botschaft telefonierst. Nicht an der Zentrale abwimmeln lassen, mit jemanden sprechen, der auch Verantwortung trägt. Ggf. Leiter/in der Rechts- und Konsularabteilung. Dann mal den Sachverhalt schildern und fragen, ob es Sinn macht, einen neuen Visumsantrag zu stellen.
Remonstrieren wäre nach dem Gespräch immer noch möglich.

Ich weiß, leichter gesagt, als getan. Viel Glück.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Luxi
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Antwort #6 - 23.02.2005 um 12:40:31
 
Hallo an alle!

Ich wollte mich nochmal herzlich bei allen bedanken für Eure Hilfestellungen, Tips und Hinweise!

Letztenendes waren die Bemühungen doch erfolgreich, und meine Freundin hat endlich ihr Visum erhalten!

Also, jetzt erzähle ich wie es weiterging:

Ich rief nochmal bei der Botschaft in Kiew an, dort durchzukommen ist erstmal nicht so einfach. Nachdem ich der verantwortlichen Person nochmal unseren Fall geschildert habe und sie nochmals davon überzeugen konnte, dass es sich nur um einen kurzen Besuchsaufenthalt handelt, bekam meine Freundin einen neuen Termin in der darauffolgenden Woche zu einem Interview in der Botschaft in Kiew.

Das Interview verlief soweit erfolgreich, die Interviewerin, die in einem Kasten aus Panzerglas sitzt, hatte alle Unterlagen, auch meine Faxe vor sich ausgebreitet und studierte sie nochmal.

Und siehe da: meine Freundin sah bei diesen Unterlagen auch ihre Remonstration gegen die Ablehnung des ersten Visumsantrags.

Ihr erinnert Euch: Zu mir sagte die Botschaft, dass sie die Remonstration, die meine Freundin eigenhändig in den Botschafts-Briefkasten warf, nie bekommen hat.

Dahinter scheint eine Sytematik der Botschaft zu stecken, zu sagen, die Remonstrationen sind nie angekommen:

Sie hatte einen speziellen Interviewtermin bekommen, bei dem sie drei andere Visumsbewerber kennenlernte, bei denen die Remonstration ebenfalls angeblich nie bei der Botschaft ankamen, aber schliesslich doch in den Unterlagen der Interviewerin vorhanden und gesichtet wurden.

Also, ich denke, in unserer Botschaft in Kiew scheint wirklich einiges nicht zu stimmen. Vielleicht sollte sich unser Aussenminister Fischer mal darum kümmern, die Verhältnisse wieder in Ordnung zu bringen.

Aber egal, jetzt ist der Ärger vergessen, und ich freue mich, dass ich meine Freundin bald begrüßen kann!

Danke,
Euer Luxi
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Manresa
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Antwort #7 - 10.04.2005 um 10:27:20
 
Hallo, vielleicht is mein Rat nicht mehr nötig. Trotzdem man sollte  eine Einladung  für eine junge Frau nur von einer Frau  machen lassen. Dazu braucht man eine plausible Geschichte wie man sich hat kennengelernt. Ich selbst habe eine russische Freundin, wohne in Deutschland und bin Belgier, ich  habe es nicht gewagt über Deutschland die Einreise zu beantragen.  Frankreich ist  einfacher mit Belgien sind wir noch zu Gange. Die Einladung hat meine Schwester, die  in Belgien wohnt gemacht.
Gruss
Herman
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