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heiraten in Dänemark (Gelesen: 3.290 mal)
Ma7buub
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag heiraten in Dänemark
20.03.2005 um 12:09:55
 
Hallo an alle  .

ich habe eine wichtige frage und  es were seher nett wenn ihr  sie mier beantworten  könntet .

und zwar geht es darum , ich bin Deutscher statsbürger  und habe eine türkin  kennengelernt  sie ist noch in der türkei. wier wollen gerne heiraten und  in deutschland leben  .so . mein problem ist jetzt  ich habe keine geburts urkunde um im in der türkei oder deutschland  zu heiraten ,  und habe deswegen überlegt in dänemark zu heiraten   das würde auch funktionieren  , aber meine frage ist jetzt . wird die heirat  hier  in deutschland  auch  angenommen  ,und  spielt das eine rolle  das ich  arbeitslosengeld 2 beziher bin .

ich liebe diese frau seher und will mit ihr mein ganzes leben verbringen   wie können wier zu einannder finden  und zusammen  leben
  danke  fuer eure antworten
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 20.03.2005 um 12:23:36
 
Hi,
zur Frage der Anerkennung einer Eheschließung
in DK siehe auch in der FAQ. Ggf. auch einmal die
Forensuche benutzen, ist ungefähr 1000mal Zwinkernd
diskutiert worden.

Zum Visum und ALG II:
Sofern Ihr verheiratet seid, spielt es keine Rolle.
Aber für ein Visum zur Eheschließung ist es er-
forderlich, dass jemand mit Einkommen eine Ver-
pflichtungserklärung abgibt. Das musst nicht Du
sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ma7buub
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.03.2005 um 16:19:56
 
also müssen  die behörden die  heiratsurkunde  annehmen früher oder später .

darf  sie den auch mit dem Visum  von deutschland nach Dänemark einreisen  füer den aufenthalt der eheschliesung   wie fange ich am besten an  ?  danke  füer deine  informationen  scheinst  ein experte zu sein  Smiley
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.03.2005 um 18:41:09
 
Zitat:
ich bin Deutscher statsbürger

Zitat:
mein problem ist jetzt  ich habe keine geburts urkunde um im in der türkei oder deutschland  zu heiraten , ...

Und die Geburtsurkunde kannst Du Dir auch nicht besorgen? Wo bist Du denn geboren?

Abu
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Blackbook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.03.2005 um 19:34:27
 
hi,

auch in dänemark brauchst du eine geburtsurkunde ! zumindest eine amtliche kopie.
die bekommst du bei deiner zuständigen behörde.

gruss

BB
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Ma7buub
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.03.2005 um 21:12:28
 
ich bin im Libanesischen Bürgerkrig  in einem  unterirdichen auto park geboren  worden .

und bin vor  18 jahren nach deutschland  geflüchtet  und  Habe hier   die Deutsche statsbürgerschaft  erhalten 

ich kenne viele leute  die  in denemark geheiratet haben  ohne Geburtsurkunde ,es wird  dan aber  eine  melde bestätigung des wohnsizes verlangt  ,,,,Jaa  ich hab mich informiert  :happy:
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag @ Ronny - Re: heiraten in Dänemark
Antwort #6 - 21.03.2005 um 09:15:25
 
Zitat:
ich bin im Libanesischen Bürgerkrig  in einem  unterirdichen auto park geboren  worden .

und bin vor  18 jahren nach deutschland  geflüchtet  und  Habe hier   die Deutsche statsbürgerschaft  erhalten

Als Laie sag' ich jetzt einfach mal:
Wenn es möglich war, Dich ohne Geburtsurkunde in D einzubürgern, dann müßte es auch möglich sein, daß Du ohne Geburtsurkunde in D heiratest.

@ Ronny:
Was sagt der Fachmann?

Abu
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Ma7buub
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.03.2005 um 09:20:38
 
ich war bei jedem  Standesamt in meiner umgebung  und habe genau dasselbe gesagt wie du  , aber  nichts zu Machen  die holen ihre geseztes Bücher heraus   blätern rum und sagen dan.    nein unmöglich ohne  Geburtsurkunde

Das ist voll der wiederspruch  erst werde ich als deutscher akzeptiert  und wens ums heiraten geht  werd ich nicht akzeptiert   

Smiley
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ronny
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Antwort #8 - 21.03.2005 um 11:13:04
 
Zitat:
Was sagt der Fachmann?


Du hast doch de Möglichkeit, Deine Geburt beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden zu lassen. § 41 PStG wäre da die richtige "Hausnummer". Antrag ist bei Deinem Standesamt am Wohnort zu stellen.

Zitat:
Jaa  ich hab mich informiert 


Das bezweifele ich eher, denn wenn Du solange hier lebst, verstehe ich nicht wieso Du noch nicht an die Nachbeurkung geraten bist.

@Abu:

Denke mal ohne urkundlichen Nachweis ist die Eheschließung nicht möglich. Eine eid.Vers. dient nur dazu Tatsachen glaubhaft zu machen, die der Versichernde selbst aus eigenem Wissen whrgenommen hat. Ein Kind ist zwar zwangsläufig bei seiner Geburt dabei, kann aber nicht aus eigenem Wissen versichern.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #9 - 21.03.2005 um 14:42:31
 
und diese informationen die im  diesem antrag sind  reichen denen in Berlin  um eine geburtsurkunde auszustellen ??

und ist das wirklich wahr .....also wen das wirklich geht  ,,ja dann .........dann  eyy  das were ja der Hammmmmmmmmmmeeeer cry:
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ronny
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Antwort #10 - 21.03.2005 um 14:47:38
 
Zitat:
und diese informationen die im  diesem antrag sind  reichen denen in Berlin  um eine geburtsurkunde auszustellen


Du hast den Antrag, dann ausfüllen und zum Standesamt, welches diesen an das RegPräs, die BezReg, wer auch immer zuständig ist in deinem Bundesland.

Die zuständige Stelle prüft und ordnet dann die nachträgliche Geburtsbeurkundung in Berlin an.

Was an Unterlagen und Nachweisen erforderlich wird, steht auch im Antrag, ist aber zu einzelfallbezogen, dass ich nicht alles aufführen kann.
Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.03.2005 um 14:47:53
 
Und warum  hat mich im standesamt  niemand darauf hingewiesen  !!!
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Ma7buub
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 21.03.2005 um 14:53:15
 
Ok vielen Dank    das waren seher wichtige  infos
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Antwort #13 - 21.03.2005 um 15:31:14
 
Zitat:
Denke mal ohne urkundlichen Nachweis ist die Eheschließung nicht möglich.

Ronny,

Und für eine Einbürgerung ist dieser urkundliche Nachweis der Geburt nicht notwendig?

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #14 - 21.03.2005 um 17:16:26
 
Zitat:
Und für eine Einbürgerung ist dieser urkundliche Nachweis der Geburt nicht notwendig


Hi Abu,

das ist immer eine Sache der Beurteilung durch die einzelne Einbürgerugsbehörde.

Grüße
Ronny
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