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Wehrpflicht und Wehrdienst nach Einbürgerung?? (Gelesen: 4.752 mal)
cebby
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merhaba


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.03.2005 um 12:21:26
 
Hallo zusammen, also ich bin ein Sohn einer türkischen Gastarbeiterfamilie, in Deutschland geboren, ebenfalls türkischer Staatsbürger, 27 Jahre alt und Student. Ich möchte mich nun einbürgern lassen, allerdings kann mir keiner so recht sagen wie es mit der Wehrpflicht und dem Wehrdienst nach der Einbürgerung aussieht. Ich habe mich vom türkischen Militärdienst bis zum 31.10.2007 zurückstellen lassen. Ich habe irgendwo gelesen das laut deutschem Gesetz, ein Deutscher, der bis zu seinem 25.Lebensjahr nicht gemustert wird auch nicht mehr zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden kann, somit wäre ich nach der Einbürgerung, die ja nun auch so ca. 1 1/2 Jahre in Anspruch nimmt, nicht mehr auf der Liste des Kreiswehrersatzamtes, richtig ?????????

Vielen Dank im vorraus für die Antworten!

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.03.2005 um 08:53:03
 
Hi Cebby,

denke mal dass der deutsche Wehrdienst nicht dein Problem sein wird. Dein Problem wird der türkische Wehrdienst als Voraussetzung für die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit werden, aber da haben wir einen besseren Experten für als mich:

CAYA ! ! !

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.03.2005 um 09:56:34
 
Zitat:
Hallo zusammen, also ich bin ein Sohn einer türkischen Gastarbeiterfamilie, in Deutschland geboren, ebenfalls türkischer Staatsbürger, 27 Jahre alt und Student. Ich möchte mich nun einbürgern lassen, allerdings kann mir keiner so recht sagen wie es mit der Wehrpflicht und dem Wehrdienst nach der Einbürgerung aussieht. Ich habe mich vom türkischen Militärdienst bis zum 31.10.2007 zurückstellen lassen. Ich habe irgendwo gelesen das laut deutschem Gesetz, ein Deutscher, der bis zu seinem 25.Lebensjahr nicht gemustert wird auch nicht mehr zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden kann, somit wäre ich nach der Einbürgerung, die ja nun auch so ca. 1 1/2 Jahre in Anspruch nimmt, nicht mehr auf der Liste des Kreiswehrersatzamtes, richtig 

Vielen Dank im vorraus für die Antworten!


Hallo Cebby,

Aus der TR-StA  ausgebürgert zu werden, wird laut Gesetzen von dir nicht erwartet, daß du zuerst die Wehrpflicht in der Türkei erfüllst. Aber leider sieht es in der Paxis ab und zu Mal anders aus.
Die meisten Probleme haben die Leute die ihre Wehrpflicht noch nicht erfüllt haben und über 30 Jahre alt sind und die Ausbürgerung von der TR -StA beantragen.
Automatisch müßen alle türkischen Männer die gemustert worden sind  bis zu Ihrem 38 Lebensjahr die Pflicht erfüllen. Wenn die Pflicht bis dahin nicht erfüllt wird, verlieren diese Leute automatisch die türkische StA, aber dies wird auch seit Jahren nicht geübt.

Bei dir müßte die Ausbürgerung kein Problem sein, aber um sicher zu sein kannst du die nächste G.konsulat der Türkei einen Besuch abstatten und fragen.

Es gibt in der Praxis viele jugendliche türkische Männer die ohne die Wehrpflicht ausgebürgert worden sind.

LG
Caya
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JoJo
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Antwort #3 - 16.03.2005 um 11:17:07
 
Zitat:
... Wenn die Pflicht bis dahin nicht erfüllt wird, verlieren diese Leute automatisch die türkische StA, aber dies wird auch seit Jahren nicht geübt.

...


Dem muss ich leider widersprechen. Gerade diese Fälle häufen sich hier bei uns in letzter Zeit.
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Muße ist nichts für Sklaven, sondern etwas für Götter (Aristoteles)
 
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Caya
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Antwort #4 - 16.03.2005 um 11:28:01
 
Zitat:
Dem muss ich leider widersprechen. Gerade diese Fälle häufen sich hier bei uns in letzter Zeit. 
Geschrieben von: Caya


Hallo JoJo!

Seit ein Paar Jahren verabschiedet das türkische Parlament ständig Amnesty damit die diese Leute automatisch ihre StA nicht verlieren. Aber ich habe vor ein Paar Monaten gelesen, dass das letzte Amnesty das Letzte war und in der Zukunft keine Amnesty für die Fahnen-Flüchtige vom Parlament verabschiedet wird. Und die Regelung mit 38.Jahren wieder geübt wird.
Bin mir sicher, dass die Leute die automatisch ausgebürgert werden das Geburtsjahr 1964 und früher haben.

LG
Caya
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cebby
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Antwort #5 - 16.03.2005 um 12:47:34
 
Zitat:
Hi Cebby,

denke mal dass der deutsche Wehrdienst nicht dein Problem sein wird.



Hallo ronny, danke für deine Antwort aber was meinst du genau damit, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder muß man einfach Glück haben, daß man nicht eingezogen wird??

Und danke Caya, also du meinst das diejenigen die bei der Ausbürgerung noch keine 30 Jahre alt sind höhrere Chancen haben ohne Wehrdienst ausgebürgert zu werden. richtig?
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Caya
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Antwort #6 - 16.03.2005 um 12:58:31
 
Zitat:
...also du meinst das diejenigen die bei der Ausbürgerung noch keine 30 Jahre alt sind höhrere Chancen haben ohne Wehrdienst ausgebürgert zu werden. richtig?


Stimmt Cebby!

Viel Glück
Caya
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Ralf
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Antwort #7 - 16.03.2005 um 13:35:19
 
Zitat:
gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder muß man einfach Glück haben, daß man nicht eingezogen wird??


Selbstverständlich gibt es eine Rechtsgrundlage, nämlich das Wehrpflichtgesetz. Siehe dort § 5:

guck   http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wehrpflg/__5.html

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cebby
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Antwort #8 - 16.03.2005 um 16:26:44
 
hallo ralf, danke für den link habe mir den §5 wehrpflg durchgelesen :richter aber leider finde ich dort kein Absatz der auf mich zutrifft, kannst du mir da weiterhelfen? öhm
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Ralf
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Antwort #9 - 16.03.2005 um 16:55:19
 
Es steht gleich im ersten Satz:

Zitat:
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Danach folgen noch einige Ausnahmen.
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cebby
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merhaba


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Antwort #10 - 16.03.2005 um 17:04:51
 
o.k  :paletti dank dir Ralf für die Hilfe, dann ab zum Einbürgerungsbüro [beifall=beifall.gif]  disco
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Caya
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Antwort #11 - 16.03.2005 um 17:21:40
 
Zitat:
...dann ab zum Einbürgerungsbüro


Viel Glück!

Caya
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