Zitat:Hi Mick,
aus diesem Grund waere es ueberhaupt nicht moeglich eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.
Und dennoch war es schon in den alten Vorschriften so geregelt
Außerdem ist zu bemerken, dass bei er Erteilung einer
NE keine
Ermessensbetätigung hinsichtlich der Dauer des Titels erfolgt, bei
der
AE sehr wohl.
Zitat:Aendert es sich, wenn der Auslaender nachweisst, dass er den neuen Pass schon beantragt hat?
Wenn ich die
AE vom Besitz eines gültigen Passes abhängig mache, werde ich kaum
anders entscheiden können, wenn ein neuer Pass lediglich beantragt wurde. "Be-
sitzen" tut man ihn dann immer noch nicht.
Zitat:Wird es bei der Bearbeitung des "neuen" Antrags beachtet, dass er eigentlich schon bearbeitet wurde oder wird die ganze Maschinerie (inklusiv Fiktionsbescheinigung) wieder in Gang gesetzt?
Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung ist nach dem Gesetzeswortlaut ein "Muss".
Ich halte die Regelung für etwas unglücklich, weil ich sicher bin, dass viele für ein paar
Tage/Wochen lieber verzichten, als zu zahlen. Da die Bescheinigung eh nur deklaratorischen Charakter hat, wirkt sich ein Nicht-Ausstellen auch nicht negativ aus.