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Ausreise ohne Pass? Passersatz? Dringend!! (Gelesen: 3.244 mal)
rockster123
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise ohne Pass? Passersatz? Dringend!!
18.03.2005 um 15:20:18
 
Hallo,
sorry das ich wegem dem gleichen Thema ein neuen Thread aufmache aber ich brauche dringend Hilfe. Meine Freundin muß unbedingt wieder zurück nach Lettland. Nun hatten wir wegem dem Passverlust an die Lettische Botscahft geschrieben. Von denen kam aber nun eine Standardantwort, das man für einen neuen Pass alle Unterlagen per Post und dann nach Terminabsprache persönlich beantragen muß, und das dieser vorgang mindestens 4 Wochen in Anspruch nimmt.
Nun wollte ich Fragen ob es irgendeine Möglichkeit gibt ohne Ihren Ausweis evtl. mit Passerstatz nach Lettland zu fliegen. Als 'Unterlagen haben wir die Bescheinigung laut Freizügigkeit §5(Visum) ihre Meldebestätigung und ihren E111-Auslandskrankenschein.
Hinzu kommt noch das Sie bei mir als Mieterin eingetragen wurde,(Vertrag ist aber noch nicht unterschrieben.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten kurzfristig an einen Passersatz zu kommen oder anderweitig auszureisen für sie?

Bitte sehr dringen um Hilfe!!!


Grüße

Matthias
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.03.2005 um 18:57:36
 
Zitat:
Nun wollte ich Fragen ob es irgendeine Möglichkeit gibt ohne Ihren Ausweis evtl. mit Passerstatz nach Lettland zu fliegen. Als 'Unterlagen haben wir die Bescheinigung laut Freizügigkeit §5(Visum) ihre Meldebestätigung und ihren E111-Auslandskrankenschein.

Bitte sehr dringen um Hilfe!!!

...

Zitat:
02.02.2005 - 11:05 Uhr, Bundesgrenzschutzamt Berlin

   Berlin (ots) - Die Polizei des Bundes (BGS) und die Polizei
Brandenburg eröffnen heute einen gemeinsamen Serviceschalter im
Terminal A (2. Obergeschoss) des Flughafens Berlin Schönefeld. Am
Schalter können sich Reisende Passersatzdokumente ausstellen lassen,
Anzeigen aufgeben oder sich über Einreisebestimmungen anderer Länder
und über die Arbeit des Bundesgrenzschutzes allgemein informieren.
...
Für Fragen außerhalb der Öffnungszeiten des
Serviceschalters steht der Bundesgrenzschutz über die Dienststelle
am Flughafen oder unter der Hotline 01805/234566 (12 ct./Minute) zur
Verfügung.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story_rss.htx?nr=643642


pol
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.03.2005 um 19:22:37
 
hallo eishennig

das glaube ich nicht.ich kann mr nicht vorstellen das eine deutsche Behörde ein Reisedokument für einen lettischen Staatsbürger austellen kann bezw. tatsächlich austellen wird.

Leider geht dies auschlieslich bei der Botschaft ...und ahin wird der BEGs sie auch senden.Mit dem Risiko das gleich noch hintefragtw ird mit welchem Status der ausländer denn hier ist.

gruss peku

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 18.03.2005 um 19:47:12
 
Hi,
der Status ist ja klar, da war die Rede von einer
Freizügigkeitsbescheinigung. Ich denke schon,
dass die Botschaft des Heimatlandes eine Art vorl.
Pass oder Notpass ausstellen kann, das muss aber
mit der Botschaft geklärt werden. Ggf. kann ich Montag
im Büro nachschauen, ob die Letten so etwas haben.

Ansonsten dürfte die Hilfestellung hier im Forum
eher Mau ausfallen, da es kaum jemanden mit einer
gleichen Erfahrung geben wird. Aber sicher ist das
natürlich nicht.

BTW:
Deutsche Behörden können Reiseausweise für Ausländer
austellen, wenn es um eine endgültige Ausreise geht.
Da müsste aber auch sicher sein, dass man anderweitig
nicht an ein Dokument des Heimatstaates kommt, und
dass man mit dem RA auch in das Heimatland einreisen
darf.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.03.2005 um 20:35:08
 
Zitat:
hallo eishennig

das glaube ich nicht.ich kann mr nicht vorstellen das eine deutsche Behörde ein Reisedokument für einen lettischen Staatsbürger austellen kann bezw. tatsächlich austellen wird.

Das habe ich auch nicht geschrieben.
Ich meine, dass ein Anruf (24h-Hotline!) eventuell diese Frage beantworten kann:
Zitat:
Nun wollte ich Fragen ob es irgendeine Möglichkeit gibt ohne Ihren Ausweis evtl. mit Passerstatz nach Lettland zu fliegen. Als 'Unterlagen haben wir die Bescheinigung laut Freizügigkeit §5(Visum) ihre Meldebestätigung und ihren E111-Auslandskrankenschein.

Wenn sie die Frage anonym stellen wollen - wofür ich keinen Grund sehe - wird der BGS deswegen keine Fahndung ausrufen oder Rufnummernermittlung einleiten...

Vielleicht kriegt man manchmal keine hilfreiche Antwort ("Botschaft fragen..." ), aber ich habe schon ganz gute Erfahrungen damit gemacht.
Eventuell wäre auch beim Ankunftsflughafen (dortige Grenzbehörde) die Frage beantwortbar?

eishennig
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inge
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Antwort #5 - 19.03.2005 um 19:12:34
 
@experten
Wie sieht's den mit einem Notreiseausweis lt. §13 Aufenthaltsverordnung aus? Die Dame ist ja schließlich Unionsbürger. Bliebe da nur noch die Frage nach 'unbilliger Härte' ?
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