:ung
... wie lange sich dein Verfahren hinzieht.
Zitat:Vor 15 Jahren habe ich den Antrag auf Einbürgerung gestellt.
...
und
Zitat:ich mich seit 4 Jahren bemühe den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen.
Was hast du denn die anderen 11 Jahre gemacht? Im Grunde hst du Glück, dass dein Antrag nicht schon lange wegen Untätigkeit abgelehnt wurde.
Natürlich ist das Verhalten der serbischen Auslandsvertretungen beklagenswert. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass jeder, der mit dem erforderlichen Nachdruck beim Konsulat seine Rechte einfordert, diese auch bekommt.
Die Schuld kann also nicht allein beim Konsulat gesucht werden. Es gibt auch andere Wege, an die erforderlichen Papiere zu kommen, z.B. durch im Heimatstaat lebende Verwandte oder einen dortigen Anwalt.
Erst wenn alle zumutbaren Möglichkeiten nachweislich und endgültig gescheitert sind, kann über eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nachgedacht werden. Dann kommt die bereits genannte Rechtsvorschrift ins Spiel.
Dazu führen die Verwaltungsvorschriften näher aus:
Zitat:87.1.2.3.1
..... Eine Versagung der Entlassung liegt auch dann vor, wenn eine Antragstellung auf ei-
ne Entlassung trotz mehrerer ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen
des Einbürgerungsbewerbers und trotz amtlicher Begleitung, soweit sie
sinnvoll und durchführbar ist, über einen Zeitraum von mindestens sechs
Monaten hinweg nicht ermöglicht wird. Dies gilt bei mehrstufigen Entlas-
sungsverfahren auch für die Einleitung der nächsten Stufen.
Auch den Fall, dass sich der Heimatstaat weigert, die für eine Entlassung erforderlichen Unterlagen auszustellen, kann man hier einordnen. Aber, wie gesagt, erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dazu gehört dann auch die genannte "amtliche Begleitung", also dass sich die Behörde selbst mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzt.
Aber vielleicht schilderst du hier erst einmal, wie deine
Zitat:ich mich seit 4 Jahren bemühe den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen.
Bemühungen genau ausgesehen haben. Dann sehen wir weiter.