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Einbürgerung (Gelesen: 2.717 mal)
sherry
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15.03.2005 um 23:20:05
 
Hallo, ich lebe seit 33 Jahren in Deutschland und komme eigentlich aus Kosovo. Vor 15 Jahren habe ich den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Schnell bekam ich auch die Zusicherung, die ich seitdem alle 2 Jahre verlängern muss, da ich die Entlassung nicht beantragen kann. Dazu fehlt mir der Staatsbürgerschaftsnachweis. Den Antrag dazu habe ich vor Jahren im Konsulat gestellt. Leider haben die mir bis dato nichts beschafft. Ausser einen Haufen Geld abgenommen, für nichts und wieder nichts. Ich habe noch den alten Pass der in Deutschland ja nicht anerkannt wird. Ein neuer kann mir auch nicht erstellt werden, da ja das besagte Dokument fehlt. Ich kann ja nicht mal mit meiner Familie in Urlaub fahren, da ich nicht im Besitz eines Reisedokumentes bin. Wer kann mir Tipps geben, das ich die deutsche Staatsbürgerschaft unter hinnahme der Mehrstaatigkeit bekomme. Im übrigen bin ich seit 15 Jahren mit einem deutschen verheiratet. HILFE  Danke, L.G.
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Ralf
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Antwort #1 - 15.03.2005 um 23:40:01
 
Hi sherry,

wenn du dich nachweislich um die fehlenden Dokumente bemüht hast, gibt's durchaus eine Möglichkeit, siehe § 12 Abs. 1 Nr. 3 StAG.

Näheres morgen, jetzt ist es schon zu spät.
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sherry
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Antwort #2 - 16.03.2005 um 01:01:23
 
hallo, ich kann ja nachweisen, das ich mich seit 4 Jahren  bemühe den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen. Aber leider hilft das der deutschen Behörde nicht weiter, da es sich ja nicht um die Entlassung handelt. Die wiederum kann ich erst dann beantragen, wenn ich den Staatsbügerschaftsnachweis habe.
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Ralf
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Antwort #3 - 17.03.2005 um 13:18:56
 
:ung

... wie lange sich dein Verfahren hinzieht.

Zitat:
Vor 15 Jahren habe ich den Antrag auf Einbürgerung gestellt.
...
und Zitat:
ich mich seit 4 Jahren  bemühe den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen.

Was hast du denn die anderen 11 Jahre gemacht? Im Grunde hst du Glück, dass dein Antrag nicht schon lange wegen Untätigkeit abgelehnt wurde.

Natürlich ist das Verhalten der serbischen Auslandsvertretungen beklagenswert. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass jeder, der mit dem erforderlichen Nachdruck beim Konsulat seine Rechte einfordert, diese auch bekommt.
Die Schuld kann also nicht allein beim Konsulat gesucht werden. Es gibt auch andere Wege, an die erforderlichen Papiere zu kommen, z.B. durch im Heimatstaat lebende Verwandte oder einen dortigen Anwalt.

Erst wenn alle zumutbaren Möglichkeiten nachweislich und endgültig gescheitert sind, kann über eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nachgedacht werden. Dann kommt die bereits genannte Rechtsvorschrift ins Spiel.

Dazu führen die Verwaltungsvorschriften näher aus:
Zitat:
87.1.2.3.1      

     ..... Eine Versagung der Entlassung liegt auch dann vor, wenn eine Antragstellung auf ei-
          ne Entlassung trotz mehrerer ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen
          des Einbürgerungsbewerbers und trotz amtlicher Begleitung, soweit sie
          sinnvoll und durchführbar ist, über einen Zeitraum von mindestens sechs
          Monaten hinweg nicht ermöglicht wird. Dies gilt bei mehrstufigen Entlas-
          sungsverfahren auch für die Einleitung der nächsten Stufen.

Auch den Fall, dass sich der Heimatstaat weigert, die für eine Entlassung erforderlichen Unterlagen auszustellen, kann man hier einordnen. Aber, wie gesagt, erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dazu gehört dann auch die genannte "amtliche Begleitung", also dass sich die Behörde selbst mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzt.

Aber vielleicht schilderst du hier erst einmal, wie deine Zitat:
ich mich seit 4 Jahren  bemühe den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen.
Bemühungen genau ausgesehen haben. Dann sehen wir weiter.
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Antwort #4 - 19.03.2005 um 21:34:16
 
Hallo, sicher ist die Frage gerechtfertigt, was ich die 11 Jahre vorher gemacht habe. Meine antwort dazu ist: 1. Dies ist mein dritter Antrag, beim jugos. Konsulat um erst mal den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen.
2. Leider habe ich keine Verwandten die dort leben, die mir irgendwelche Dokumente besorgen könnten.
3.Mein Vater war in Kragujevac um mich neu zu registrieren, man sagte ihm ich müsse selbst dort erscheinen und das selber machen. Trotz Vollmacht!!!!! Er bekam nur ein Schreiben das ich nicht registriert sei.
4. Wie ich schon erwähnt habe besitze ich den roten, alten Pass mit dem ich ja nicht reisen kann. Wie soll ich selbst dahin reisen?
5. Die Sprache  serbisch kann ich auch nicht.
6. Dort einen Anwalt einzuschalten  wäre eine Möglichkeit, nur leider habe ich nicht die finanziellen  Mittel um dies zu tun.
7.Ich fahre seit Jahren mehrmals nach München um zu sehen ob sich was getan hat, dort bekomme ich nur ein Schreiben aus dem hervorgeht, das der Antrag auf eine Neuregistrierung im dortigen Konsulat gestellt ist und ein neuer Pass nicht ausgestellt werden kann,bla bla bla bla
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Antwort #5 - 20.03.2005 um 13:40:18
 
Zitat:
Er bekam nur ein Schreiben das ich nicht registriert sei.


öhm

Mal 'ne Zwischenfrage: Stammen deine Eltern beide von dort? Und auch du bist dort geboren?

Allein die Tatsache, dass du einen alten roten Pass hattest, sollte als Indiz dafür ausreichen, dass eine Registrierung zumindest mal vorhanden war.
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sherry
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Antwort #6 - 22.03.2005 um 20:50:57
 
Hallo, zu deiner Frage, ob meine Eltern auch von dort sind, ja! Mein Vater kam 1967 nach Deutschland und kurz darauf auch meine Mutter. Leider bin ich als einzige von 6 Kindern,  dort unten geboren. Ich war ca. 6 Monate alt, als ich nach Deutschland kam.
Leider reicht der rote Pass nicht aus, ich brauch eine Neuregistrierung, die nicht älter als 6 Monate ist. Wir (mein Mann und ich), können nicht verstehen, wie eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann, wenn ich nicht registriert bin.
Wieso reicht es nicht aus, mit einer Geburtsurkunde die Entlassung anzufordern??????
Die im Konsulat sind so hochnäsige, arrogante Ärsche das es besser nicht mehr geht.
Warum reicht es den deutschen Behörden (vor allem denen in Bayern) nicht, das ich mich seit mehreren Jahren (nachweislich)bemühe den Staatsbürgerschaftsnachweis zu bekommen?  In Hessen würde das reichen, zumindest war das letztes Jahr so, wie das heute ist weiss ich nicht. Ich habe noch 10000000000... Fragen, leider hat keiner eine Antwort die mir weiterhelfen kann. Das betrifft nicht den, der das liest, also fühlt euch nicht pers. angegriffen. Ich bin halt total genervt, weil sich alles im Kreis dreht. Ohne Staatsbürgerschaftsnachweis - kein neuer Pass, ohne Staatsbürgerschftsn. - keine Entlassung, ohne Entlassung - kein dt. Pass ,ohne Pass - keine Möglichkeit zu reisen usw.... Liebe Grüße
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Antwort #7 - 22.03.2005 um 21:09:19
 
jetzt ist mir noch was eingefallen, und zwar war ich urspl. in Pec registriert, aber nach dem "Bürgerkrieg" sind angeblich viele Unterlagen verschütt gegangen (wers glaubt!!!). Die übrigen wurden nach Kragujevac umgelagert, meine waren leider nicht dabei.
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