Zitat:Hallo zusammen, also ich bin ein Sohn einer türkischen Gastarbeiterfamilie, in Deutschland geboren, ebenfalls türkischer Staatsbürger, 27 Jahre alt und Student. Ich möchte mich nun einbürgern lassen, allerdings kann mir keiner so recht sagen wie es mit der Wehrpflicht und dem Wehrdienst nach der Einbürgerung aussieht. Ich habe mich vom türkischen Militärdienst bis zum 31.10.2007 zurückstellen lassen. Ich habe irgendwo gelesen das laut deutschem Gesetz, ein Deutscher, der bis zu seinem 25.Lebensjahr nicht gemustert wird auch nicht mehr zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden kann, somit wäre ich nach der Einbürgerung, die ja nun auch so ca. 1 1/2 Jahre in Anspruch nimmt, nicht mehr auf der Liste des Kreiswehrersatzamtes, richtig
Vielen Dank im vorraus für die Antworten!
Hallo Cebby,
Aus der TR-StA ausgebürgert zu werden, wird laut Gesetzen von dir nicht erwartet, daß du zuerst die Wehrpflicht in der Türkei erfüllst. Aber leider sieht es in der Paxis ab und zu Mal anders aus.
Die meisten Probleme haben die Leute die ihre Wehrpflicht noch nicht erfüllt haben und über 30 Jahre alt sind und die Ausbürgerung von der TR -StA beantragen.
Automatisch müßen alle türkischen Männer die gemustert worden sind bis zu Ihrem 38 Lebensjahr die Pflicht erfüllen. Wenn die Pflicht bis dahin nicht erfüllt wird, verlieren diese Leute automatisch die türkische StA, aber dies wird auch seit Jahren nicht geübt.
Bei dir müßte die Ausbürgerung kein Problem sein, aber um sicher zu sein kannst du die nächste G.konsulat der Türkei einen Besuch abstatten und fragen.
Es gibt in der Praxis viele jugendliche türkische Männer die ohne die Wehrpflicht ausgebürgert worden sind.
LGCaya