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Visum für peruanischen Freund (Gelesen: 1.615 mal)
Kathi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für peruanischen Freund
14.03.2005 um 21:42:12
 
Hallo zusammen,
ich bin sehr froh, daß ich dieses Forum gefunden habe und hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich bin mit einem Peruaner zusammen und nachdem ich jetzt schon einige Male drüben war, wollen wir jetzt natürlich, daß er mein Land und meine Familie/Freunde kennenlernt. Er will drei Monate per Schengenvisum kommen. Ich habe einen zweimonatigen Deutschintensivkurs für ihn gebucht, danach wollen wir noch etwas herumreisen.

Die Verpflichtungserklärung ist kein Problem, ich verdiene genügend, Kranken- und Haftpflichtversicherung habe ich auch für ihn abgeschlossen und die Bestätigung der Sprachschule ist auch da. Ich habe nur ziemlich Bedenken, da er freiberuflicher Musiker ist und daher die geforderten Gehaltsnachweise nicht hat. Was die Verwurzelung im heimatland betrifft, hat er auch keine Kreditkarte/Reichtümer/Haus und Hof.

Kann ich gegenüber der Botschaft noch irgendetwas vorweisen, daß ich wirklich für alles aufkomme? Ich dachte an einen kurzen Brief zur bestätigung + Erwähnung des Sprachkurses.

Was mich auch sehr verunsichert, ist, daß sehr viele mir geraten haben, nicht zu erwähnen, daß wir ein Paar sind. Dabei habe ich aber kein gutes Gefühl, denn wenn das Visum abgelehnt werden sollte, mit welcher Begründung kann ich dann nachhaken?

Und noch eine Frage: ich habe bereits im September 04 eine VE geholt, weil mein Freund eigentlich schon im Dez. kommen wollte, dann bin aber ich nach Peru geflogen. Kann ich die unbenuntzte VE (er war noch nicht bei der Botschaft) benutzen oder ist es besser, eine aktuelle zu holen? Sollte in der VE ausdrücklich "Freund" stehen (bei Verwandtschaft)?

Es wäre toll, wenn mir jemand Infos geben könnte, ob das so okay ist oder ob es noch mehr Möglichkeiten gibt. Es wäre für uns beide einfach sehr wichtig, daß auch er jetzt meine Kultur und meine Familie kennenlernen kann und wir auch mal drei Monate Alltag zusammen leben können.

Uff, das war jetzt eine ganze Menge, aber ich bin einfach so froh, daß ich hier meine Fragen loswerden kann.

Schon mal ganz herzlichen Dank im voraus!!!
Kathi
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Samfro
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Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 18.03.2005 um 10:42:37
 
Zitat:
Kann ich gegenüber der Botschaft noch irgendetwas vorweisen, daß ich wirklich für alles aufkomme? Ich dachte an einen kurzen Brief zur bestätigung + Erwähnung des Sprachkurses.


Mein Vorschlag: Mit der zuständigen deutschen Vertretung sprechen ob dort ggf. eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden könnte, die bei Ausreise aus der BRD wieder erstattet wird. Oder die Sicherheitsleistung bei der zuständigen ABH hinterlegt und auf der Verpflichtungserklärung vermerken lassen.

Zitat:
wenn das Visum abgelehnt werden sollte, mit welcher Begründung kann ich dann nachhaken?


Die/Das Botschaft/Konsulat muss die Ablehnung nicht begründen aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass freundliches Nachfragen dort Wunder bewirken kann.

Zitat:
Und noch eine Frage: ich habe bereits im September 04 eine VE geholt, weil mein Freund eigentlich schon im Dez. kommen wollte, dann bin aber ich nach Peru geflogen. Kann ich die unbenuntzte VE (er war noch nicht bei der Botschaft) benutzen oder ist es besser, eine aktuelle zu holen?


Von 3-6 Monaten Gültigkeit wird mir oft berichtet. Ich würde eine neue VE abgeben.

Zitat:
Sollte in der VE ausdrücklich "Freund" stehen (bei Verwandtschaft)?


Ich würde es offen lassen da hier eindeutig keine Verwandtschaftsbeziehung besteht.
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Fantasma
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Servus - Bom dia


Beiträge: 33
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.03.2005 um 17:22:43
 
Achtung .. Deutsche Botschaft in Lima

Aus Erfahrung dort kann ich Dir folgendes sagen.
Der Sprachkurs muss mit 20 Stunden pro Woche belegt und bezahlt sein.
Die VE muß neustes Datum tragen und vom zuständigen Landratsamt (so in Bayern) abgestempelt sein.
Als Beruf trag irgendwas anderes ein aber nicht *Musiker*
Verwandschaft lass offen und als Zweck des Aufenthaltes gib Weiterbildung an.

Viel Glück
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