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Schnellster Weg für Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.926 mal)
Proeller
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14.03.2005 um 18:05:29
 
Hallo,

ich suche als Geschäftsführer einer Software GmbH einen Weg, einen IT Spezialisten aus den USA für ein Jahr in Deutschland zu beschäftigen. Entweder festangestellt, oder freiberuflich, je nachdem, was ausländerrechtlich einfacher ist.
Der Mann hat die Staatsbürgerschaft von Tansania, lebt und arbeitet aber seit vielen Jahren legal in den USA und hat dort einen permanenten Status.
Wir brauchen diesen Spezialisten ziemlich bald, also in zwei bis drei Wochen. Beschäftigung und Bezahlung ist gesichert. Aus beruflichen Gründen ist es nötig, dass er in diesem Jahr ab und zu für kurze Zeit in die USA zurückkehrt.

Ich habe gehört, die Ausstellung eines Arbeitsvisums dauert 8-12 Wochen. Bei einer derart langen Zeit würde ich den zugrundeliegenden Auftrag verlieren.
Gibt es die - legale - Möglichkeit, dass er mit einem Touristen- oder Businessvisum für 90 Tage nach Deutschland kommt, in dieser Zeit als freier Berater für uns arbeitet, danach kurz in die USA zurückkehrt um dann, mit dem 'richtigen' Visum für den Rest der Zeit wieder hierher zu kommen?
Oder gibt es andere Wege, die relativ kurzfritig machbar sind?

Ich habe noch nie mit Ausländerrecht zu tun gehabt und bin daher für jeden Tip dankbar.

Uli
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Mick
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 18:19:44
 
Hallo Uli,

das kannst Du getrost vergessen, dass er für Euch so kurz-
fristig tätig werden kann. Die Einreise mit Besuchsvisum und
dann als Berater arbeiten, könnte eine Ausweisung nach
sich ziehen. Abgesehen von Straf- und OWiG-Verfahren, die
da lauern.
Er (Ihr) wird in den sauren Apfel beißen müssen und das Ganze
im Visumsverfahren angehen müssen. Ggf. die beteiligten Be-
hörden bitten, alles beschleunigt per Fax/Mail zu machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Proeller
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Antwort #2 - 14.03.2005 um 20:20:41
 
Hallo Mick,

danke für die schnelle Antwort!
Ok, dann also die lange Tour. Kann ich aus Deutschland tätig werden, oder muss der künftige Mitarbeiter alles selber machen?
Wenn ja, an wen wende ich mich? An das Arbeitsamt? Oder die Ausländerbehörde? Oder das Auswärtige Amt?
Kann ich, außer per EMail/Fax, noch irgend etwas tun, um die Sache zu beschleunigen? Kuchen für die Sachbearbeiterin?  Zwinkernd
Nützen Zeugnisse des Bewerbers etwas, um den Status als hochqualifizierte IT Kraft zu untermauern? Woraus kommt es sonst noch an?
Ich weiß, das sind viele Fragen, aber mir ist die Materie bisher fremd und es hängt viel davon ab. (Aber das tut es bei solchen Fragen wohl immer.)

Danke und Gruß

Uli
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Mick
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Antwort #3 - 14.03.2005 um 20:58:50
 
Hi,
schwer zu sagen. Ihr könnt Euch ja seine Unterlagen
faxen lassen und damit schonmal zur ABH gehen. Mit
"Unterlagen" meine ich die, mit denen er seine Quali-
fikation als IT-Fachkraft nachweisen kann.
Mit ein wenig good-will wird man vielleicht schonmal vorweg
die Agentur für Arbeit einschalten, die ja ihre Zustimmung
abgeben muss.
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Antwort #4 - 15.03.2005 um 09:13:19
 
Hallo Mick,

danke für die Tips. Wir werden uns gleich mal seine Zeugnisse besorgen.

Nur nochmal zur Klarstellung. Wenn jemand nach Deutschland kommt, um zum Beispiel auf einer Tagung gegen Honorar einen Vortrag zu halten. Oder wir lassen aus den USA einen Consultant für drei Tage kommen, der uns bei einem konkreten Problem weiterhilft.
Machen sich diese Leute schon strafbar, weil sie in Deutschland arbeiten?
Oder wo ist die Abgrenzung?

Danke und Gruß

Uli
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Mick
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Antwort #5 - 15.03.2005 um 12:40:39
 
Hi nochmal,

in
§ 37 Aufenthaltsverordnung
  sind Fälle genannt, in denen eine Einreise ohne zustimmungspflichtiges Visum erfolgen kann. Die dort genannte Rechtsverordnung ist die
Beschäftigungsverordnung - BeschV
. In § 16 BeschV ist geregelt, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen (Dauer) keine Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind.
Vielleicht kannst Du da ja Honig saugen.
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