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Kindergeld und Bewilligung?! (Gelesen: 1.622 mal)
daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.03.2005 um 23:25:25
 
Hallo!

Eine Bekannte von mir (marokkanische Staatsbürgerin) studiert hier und besitzt eine Aufenthaltsbewilligung.
Sie hat schon ein Kind, hat aber noch nie Kindergeld beantragt. Nebenbei arbeitet sie zwei Tage die Woche in einem Mobilfunkladen und verdient ziemlich gut.
Ich habe ihr geraten Kindergeld zu beantragen, da Deutschland mit Marokko diesbezüglich ein Abkommen geschlossen hat. Sie zahlt die Arbeitslosen- und Rentenversicherung und hätte demnach ein Recht auf KG.

Sie aber möchte es nicht, denn sie hat Angst mit der ABH Ärger zu bekommen.
Deswegen meine konkrete Frage: ist ihre Angst berechtigt? Darf man mit einer Abw Kindergeld beziehen und gibt es eine Begrenzung wie viel man in den 90 Tagen verdient?


Danke für die Antwort!


daikiri
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En un coctelera, ponemos 7 u 8 hielos con las pinzas. Ponemos en el vaso de la coctelera 4 cl. de ginebra y 2 cl. de zumo de limón junto con el azúcar. Cerramos la coctelera y batimos rítmicamente unos segundos. Una vez acabado de batir abrimos la boca de la coctelera y vertemos a una copa de cóctel, sobre un platillo o un posavasos, para su servic
 
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Ralf
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Antwort #1 - 15.03.2005 um 16:35:24
 
Hallo!

Dieses Thema wurde bereits
hier
ausführlich besprochen.

Nebenbei bemerkt: Eine Aufenthaltsbewilligung gibt es nicht mehr.
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daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.03.2005 um 21:27:28
 
Vielen Dank für die Antwort!
Dass meine Bekannte Anspruch auf Kindergeld ist schon klar. Sie möchte aber wissen, ob die ABH etwas dagegen hat. So wie es zum Beispiel wäre, wenn ein Student mit ABw Sozialhilfe bekommen würde.
Ich hoffe, ich kriege eine Antwort, so dass ich es meiner Bekannten zeigen kann und dass sie dann das Geld bekommt, das ihr und ihrem Kind zusteht.

Gruß, daikiri

PS: die aufenthaltsbewilligung ist natürlich noch aus dem letzten jahr.
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Antwort #3 - 16.03.2005 um 12:37:56
 
Zitat:
ob die ABH etwas dagegen hat.


Was sollte die ABH dagegen haben? Kindergeld ist keine Sozialleistung.
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daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.03.2005 um 13:49:51
 
Danke, genau das wollte ich schriftlich haben, um auch meine Bekannte überzeugen zu können.
Als Ausländer hier hat man doch oft Angst Probleme mit irgenwelchen Behörden zu bekommen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.03.2005 um 16:07:07
 
Meinem Vater hat man in der ABH gesagt, dass er kein Kindergeld bekommen kann... und er hat es leider auch geglaubt.
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