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Konsulat Ankara (Gelesen: 12.394 mal)
Nadine29
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14.03.2005 um 11:40:54
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade mit Köln -Bundesverwaltungsbehörde- telefoniert. Wir hatten im Feburuar das Visum Eheschliessung in Deutschland in Ankara beantragt.
Die nette Dame sagte mir das, die Stellungnahme -unsere Papiere am 3.3. wieder an das Konsulat nach Ankara zurück gegangen sind-

Kann ich jetzt schon mal ein Fax nach Ankara schicken und nachfragen? Wenn ja was sollte das Fax alles enthalten? Bin jetzt total nervös und weiss gar nicht was ich so recht schreiben soll...........

Liebe Grüsse
Nadine




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Nadine29
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 11:52:36
 
P.S. Mir ist jetzt gerade was aufgefallen. Ich versteh das jetzt nicht so ganz, wie ich am 3.3 mittags in Köln bei der BVH angerufen hab. Wurde mir gesagt Sie hätten noch keine Rückantwort von der Ausländerbehörde. Jetzt wurde mir ja gesagt das die Unterlagen am 3.3. nach Ankara zurück sind.
Kann es sein das sich jetzt alles überschnitten hat?
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Mick
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Antwort #2 - 14.03.2005 um 12:06:16
 
Hi Nadine,
klar, das wird sich überschnitten haben. Der 3.3. hatte ja auch
noch einen Nachmittag.
Ich würde auch jetzt noch kein Fax zur Botschaft schicken. Lasst
denen mal 2 - 3 Wochen Zeit für die weitere Bearbeitung, da sind
sicherlich mehrere 100 Anträge in Bearbeitung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Nadine29
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Antwort #3 - 14.03.2005 um 12:21:08
 
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Bin jetzt wirklich erstaunt das es so schnell ging mit dem weiterleiten.  Weil ich ja am 2.3 bei der Ausländerbehörde war und noch Papiere-Personalausweis vorzeigt hab. Dann wollte der Sachbearbeiter ja nachschauen ob schon was aus Türkei zurück ist. Er wartete noch auf irgendwelche Ergebnisse. Das hat ja nicht funktioniert.

Ist das jetzt ein gutes Zeichen, das ich nichts mehr von der Ausländerbehörde gehört habe? Oder wurde das Visum vielleicht
abgelehnt weil alles jetzt so schnell ging??

Liebe Grüsse
Nadine
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Mick
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Antwort #4 - 14.03.2005 um 12:35:56
 
Zitat:
Ist das jetzt ein gutes Zeichen, das ich nichts mehr von der Ausländerbehörde gehört habe? Oder wurde das Visum vielleicht
abgelehnt weil alles jetzt so schnell ging??


Hi,
die Schnelligkeit der Bearbeitung lässt keinerlei
Rückschlüsse auf die Art der Entscheidung zu.
Da heißt es: Abwarten und Tee trinken.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Nadine29
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Antwort #5 - 14.03.2005 um 16:02:26
 
Ok dann warte ich mal ab, trink viel Tee und nehm am besten gleich jede Menge Baldrian Smiley damit ich einigermassen ruhig bleibe...........
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Reyhan
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Antwort #6 - 14.03.2005 um 21:15:40
 
Hallo Nadine,

das hört sich doch alles sehr gut an !

:paletti

Afiyet olsun

Reyhan
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Antwort #7 - 22.03.2005 um 17:51:01
 
Hallo,

Alles Gute für Euch beide. Ich will meine Verlobte im Juli in der Türkei heiraten. Dann müssen wir dannach auch nach Ankara. Jetzt muß man den Termin telefonisch mit so einem Computer am anderen Ende machen.
Da kommt man erst weiter, wenn man 9 Euro irgendwie an eine türkische Bank überweist, die einem im Gegenzug dazu einen Pin geben. Hat jemand Erfahrungen damit, wie lange man da auf so einen Termin warten muß ?

Bis dann.
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Reyhan
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Antwort #8 - 01.04.2005 um 20:50:12
 
Hallo Riddler,

ich muss im Juli an einem bestimmten Tag  nach Ankara.

Ich habe mir überlegt, dass ich in den nächsten Tagen dort anrufe und für meinen Tag einen Termin mache. Weiss natürlich überhaupt nicht ,ob das so weit im Voraus machbar ist. Allerdings werde ich meine Kreditkarte zücken, denn diese PIN-Nummer-Geschichte ist mir doch ein wenig zu wackelig.

Versuch macht klug und ich werde dann berichten.

Viele Grüße

Reyhan

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Caya
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Antwort #9 - 01.04.2005 um 23:06:38
 
Hallo Reyhan!
Bin sehr gespannt wie es laufen wird. Aber nicht vergessen uns deine Erfahrung die du debei machen wirst mitzuteilen. Zwinkernd

Arjantin Caddesi ist vom deutschen Konsulat nicht weit entfernt. Kannst da noch für mich in einem von den schönen und eleganten Caffès in Arjantin Caddesi einen türkischen Mocka trinken. Und auf alle Fälle das Museum für anatolische Zivilisationen besuchen.
Grüß Ankara von mir.

LG
Caya
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Antwort #10 - 02.04.2005 um 13:50:01
 
Hi Caya,

nein werde ich nicht vergessen. Ich bin ja froh, wenn ich auch mal was beitragen kann. Meistens profitiere ich ja nur.

Für den Mokka wirds wahrscheinlich reichen, aber alles weitere muss vermutlich warten, da wir am gleich Tag noch weiter nach Mersin müssen.

Die Grüsse werde ich selbstverständlich ausrichten. Ich mag die Stadt. Auch wenn ich nicht genau weiss warum.

Reyhan
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Antwort #11 - 03.04.2005 um 15:59:54
 
Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation. Wir haben am 27.012.04 (mein Mann Türke, ich Deutsche) in der Türkei geheiratet. Am 29.12.04 haben wir in Ankara Visa-Antrag zur Familienzusammenführung gestellt. Am 10.03.05 hatte ich hier in Stuttgart einen Termin bei der Ausländerbehörde. Dort habe ich 1 Stunde lang z.T. idiotische Fragen beantwortet (freiwillig). Nach 3 Tagen habe ich dort angerufen und man hat mir gesagt, daß die Unterlagen per Fax nach Ankara geschickt wurden. Am 24.03.05 habe ich in Ankara angerufen und da wurde mir gesagt der Antrag sei abgelehnt und mein Mann bekommt in 2-3 Wochen schriftlichen Bescheid ohne Angabe von Gründen. Dagegen muß man dann remonstrieren (Widerspruch einlegen). Dann wird die Entscheidung nochmal überprüft und man bekommt einen rechtsmittelfähigen Bescheid, wo auch die Gründe für die Ablehnung genannt werden.
Alles in Allem braucht man wohl sehr viel zeit und Durchhaltevermögen. Ich habe nie damit gerechnet, daß eine solche Situation eintreten kann. Gesetze und Politik sind eine Seite, die Praxis der Behörden eine ganz andere.

Ich wünsche allen Betroffenen viel Glück und Durchhaltevermögen.

rosebud9
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Reyhan
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Antwort #12 - 03.04.2005 um 18:39:25
 
Hallo rosebud,

bei binational waren es ein bisschen wenig Infos. Deshalb auch die vielen Fragen meinerseits.

Code:
Dort habe ich 1 Stunde lang z.T. idiotische Fragen beantwortet (freiwillig). 



Dein Mann in Ankara auch ? Wenn ja, wäre das schon mal ein erster Anhaltspunkt warum dieses Visum abgelehnt worden sein könnte. So ganz freiwillig ist dieses Interview übrigens nicht, da bei dieser Gelegenheit überprüft wird, ob nicht evtl. eine " Scheinehe" vorliegt.

Ansonsten müssen schon stichhaltige Gründe vorliegen , wenn ein solches Visum abgelehnt wird, da ihr einen Rechtsanspruch darauf habt.

Je nach dem wie Dein Verhältnis zur ABH ist, könntest Du dort mal nachfragen ( ich ziehe immer den persönlichen Weg vor ) ob die ABH bereits abgelehnt hat oder die Botschaft.

Lass Dir aber sicherheitshalber eine Vollmacht Deines Mannes schicken, da normalerweise nur ihm ( er ist der Antragsteller) eine Auskunft gegeben wird.

Durchhaltevermögen ist ganz sicher angebracht. Mit Glück hat die ganze Geschicht eher weniger zu tun.

Viele Grüße

Reyhan

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Antwort #13 - 03.04.2005 um 19:36:07
 
Hallo Reyhan, danke für die Rückmeldung. Mein Mann hat bereits bei Antragstellung im Dezember 2004 einige Fragen (ca. 10-15) in Ankara beantwortet. Müssen wir erst die schriftliche Absage abwarten um zu remonstrieren oder kann man das auch auf telefonische Auskunft hin tun? Was kann ich hier von Deutschland aus noch unternehmen?

Vielen Dank im voraus und viele Grüße

rosebud9
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Antwort #14 - 03.04.2005 um 19:52:51
 
Hallo rosebud,

Du fragst, was Du sonst noch tun kannst;
schau mal auf meine Homepage http://members.futureprojects.info/Scheinehe, dort gebe ich einige Ansprechpartner und Adressen an. Vielleicht hat dort noch jemand Tipps für Dich.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #15 - 03.04.2005 um 20:18:30
 
Hallo Rosebud,

das

Zitat:
Je nach dem wie Dein Verhältnis zur ABH ist, könntest Du dort mal nachfragen ( ich ziehe immer den persönlichen Weg vor ) ob die ABH bereits abgelehnt hat oder die Botschaft.

Lass Dir aber sicherheitshalber eine Vollmacht Deines Mannes schicken, da normalerweise nur ihm ( er ist der Antragsteller) eine Auskunft gegeben wird.


würde ich sofort machen. Wenns nichts bringt, dann remonstrieren.

Du brauchst erstmal die Gründe warum , weshalb und wieso. Dann könnt ihr überlegen wie ihr am sinnvollsten vorgeht.

Viele Grüße

Reyhan
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Antwort #16 - 04.04.2005 um 09:11:39
 
Hallo Janna,

vielen Dank Deine Homepage war sehr aufschlußreich. Dein Bericht hat mich sehr entsetzt. Da stehen wir ja erst am Anfang der ganze Tretmühle. Für uns ist die nervenaufreibende Warterei auf irgendwelche Ergebnisse das Schlimmste. Ich habe durch meinen Fulltimejob ja wenigstens noch einigermaßen Ablenkung, aber mein Mann wohn auf einem Dorf (Kütükusagi / Cihanbeyli / Konya), hat zur Zeit keine Arbeit und somit jede Menge Zeit ständig zu grübeln.
In den letzten Wochen hat er nun schon öfter gesagt, ich soll in die Türkei kommen. Das möchte ich allerdings nicht, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, denn die Perspektiven dort sind ja fast 0. Naja, wir werden das schon schaffen. Gemeinsam sind wir stark.
Es hilft schon sehr, wenn man sich mit anderen Betroffenen austauschen kann.

Nochmal vielen Dank und viele Grüße

rosebud9

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Antwort #17 - 04.04.2005 um 09:17:20
 
Hallo Reyhan,

danke für den Tip. Das werden wir machen. Wenn es Neuigkeiten gibt werde ich mich wieder melden.
Bis dahin nochmal vielen Dank und vielen Grüße

rosebud
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Antwort #18 - 04.04.2005 um 09:53:10
 
Hallo Rosebud,

ich wünsche dir-euch ganz viel Kraft und Glück das ihr es schafft.

Liebe Grüsse
Nadine
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Antwort #19 - 05.04.2005 um 13:04:01
 
Hallo Nadine,

vielen Dank für Deine guten Wünsche. Ich bin sicher, daß wir unser Ziel früher oder später erreichen.

Liebe Grüße
rosebud9
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Antwort #20 - 05.04.2005 um 13:17:51
 
Hallo Reyhan,

mein Mann hat mir soeben das Ablehnungsschreiben von Ankara gefaxt.
Folgender Text:

"Sehr geehrter Herr ......,
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Ausländerrechts nicht entsprochen werden kann. Der Botschaft liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Ihrem Nachzugsbegehren zugrunde liegende Ehe nur geschlossen wurde, um Ihnen zu einem Ihnen ansonsten verwehrten Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland zu verhelfen. Die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne von Art. 6 GG ist daher nicht zu erwarten. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 AufenhG liegen daher nicht vor.
Der Antrag musste daher abgelehnt werden."

Können wir beide remonstrieren oder kann das nur einer tun? Falls es nur einer kann, glaube ich, daß es besser ist, wenn ich das mache. Reicht dann eine Vollmacht meines Mannes per Fax und kann ich in Ankara auch per Fax remonstrieren? Sollte ich trotzdem noch hier zur Ausländerbehörde gehen? Wann sollt ich einen Rechtsanwalt einschalten? Ist es zum jetzigen Zeitpunkt schon ratsam?

Schon mal vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
rosebud9

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Reyhan
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Antwort #21 - 05.04.2005 um 20:26:01
 
Hallo rosebud,

da lag ich ja gar nicht so falsch mit meiner Vermutung. Aber wenigstens wisst ihr jetzt den Grund. Und dann kann man etwas unternehmen.

Remonstrieren kann nur der Antragsteller, also Dein Mann. Aber mit einer Vollmacht kannst Du das auch machen. Übrigens gibts bei Bodo die türkisch sprachige Vorlage für eine Remonstration.

Zur Ausländerbehörde würde ich gehen, aber sehr gut vorbereitet und mit Vollmacht. Was die Vorbereitung betrifft, kann Dir Janna ganz sicher gute Tipps geben ( Tickets sammeln, Einreisestempel in Deinem Pass, Fotos u.s.w) d.h. alles was beweist, dass ihr sehr wohl zusammen seid und Dein Mann eben nicht nur wegen des Aufenthaltes nach D. kommen möchte. Wie lange kennt ihr euch eigentlich ? Habt ihr  die Fragen,  die euch gestellt wurden eigentlich mal abgeglichen ?

Einen Rechtsanwalt würde ich persönlich noch nicht einschalten, denn noch, das ist jedenfalls meine Meinung, kann man den Beweis des Gegenteils erbringen.

Ich bin immer dafür erstmal miteinander zu reden und nicht gleich die Kanonen herauszu holen.

Viele Grüße

Reyhan
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Antwort #22 - 05.04.2005 um 21:48:49
 
Reyhan, ich bin durchaus der Auffassung, dass auch die Ehefrau in diesem Fall remonstrieren kann: mit der Entscheidung wird auch in ihr Recht aus Art. 6 GG eingegriffen. Ich kann mich sogar an einen Fall erinnern, wo bei einer Ausweisung der Mann die Fristen verpasst hatte, die Frau aber noch klagebefugt war, weil der Bescheid ja nicht an sie zugestellt worden war, somit eine Rechtsmittelfrist von einem Jahr lief. Schon weil sie hier in D ist und kürzere Wege hat, würde ich es versuchen. Es ist nämlich ihr Recht, ihre Ehe hier zu führen.
Gruß
Anne
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Antwort #23 - 05.04.2005 um 21:55:56
 
Zitat:
Reyhan, ich bin durchaus der Auffassung, dass auch die Ehefrau in diesem Fall remonstrieren kann: mit der Entscheidung wird auch in ihr Recht aus Art. 6 GG eingegriffen. Ich kann mich sogar an einen Fall erinnern, wo bei einer Ausweisung der Mann die Fristen verpasst hatte, die Frau aber noch klagebefugt war, weil der Bescheid ja nicht an sie zugestellt worden war, somit eine Rechtsmittelfrist von einem Jahr lief. Schon weil sie hier in D ist und kürzere Wege hat, würde ich es versuchen. Es ist nämlich ihr Recht, ihre Ehe hier zu führen.
Gruß
Anne


Hi Anne,
bin Deiner Meinung...
Aber es würde schon Sinn machen, es anzugehen, wie von Reyhan
vorgeschlagen. Jedenfalls wenn man Problemen aus dem Weg gehen
und zur Sache kommen möchte. Nicht alle sind da so schnell zu überzeugen...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #24 - 05.04.2005 um 22:05:03
 
Hallo Anne,

ich denke, es ist völig unstrittig , dass rosebud ein Recht darauf hat, ihre Ehe leben zu können.

Allerdings kenne ich bisher nur den Weg (zumindest in diesem Stadium ) ,  dass der Antragsteller remonstrieren darf oder kann . Hast Du ( natürlich auch gerne jeder andere ) eine Möglichkeit mir den passenden Text zur Verfügung zu stellen, damit ich nachlesen kann ?

Danke schón jetzt

Reyhan

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anne
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Antwort #25 - 05.04.2005 um 22:19:09
 
Reyhan, das war eine Akte, die ich mal in der Hand hatte.
Einen speziellen Text gibt es dazu nicht, es ist schlicht allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht: man kann gegen einen Bescheid vorgehen, wenn man durch ihn in seinen Rechten verletzt wird.
Analog Baugenehmigung (blöder Vergleich, aber das Rechtsinstitut passt): jemand bekommt per Bescheid eine Baugenehmigung erteilt, Rechtsmittelbelehrung 1 Monat. Dem Nachbarn gefällt das aus irgendeinem Grund nicht - obwohl sich der Bescheid nicht gegen ihn richtete, kann er Widerspruch einlegen - und wenn ihm die Genehmigung nicht auch zugestellt wurde, hat er ein Jahr Zeit dazu. Ebenso, wenn in der Genehmigung etwas drin stand, was beiden nicht gefiel - z.B. die Erlaubnis zum Absägen eines Baumes, der auch den Nachbarn stört, wird verweigert.
Sorry, mehr habe ich nicht auswendig parat, aber du bist ja schon recht geübt und wirst das Prinzip verstehen.
Gruß
Anne
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Antwort #26 - 05.04.2005 um 22:37:46
 
Hi Anne,

ja, das kann ich nachvollziehen. Danke für die flinken Finger.

Ich höre und lese nur immer wieder, dass auf einer Remonstration des Antragstellers bestanden wird.

Viele Grüße in die Domstadt aus der Chemiestadt

Reyhan
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Antwort #27 - 06.04.2005 um 07:58:40
 
Hallo Reyhan,

wir haben uns im Oktober 2004 kennengelern. Hört sich abgedroschen an, aber es war Liebe auf den ersten Blick. Mein Mann ist über 10 Jahre jünger als ich, was uns beide nicht im geringsten stöhrt. Aus Behördensicht geben wir mit unseren Rahmenbedingungen sicher kein gutes Bild ab.
Bei seiner Befragung in Ankara hat er 3 Fragen nicht richtig beantworten können z.B. mein Geburtsdatum, da lag er einen Tag daneben. Damit habe ich allerdings gerechnet, da er sehr aufgeregt war und ich nicht mit in die Botschaft durfte.
Für die Ausländerbehörde habe ich mich schon vorbereitet. Ich habe jede Menge Urlaubsbilder. Stempel im Paß sind ja vorhanden. Tickets und Buchungsbestätigungen habe ich auch aufgehoben.
Ich werde mal bei Bodo reinschauen wegen dem türkischen Formular.
Erst mal Danke.

Viele liebe Grüße
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Antwort #28 - 06.04.2005 um 08:15:59
 
Zitat:
ich bin durchaus der Auffassung, dass auch die Ehefrau in diesem Fall remonstrieren kann: mit der Entscheidung wird auch in ihr Recht aus Art. 6 GG eingegriffen.


Anne,

mal darüber nachgedacht, dass die Nichtbeteiligung in den (vermuteten) Scheinehefällen nur eine folgerichtige Entscheidung ist ?

Alles andere wäre doch unglaubwürdig aus Sicht der Botschaft oder ?  Zwinkernd

Wenn einer Ehe unterstellt, sie sei eine Scheinehe, wird ja im Regelfall unterstellt, dass die Drittschutzwirkung des Art. 6 GG nicht gegeben ist .  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #29 - 06.04.2005 um 08:54:22
 
Hallo Reyhan,

kannst Du mir bitte sagen unter welcher Rubrik ich bei Bodo nach der Vorlage Remonstration auf türkisch suchen muß!
Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
rosebud9
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Antwort #30 - 06.04.2005 um 11:46:49
 
Zitat:
Anne,

mal darüber nachgedacht, dass die Nichtbeteiligung in den (vermuteten) Scheinehefällen nur eine folgerichtige Entscheidung ist ?

Alles andere wäre doch unglaubwürdig aus Sicht der Botschaft oder ?  Zwinkernd

Wenn einer Ehe unterstellt, sie sei eine Scheinehe, wird ja im Regelfall unterstellt, dass die Drittschutzwirkung des Art. 6 GG nicht gegeben ist .  Zwinkernd

Grüße
Ronny


Ronny, ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst. Der Ehemann ist Antragsteller, der Bescheid ist an ihn gerichtet - er kann und sollte also ohnehin remonstrieren.
Die Ehefrau ist,  wie von mir dargelegt, ebenfalls durch die Ablehnung in ihren Rechten  betroffen - und ihre Nichtbeteiligung ist ja die Regel, der Bescheid wird immer nur an den Antragsteller erteilt. Sie ist aber - wie in den von mir geschilderten anderen Fällen des Verwaltungsrechts - eine möglicherweise Betroffene, und für die Klagebefugnis reicht die Möglichkeit aus, dass in ihre Rechte eingegriffen wurde, und das gibt der Sachverhalt bei einer wirksam geschlossenen Ehe immer her.
Anne
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Reyhan
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Antwort #31 - 06.04.2005 um 12:32:49
 
Hallo rosebud9,

ich suche  tippse seit gestern Abend in den Inhalten zweier Foren nach diesem Text. Ich weiss, dass wir ihn gehabt haben. Die Frage ist nur wo!  ??? ??? ???

Sobald ich was weiss melde ich mich.

Viele Grüße

Reyhan

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ronny
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Antwort #32 - 06.04.2005 um 12:58:50
 
Zitat:
Ronny, ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst.


Hallo Anne,

ich wollte das nur mal als Anstoß verstanden wissen.

Eine Ehe, ist eine Ehe, ...

Die einzige denkbare Rechtsgrundlage mit Drittschutzwirkung im Falle einer Ablehnung eines FZV ist doch der Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie), oder?

Wenn ich als Behörde jetzt argumentiere, dass eine formal geschlossene Ehe eine Scheinehe ist, entfaltet der Art. 6 GG keine Drittschutzwirkung, weil ja nur die Ehe im Sinne des GG eine schutzwürdige Lebensgemeinschaft darstellt (heute auch die LPart). Eine Scheinehe wird von dem Schutzzweck des Art. 6 GG nicht erfaßt, oder?

Dann ist es für mich als Behörde doch nur folgerichtig, der (Schein-) Ehefrau auch keine Beteiligtenstellung in einem FZV - Verfahren einzuräumen. Denn würde ich es tun, unterstellte ich ja, dass meine Ablehnung u.U. ja doch gegen Art. 6 GG verstoßen könnte. Damit würde ich meine eigene Argumentation warum ich das Visum ablehne ja selbst untergraben. Dann wäre eben die von mir unterstellte Scheinehe keine und ich hätte auch -ebenso folgerichtig- nicht den Ablehnungsgrund Scheinehe und müßte das Visum erteilen. Ist das nachvollziehbarer geworden ?

Ich würde meine ja bereits im Rahmen der Entscheidungsfindung gewonnene Überzeugung selbst in Frage stellen, wenn ich der aus meiner Sicht gar nicht schutzwürdigen , weil Schein-Ehefrau, die Beteiligtenstellung einräume. Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Antwort #33 - 06.04.2005 um 13:27:21
 
"Wenn ich als Behörde jetzt argumentiere, dass eine formal geschlossene Ehe eine Scheinehe ist, entfaltet der Art. 6 GG keine Drittschutzwirkung, weil ja nur die Ehe im Sinne des GG eine schutzwürdige Lebensgemeinschaft darstellt (heute auch die LPart). Eine Scheinehe wird von dem Schutzzweck des Art. 6 GG nicht erfaßt, oder?

Dann ist es für mich als Behörde doch nur folgerichtig, der (Schein-) Ehefrau auch keine Beteiligtenstellung in einem FZV - Verfahren einzuräumen. Denn würde ich es tun, unterstellte ich ja, dass meine Ablehnung u.U. ja doch gegen Art. 6 GG verstoßen könnte. Damit würde ich meine eigene Argumentation warum ich das Visum ablehne ja selbst untergraben. Dann wäre eben die von mir unterstellte Scheinehe keine und ich hätte auch -ebenso folgerichtig- nicht den Ablehnungsgrund Scheinehe und müßte das Visum erteilen. Ist das nachvollziehbarer geworden ? "

Okay, ich verstehe jetzt, was du meinst - aber verwaltungsrechtlich ist das fehlerhaft. Für die Stellung als Beteiligter ist die Möglichkeit der Rechtsverletzung ausreichend - man kann auch im Verwaltungsverfahren keinen strengeren Maßstab anlegen als im Klageverfahren, und da ist dies der allgemeine Grundsatz. Um feststellen zu können, ob jemand zu recht oder unrecht eine Rechtsverletzung behauptet, muss er erst mal rechtliches Gehör gewährt bekommen - damit wird aber keine Entscheidung über die Berechtigung vorweggenommen.

Nimm mal an, jemand behauptet nur die Eheschließung,  hat aber keine Urkunde. Dann könnte ich mir vorstellen, dass erst mal diese Tatsache zu beweisen wäre, um die Möglichkeit der Rechtsverletzung darzutun. Liegt aber eine echte Heiratsurkunde vor, kann die Behörde nicht die Ehefrau mit der Begründung vom Verfahren zurückhalten, es sei ja nur eine Scheinehe - genau darum geht es ja.

Tut sie es doch, ist die Entscheidung des Gerichts wohl vorprogrammiert - eventuell eine Eilentscheidung über die Zulässigkeitsfrage....

Eine Entschuldigung an alle, die ich mit Fachsimpelei langweile. Aber ich denke, der Punkt ist wesentlich,  und nicht nur für die Visumsfrage.
Gruß
Anne
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Antwort #34 - 06.04.2005 um 14:29:57
 
Zitat:
Tut sie es doch, ist die Entscheidung des Gerichts wohl vorprogrammiert - eventuell eine Eilentscheidung über die Zulässigkeitsfrage....


Hi Anne ,

würde ich als Betroffener auch so machen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #35 - 07.04.2005 um 01:22:24
 
Hallo Reyhan,

das Ablehnungsschreiben von Ankara ist datiert vom 30.03.05, welche Frist hat mein Mann zu remonstrieren? Ich hab ihm gesagt er soll warten bis ich ihm das Formular/Vorlage für Remonstration in türkischer Sprache faxe. War wohl ein Fehler von mir, jetzt fragt er fast jede Stunde danach. Ich kann ihn ja verstehen. Er wohnt in Kütükusagi/Cihanbeyli/Konya, das ist ein absolutes Dorf. Ich hab mir jetzt ne web-cam zugelegt und selbst installiert und es funktioniert. Ich war ganz stolz auf mich, da ich von solchen Sache nicht die geringste Ahnung habe. Mein PC steht bei mir zu Hause, er muß 5km weiter in ein Internet-caffee. Er hat kein Auto und per Anhalter ist es ein Problem zu den Zeiten (abends) wo ich zu Hause bin. Naja mit jedem Hoch ist auch ein Tief verbunden. Momentan hat er auch massive Probleme mit seinen Großeltern (da wohnt er). Die werfen ihm ständig vor, daß seine Frau arbeitet und er nicht. Ich möchte aber nicht, daß er jetzt arbeitet, weil es unser Verfahren/Kommunikation noch mehr beeinträchtigt. Ich will außerdem in den nächsten Wochen in die Türkei fliegen und dann wäre es ja auch doof, wenn er arbeitet. Seine Großeltern sind ganz liebe nette Menschen. Ich habe dort 14 Tage verbracht und wurde behandelt wie eine Prinzessin. Soetwas habe ich in Deutschland noch nicht erlebt. Sein Großvater hat mir mehr Rechte eingeräumt als meinem Mann, das war mir richtig peinlich. Mit den sanitären Einrichtungen hatte ich anfangs so meine Probleme, aber frau weiß sich ja zu helfen. Für mich war das alles Neuland, aber ich bereue es keine Sekunde, im Gegenteil wenn es finanziell keine Probleme gäbe, würde ich sofort meine Zelte in D abbrechen. Das kann ich meiner Firma aber nicht antun, da würde mein Chef Konkurs anmelden müssen. Mein Mann ist so frustriert und ich kann ihm, außer mit guten Worten, nicht helfen. Das tut weh. Ich könnte selber schreien vor Wut und Verzweiflung und muß aber stark sein und ihn aufbauen. Ich verstehe seine Situation voll und ganz, aber ich wünsche mir auch jemand der mich gelegentlich tröstet. Bevor ich jetzt im Selbstmitleid zerfließe mach ich mal Schluß. Ich hoffe, daß ich keinem zu sehr mit meinem Gejammer auf die Nerven gegengen bin. Morgen sieht alles anders aus (besser).

Vielen Dank an alle, die sich meinem Problem angenommen haben. Ich fühle mich in diesem Forum verstanden. Allein würde man ja echt verzweifeln.

Liebe Grüße an alle
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Antwort #36 - 07.04.2005 um 09:09:01
 
Hallo Reyhan,

eine Remonstrationsvorlage auf deutsch würde mir auch schon weiterhelfen. Einen Übersetzer habe ich.
Vielen Dank für Deine Mühe.

Liebe Grüße
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Antwort #37 - 07.04.2005 um 10:07:15
 
Liebe Rosebud,

ich wünsche euch ganz viel Glück, das alles für euch beide gut wird und dein Mann bald bei dir sein darf.

Ich weiss es ist verdammt schwer und alles knallhart aber halte durch.
Ihr schafft das........

Liebe Grüsse
Nadine
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Reyhan
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Antwort #38 - 07.04.2005 um 10:45:35
 
Hi Rosebud9,

ich finds nicht, bin aber dabei Dir die Vorlagen ( Vollmacht und Remonstration ) zu schreiben und lasse sie gleich hier im Büro übersetzen. Müsste bis heute Nachmittag klappen.

Bis nachher

Reyhan
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Antwort #39 - 12.04.2005 um 14:42:42
 
..hier mein " Erfahrungsbericht " zum Thema " Terminvergabesystem" in Ankara.

Zu meiner allergrössten Überraschung hatte ich bei meinem  ersten Versuch kein Besetzt-Zeichen,  sondern kam gleich durch. Zu einer Tonband-Ansage mittels derer ich weitergeleitet wurde. War aber kein Problem, da ,aus meiner Sicht, sinnvoll gefragt wurde.

Stutzig wurde ich zum ersten Mal , als ich irgendetwas von 30 Tagen hörte. Leider war ich ausgerechnet in diesem Moment abgelenkt  Smileyund habe nicht den kompletten Satz mitbekommen.

Ein freundlicher , deutschsprachiger Mensch meldete sich und war offentlich darauf programmiert sein Standardfragen los zu lassen. Diese Möglichkeit habe ich ihm gleich genommen weil ich einen Termin für Juli haben wollte. Wir haben ca. 5 Minuten ( die Telekom freut sich ) darüber gesprochen , was es für eine Schwachsinn ist,  Termine erst 30 Tage im voraus anzunehmen.

Ich habe ihm ausführlich geschildert warum und weshalb ich unbedingt diesen Termin brauche. Seine Schulung war jedoch sehr gut, so dass ich keine Chance hatte. Es ist zwar sehr wahrscheinlich dass ich den Termin bekomme, aber eben nicht garantiert. Optionen gegen Bezahlung und nochmaligen Anruf meinerseits zur Bestätigung 30 Tage im voraus sind leider  nicht vorgesehen.

Eine Begleitung des Antragstellers kann erfolgen, aber es muss ein Grund vorliegen.
Die Uhrzeit kann man sich aussuchen, falls noch ausreichend Termine vorhanden sind.

Ende vom Lied war / ist, dass ich mir in meinem Kalender exakt 30 Tage vor dem gewünschten Termin einen Vermerk angebracht habe : Deutsche Botschaft in Ankara anrufen, beide Pässe und Kreditkarte vor dem Gespräch bereit legen.

Festhalten möchte ich ausdrücklich, dass der Mensch am Telefon sehr freundlich war.  [beifall=beifall.gif]

Was mir persönlich jetzt noch für den Gesamt-Zusammenhang fehlt, ist jemand der mir erzählt / schreibt, wie der Ablauf vor Ort ist. Wieviel Zeit vor dem Termin sollte man vor Ort sein , wo muss man sich anstellen, wird der Namen ausgerufen und wie werden die Unterlagen am Eingang kontrolliert. Wie ist der Ablauf in der Visastelle und wie lange braucht man für die ganze Geschichte. Von letzterem hängt ab , ob wir noch mal übernachten müssen oder gleich gen 2. Heimat düsen können.

Gerne auch per KM. um den Umfang nicht zu sprengen.

Reyhan
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Antwort #40 - 12.04.2005 um 18:30:03
 
Hi Reyhan,

ich kann Dir kurz berichten, was wir erlebt haben als mein Mann mit mir am 29.12.04 Visaantrag für Familienzusammenführung hat. Wir waren morgens 5:00 Uhr an der Botschaft und haben uns in die linke Warteschlange (Familienzusammenführung, der Rest Warteschlangen waren Touristenvisa) eingereiht. Gegen 8:30 kam dann Bewegung in die Wartereihe. Im Außenbereich ist dann ein vergittertes Fenster, wo eine Dame dein Anliegen und die dazu nötigen Papiere verlangt. Fehlen Papiere, wirst du gleich wieder weggeschickt. Wir hatten Gott sei Dank alles dabei, aber ich durfte nicht mit in die Botschaft und mußte draußen in eiseskälte warten. Etwa gegen 10:00 Uhr konnte er dann rein. Dort hat man ihm dann 10 - 15 Fragen gestellt, den Antrag ausgefüllt und das wars. Kurz vor 12:00 Uhr kam er dann wieder raus.
Seit dem 1. Januar 2005 geht ja alles nur noch über telefonische Terminvereinbahrung um längere Wartezeiten zu vermeiden. Keine Ahnung wie das jetzt so läuft.

War Dir jetzt sicher keine große Hilfe, aber Du kannst dann vergleichen, wenn Du Deine Erfahrung gemacht hast, ob das neue Verfahren besser ist.

Liebe Grüße
rosebud9
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Antwort #41 - 12.04.2005 um 20:32:10
 
Hallo rosebud99,

kannst Du nicht wissen, aber ich hatte früher schon mehrfach das Vergnügen in der Paris Cadd. auflaufen zu dürfen.

Deshalb bin ich ja so neugierig darauf wie es heute läuft.

Viele Grüße

Reyhan

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Antwort #42 - 14.04.2005 um 07:03:14
 
Hi Reyhan,

am Mo.  hat mein Mann die Remonstration + Vollmacht per Fax (Original per Post) nach Ankara geschickt. Er hat dann auch angerufen und nachgefragt, ob erhalten und wie lange es dauert. Auskunft: ca. 4 Wochen. Gestern habe ich bei meiner ABH angerufen und um einen Termin gebeten. Die freundliche Dame hat mir gesagt, daß ich im Moment nichts tun kann und die Akte hier in Stuttgart geschlossen ist. Ich müßte warten bis Ankara die Akte wieder zur Überprüfung öffnet und Stuttgart informiert. Dann werde ich von da angeschrieben und bekomme einen Termin.
Meine Frage: Kann ich jetzt mit Vollmacht meines Mannes auch nach Ankara remonstrieren und Belege (z.B. Tikets, Buchungen usw.) schicken, oder soll ich abwarten , bis ich von meiner ABH höre?  ???

Danke im voraus.

Liebe Grüße
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Antwort #43 - 14.04.2005 um 11:27:03
 
Hallo rosebud9,

Zitat:
Ich müßte warten bis Ankara die Akte wieder zur Überprüfung öffnet und Stuttgart informiert. Dann werde ich von da angeschrieben und bekomme einen Termin.


Ich würde so vorgehen wie die Dame das vorgeschlagen hat. Begründen kann ich das nicht, denke aber das Du in einem persönlichen Gespräch sehr viel mehr Möglichkeiten hast, eure Situation anhand der Unterlagen zu schildern und deutlich zu machen.

Allerdings würde ich mir gestatten nach 4 Wochen dort wieder anzurufen und nachzufragen,  ob sich etwas getan hat.

Aber vielleicht hat noch jemand anderes einen Tipp ?

Viele Grüße

Reyhan



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