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Konsulat Ankara (Gelesen: 12.398 mal)
anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 06.04.2005 um 11:46:49
 
Zitat:
Anne,

mal darüber nachgedacht, dass die Nichtbeteiligung in den (vermuteten) Scheinehefällen nur eine folgerichtige Entscheidung ist ?

Alles andere wäre doch unglaubwürdig aus Sicht der Botschaft oder ?  Zwinkernd

Wenn einer Ehe unterstellt, sie sei eine Scheinehe, wird ja im Regelfall unterstellt, dass die Drittschutzwirkung des Art. 6 GG nicht gegeben ist .  Zwinkernd

Grüße
Ronny


Ronny, ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst. Der Ehemann ist Antragsteller, der Bescheid ist an ihn gerichtet - er kann und sollte also ohnehin remonstrieren.
Die Ehefrau ist,  wie von mir dargelegt, ebenfalls durch die Ablehnung in ihren Rechten  betroffen - und ihre Nichtbeteiligung ist ja die Regel, der Bescheid wird immer nur an den Antragsteller erteilt. Sie ist aber - wie in den von mir geschilderten anderen Fällen des Verwaltungsrechts - eine möglicherweise Betroffene, und für die Klagebefugnis reicht die Möglichkeit aus, dass in ihre Rechte eingegriffen wurde, und das gibt der Sachverhalt bei einer wirksam geschlossenen Ehe immer her.
Anne
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Reyhan
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Antwort #31 - 06.04.2005 um 12:32:49
 
Hallo rosebud9,

ich suche  tippse seit gestern Abend in den Inhalten zweier Foren nach diesem Text. Ich weiss, dass wir ihn gehabt haben. Die Frage ist nur wo!  ??? ??? ???

Sobald ich was weiss melde ich mich.

Viele Grüße

Reyhan

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ronny
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Antwort #32 - 06.04.2005 um 12:58:50
 
Zitat:
Ronny, ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst.


Hallo Anne,

ich wollte das nur mal als Anstoß verstanden wissen.

Eine Ehe, ist eine Ehe, ...

Die einzige denkbare Rechtsgrundlage mit Drittschutzwirkung im Falle einer Ablehnung eines FZV ist doch der Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie), oder?

Wenn ich als Behörde jetzt argumentiere, dass eine formal geschlossene Ehe eine Scheinehe ist, entfaltet der Art. 6 GG keine Drittschutzwirkung, weil ja nur die Ehe im Sinne des GG eine schutzwürdige Lebensgemeinschaft darstellt (heute auch die LPart). Eine Scheinehe wird von dem Schutzzweck des Art. 6 GG nicht erfaßt, oder?

Dann ist es für mich als Behörde doch nur folgerichtig, der (Schein-) Ehefrau auch keine Beteiligtenstellung in einem FZV - Verfahren einzuräumen. Denn würde ich es tun, unterstellte ich ja, dass meine Ablehnung u.U. ja doch gegen Art. 6 GG verstoßen könnte. Damit würde ich meine eigene Argumentation warum ich das Visum ablehne ja selbst untergraben. Dann wäre eben die von mir unterstellte Scheinehe keine und ich hätte auch -ebenso folgerichtig- nicht den Ablehnungsgrund Scheinehe und müßte das Visum erteilen. Ist das nachvollziehbarer geworden ?

Ich würde meine ja bereits im Rahmen der Entscheidungsfindung gewonnene Überzeugung selbst in Frage stellen, wenn ich der aus meiner Sicht gar nicht schutzwürdigen , weil Schein-Ehefrau, die Beteiligtenstellung einräume. Zwinkernd

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 06.04.2005 um 13:27:21
 
"Wenn ich als Behörde jetzt argumentiere, dass eine formal geschlossene Ehe eine Scheinehe ist, entfaltet der Art. 6 GG keine Drittschutzwirkung, weil ja nur die Ehe im Sinne des GG eine schutzwürdige Lebensgemeinschaft darstellt (heute auch die LPart). Eine Scheinehe wird von dem Schutzzweck des Art. 6 GG nicht erfaßt, oder?

Dann ist es für mich als Behörde doch nur folgerichtig, der (Schein-) Ehefrau auch keine Beteiligtenstellung in einem FZV - Verfahren einzuräumen. Denn würde ich es tun, unterstellte ich ja, dass meine Ablehnung u.U. ja doch gegen Art. 6 GG verstoßen könnte. Damit würde ich meine eigene Argumentation warum ich das Visum ablehne ja selbst untergraben. Dann wäre eben die von mir unterstellte Scheinehe keine und ich hätte auch -ebenso folgerichtig- nicht den Ablehnungsgrund Scheinehe und müßte das Visum erteilen. Ist das nachvollziehbarer geworden ? "

Okay, ich verstehe jetzt, was du meinst - aber verwaltungsrechtlich ist das fehlerhaft. Für die Stellung als Beteiligter ist die Möglichkeit der Rechtsverletzung ausreichend - man kann auch im Verwaltungsverfahren keinen strengeren Maßstab anlegen als im Klageverfahren, und da ist dies der allgemeine Grundsatz. Um feststellen zu können, ob jemand zu recht oder unrecht eine Rechtsverletzung behauptet, muss er erst mal rechtliches Gehör gewährt bekommen - damit wird aber keine Entscheidung über die Berechtigung vorweggenommen.

Nimm mal an, jemand behauptet nur die Eheschließung,  hat aber keine Urkunde. Dann könnte ich mir vorstellen, dass erst mal diese Tatsache zu beweisen wäre, um die Möglichkeit der Rechtsverletzung darzutun. Liegt aber eine echte Heiratsurkunde vor, kann die Behörde nicht die Ehefrau mit der Begründung vom Verfahren zurückhalten, es sei ja nur eine Scheinehe - genau darum geht es ja.

Tut sie es doch, ist die Entscheidung des Gerichts wohl vorprogrammiert - eventuell eine Eilentscheidung über die Zulässigkeitsfrage....

Eine Entschuldigung an alle, die ich mit Fachsimpelei langweile. Aber ich denke, der Punkt ist wesentlich,  und nicht nur für die Visumsfrage.
Gruß
Anne
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ronny
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Antwort #34 - 06.04.2005 um 14:29:57
 
Zitat:
Tut sie es doch, ist die Entscheidung des Gerichts wohl vorprogrammiert - eventuell eine Eilentscheidung über die Zulässigkeitsfrage....


Hi Anne ,

würde ich als Betroffener auch so machen.

Grüße
Ronny
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Antwort #35 - 07.04.2005 um 01:22:24
 
Hallo Reyhan,

das Ablehnungsschreiben von Ankara ist datiert vom 30.03.05, welche Frist hat mein Mann zu remonstrieren? Ich hab ihm gesagt er soll warten bis ich ihm das Formular/Vorlage für Remonstration in türkischer Sprache faxe. War wohl ein Fehler von mir, jetzt fragt er fast jede Stunde danach. Ich kann ihn ja verstehen. Er wohnt in Kütükusagi/Cihanbeyli/Konya, das ist ein absolutes Dorf. Ich hab mir jetzt ne web-cam zugelegt und selbst installiert und es funktioniert. Ich war ganz stolz auf mich, da ich von solchen Sache nicht die geringste Ahnung habe. Mein PC steht bei mir zu Hause, er muß 5km weiter in ein Internet-caffee. Er hat kein Auto und per Anhalter ist es ein Problem zu den Zeiten (abends) wo ich zu Hause bin. Naja mit jedem Hoch ist auch ein Tief verbunden. Momentan hat er auch massive Probleme mit seinen Großeltern (da wohnt er). Die werfen ihm ständig vor, daß seine Frau arbeitet und er nicht. Ich möchte aber nicht, daß er jetzt arbeitet, weil es unser Verfahren/Kommunikation noch mehr beeinträchtigt. Ich will außerdem in den nächsten Wochen in die Türkei fliegen und dann wäre es ja auch doof, wenn er arbeitet. Seine Großeltern sind ganz liebe nette Menschen. Ich habe dort 14 Tage verbracht und wurde behandelt wie eine Prinzessin. Soetwas habe ich in Deutschland noch nicht erlebt. Sein Großvater hat mir mehr Rechte eingeräumt als meinem Mann, das war mir richtig peinlich. Mit den sanitären Einrichtungen hatte ich anfangs so meine Probleme, aber frau weiß sich ja zu helfen. Für mich war das alles Neuland, aber ich bereue es keine Sekunde, im Gegenteil wenn es finanziell keine Probleme gäbe, würde ich sofort meine Zelte in D abbrechen. Das kann ich meiner Firma aber nicht antun, da würde mein Chef Konkurs anmelden müssen. Mein Mann ist so frustriert und ich kann ihm, außer mit guten Worten, nicht helfen. Das tut weh. Ich könnte selber schreien vor Wut und Verzweiflung und muß aber stark sein und ihn aufbauen. Ich verstehe seine Situation voll und ganz, aber ich wünsche mir auch jemand der mich gelegentlich tröstet. Bevor ich jetzt im Selbstmitleid zerfließe mach ich mal Schluß. Ich hoffe, daß ich keinem zu sehr mit meinem Gejammer auf die Nerven gegengen bin. Morgen sieht alles anders aus (besser).

Vielen Dank an alle, die sich meinem Problem angenommen haben. Ich fühle mich in diesem Forum verstanden. Allein würde man ja echt verzweifeln.

Liebe Grüße an alle
rosebud9
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Antwort #36 - 07.04.2005 um 09:09:01
 
Hallo Reyhan,

eine Remonstrationsvorlage auf deutsch würde mir auch schon weiterhelfen. Einen Übersetzer habe ich.
Vielen Dank für Deine Mühe.

Liebe Grüße
rosebud9
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Nadine29
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Antwort #37 - 07.04.2005 um 10:07:15
 
Liebe Rosebud,

ich wünsche euch ganz viel Glück, das alles für euch beide gut wird und dein Mann bald bei dir sein darf.

Ich weiss es ist verdammt schwer und alles knallhart aber halte durch.
Ihr schafft das........

Liebe Grüsse
Nadine
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Reyhan
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Antwort #38 - 07.04.2005 um 10:45:35
 
Hi Rosebud9,

ich finds nicht, bin aber dabei Dir die Vorlagen ( Vollmacht und Remonstration ) zu schreiben und lasse sie gleich hier im Büro übersetzen. Müsste bis heute Nachmittag klappen.

Bis nachher

Reyhan
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Antwort #39 - 12.04.2005 um 14:42:42
 
..hier mein " Erfahrungsbericht " zum Thema " Terminvergabesystem" in Ankara.

Zu meiner allergrössten Überraschung hatte ich bei meinem  ersten Versuch kein Besetzt-Zeichen,  sondern kam gleich durch. Zu einer Tonband-Ansage mittels derer ich weitergeleitet wurde. War aber kein Problem, da ,aus meiner Sicht, sinnvoll gefragt wurde.

Stutzig wurde ich zum ersten Mal , als ich irgendetwas von 30 Tagen hörte. Leider war ich ausgerechnet in diesem Moment abgelenkt  Smileyund habe nicht den kompletten Satz mitbekommen.

Ein freundlicher , deutschsprachiger Mensch meldete sich und war offentlich darauf programmiert sein Standardfragen los zu lassen. Diese Möglichkeit habe ich ihm gleich genommen weil ich einen Termin für Juli haben wollte. Wir haben ca. 5 Minuten ( die Telekom freut sich ) darüber gesprochen , was es für eine Schwachsinn ist,  Termine erst 30 Tage im voraus anzunehmen.

Ich habe ihm ausführlich geschildert warum und weshalb ich unbedingt diesen Termin brauche. Seine Schulung war jedoch sehr gut, so dass ich keine Chance hatte. Es ist zwar sehr wahrscheinlich dass ich den Termin bekomme, aber eben nicht garantiert. Optionen gegen Bezahlung und nochmaligen Anruf meinerseits zur Bestätigung 30 Tage im voraus sind leider  nicht vorgesehen.

Eine Begleitung des Antragstellers kann erfolgen, aber es muss ein Grund vorliegen.
Die Uhrzeit kann man sich aussuchen, falls noch ausreichend Termine vorhanden sind.

Ende vom Lied war / ist, dass ich mir in meinem Kalender exakt 30 Tage vor dem gewünschten Termin einen Vermerk angebracht habe : Deutsche Botschaft in Ankara anrufen, beide Pässe und Kreditkarte vor dem Gespräch bereit legen.

Festhalten möchte ich ausdrücklich, dass der Mensch am Telefon sehr freundlich war.  [beifall=beifall.gif]

Was mir persönlich jetzt noch für den Gesamt-Zusammenhang fehlt, ist jemand der mir erzählt / schreibt, wie der Ablauf vor Ort ist. Wieviel Zeit vor dem Termin sollte man vor Ort sein , wo muss man sich anstellen, wird der Namen ausgerufen und wie werden die Unterlagen am Eingang kontrolliert. Wie ist der Ablauf in der Visastelle und wie lange braucht man für die ganze Geschichte. Von letzterem hängt ab , ob wir noch mal übernachten müssen oder gleich gen 2. Heimat düsen können.

Gerne auch per KM. um den Umfang nicht zu sprengen.

Reyhan
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Antwort #40 - 12.04.2005 um 18:30:03
 
Hi Reyhan,

ich kann Dir kurz berichten, was wir erlebt haben als mein Mann mit mir am 29.12.04 Visaantrag für Familienzusammenführung hat. Wir waren morgens 5:00 Uhr an der Botschaft und haben uns in die linke Warteschlange (Familienzusammenführung, der Rest Warteschlangen waren Touristenvisa) eingereiht. Gegen 8:30 kam dann Bewegung in die Wartereihe. Im Außenbereich ist dann ein vergittertes Fenster, wo eine Dame dein Anliegen und die dazu nötigen Papiere verlangt. Fehlen Papiere, wirst du gleich wieder weggeschickt. Wir hatten Gott sei Dank alles dabei, aber ich durfte nicht mit in die Botschaft und mußte draußen in eiseskälte warten. Etwa gegen 10:00 Uhr konnte er dann rein. Dort hat man ihm dann 10 - 15 Fragen gestellt, den Antrag ausgefüllt und das wars. Kurz vor 12:00 Uhr kam er dann wieder raus.
Seit dem 1. Januar 2005 geht ja alles nur noch über telefonische Terminvereinbahrung um längere Wartezeiten zu vermeiden. Keine Ahnung wie das jetzt so läuft.

War Dir jetzt sicher keine große Hilfe, aber Du kannst dann vergleichen, wenn Du Deine Erfahrung gemacht hast, ob das neue Verfahren besser ist.

Liebe Grüße
rosebud9
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Antwort #41 - 12.04.2005 um 20:32:10
 
Hallo rosebud99,

kannst Du nicht wissen, aber ich hatte früher schon mehrfach das Vergnügen in der Paris Cadd. auflaufen zu dürfen.

Deshalb bin ich ja so neugierig darauf wie es heute läuft.

Viele Grüße

Reyhan

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Antwort #42 - 14.04.2005 um 07:03:14
 
Hi Reyhan,

am Mo.  hat mein Mann die Remonstration + Vollmacht per Fax (Original per Post) nach Ankara geschickt. Er hat dann auch angerufen und nachgefragt, ob erhalten und wie lange es dauert. Auskunft: ca. 4 Wochen. Gestern habe ich bei meiner ABH angerufen und um einen Termin gebeten. Die freundliche Dame hat mir gesagt, daß ich im Moment nichts tun kann und die Akte hier in Stuttgart geschlossen ist. Ich müßte warten bis Ankara die Akte wieder zur Überprüfung öffnet und Stuttgart informiert. Dann werde ich von da angeschrieben und bekomme einen Termin.
Meine Frage: Kann ich jetzt mit Vollmacht meines Mannes auch nach Ankara remonstrieren und Belege (z.B. Tikets, Buchungen usw.) schicken, oder soll ich abwarten , bis ich von meiner ABH höre?  ???

Danke im voraus.

Liebe Grüße
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Antwort #43 - 14.04.2005 um 11:27:03
 
Hallo rosebud9,

Zitat:
Ich müßte warten bis Ankara die Akte wieder zur Überprüfung öffnet und Stuttgart informiert. Dann werde ich von da angeschrieben und bekomme einen Termin.


Ich würde so vorgehen wie die Dame das vorgeschlagen hat. Begründen kann ich das nicht, denke aber das Du in einem persönlichen Gespräch sehr viel mehr Möglichkeiten hast, eure Situation anhand der Unterlagen zu schildern und deutlich zu machen.

Allerdings würde ich mir gestatten nach 4 Wochen dort wieder anzurufen und nachzufragen,  ob sich etwas getan hat.

Aber vielleicht hat noch jemand anderes einen Tipp ?

Viele Grüße

Reyhan



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