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Konsulat Ankara (Gelesen: 12.393 mal)
Reyhan
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Antwort #15 - 03.04.2005 um 20:18:30
 
Hallo Rosebud,

das

Zitat:
Je nach dem wie Dein Verhältnis zur ABH ist, könntest Du dort mal nachfragen ( ich ziehe immer den persönlichen Weg vor ) ob die ABH bereits abgelehnt hat oder die Botschaft.

Lass Dir aber sicherheitshalber eine Vollmacht Deines Mannes schicken, da normalerweise nur ihm ( er ist der Antragsteller) eine Auskunft gegeben wird.


würde ich sofort machen. Wenns nichts bringt, dann remonstrieren.

Du brauchst erstmal die Gründe warum , weshalb und wieso. Dann könnt ihr überlegen wie ihr am sinnvollsten vorgeht.

Viele Grüße

Reyhan
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rosebud9
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Antwort #16 - 04.04.2005 um 09:11:39
 
Hallo Janna,

vielen Dank Deine Homepage war sehr aufschlußreich. Dein Bericht hat mich sehr entsetzt. Da stehen wir ja erst am Anfang der ganze Tretmühle. Für uns ist die nervenaufreibende Warterei auf irgendwelche Ergebnisse das Schlimmste. Ich habe durch meinen Fulltimejob ja wenigstens noch einigermaßen Ablenkung, aber mein Mann wohn auf einem Dorf (Kütükusagi / Cihanbeyli / Konya), hat zur Zeit keine Arbeit und somit jede Menge Zeit ständig zu grübeln.
In den letzten Wochen hat er nun schon öfter gesagt, ich soll in die Türkei kommen. Das möchte ich allerdings nicht, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, denn die Perspektiven dort sind ja fast 0. Naja, wir werden das schon schaffen. Gemeinsam sind wir stark.
Es hilft schon sehr, wenn man sich mit anderen Betroffenen austauschen kann.

Nochmal vielen Dank und viele Grüße

rosebud9

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Antwort #17 - 04.04.2005 um 09:17:20
 
Hallo Reyhan,

danke für den Tip. Das werden wir machen. Wenn es Neuigkeiten gibt werde ich mich wieder melden.
Bis dahin nochmal vielen Dank und vielen Grüße

rosebud
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Nadine29
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Antwort #18 - 04.04.2005 um 09:53:10
 
Hallo Rosebud,

ich wünsche dir-euch ganz viel Kraft und Glück das ihr es schafft.

Liebe Grüsse
Nadine
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Antwort #19 - 05.04.2005 um 13:04:01
 
Hallo Nadine,

vielen Dank für Deine guten Wünsche. Ich bin sicher, daß wir unser Ziel früher oder später erreichen.

Liebe Grüße
rosebud9
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Antwort #20 - 05.04.2005 um 13:17:51
 
Hallo Reyhan,

mein Mann hat mir soeben das Ablehnungsschreiben von Ankara gefaxt.
Folgender Text:

"Sehr geehrter Herr ......,
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Ausländerrechts nicht entsprochen werden kann. Der Botschaft liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Ihrem Nachzugsbegehren zugrunde liegende Ehe nur geschlossen wurde, um Ihnen zu einem Ihnen ansonsten verwehrten Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland zu verhelfen. Die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne von Art. 6 GG ist daher nicht zu erwarten. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 AufenhG liegen daher nicht vor.
Der Antrag musste daher abgelehnt werden."

Können wir beide remonstrieren oder kann das nur einer tun? Falls es nur einer kann, glaube ich, daß es besser ist, wenn ich das mache. Reicht dann eine Vollmacht meines Mannes per Fax und kann ich in Ankara auch per Fax remonstrieren? Sollte ich trotzdem noch hier zur Ausländerbehörde gehen? Wann sollt ich einen Rechtsanwalt einschalten? Ist es zum jetzigen Zeitpunkt schon ratsam?

Schon mal vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
rosebud9

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Reyhan
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Antwort #21 - 05.04.2005 um 20:26:01
 
Hallo rosebud,

da lag ich ja gar nicht so falsch mit meiner Vermutung. Aber wenigstens wisst ihr jetzt den Grund. Und dann kann man etwas unternehmen.

Remonstrieren kann nur der Antragsteller, also Dein Mann. Aber mit einer Vollmacht kannst Du das auch machen. Übrigens gibts bei Bodo die türkisch sprachige Vorlage für eine Remonstration.

Zur Ausländerbehörde würde ich gehen, aber sehr gut vorbereitet und mit Vollmacht. Was die Vorbereitung betrifft, kann Dir Janna ganz sicher gute Tipps geben ( Tickets sammeln, Einreisestempel in Deinem Pass, Fotos u.s.w) d.h. alles was beweist, dass ihr sehr wohl zusammen seid und Dein Mann eben nicht nur wegen des Aufenthaltes nach D. kommen möchte. Wie lange kennt ihr euch eigentlich ? Habt ihr  die Fragen,  die euch gestellt wurden eigentlich mal abgeglichen ?

Einen Rechtsanwalt würde ich persönlich noch nicht einschalten, denn noch, das ist jedenfalls meine Meinung, kann man den Beweis des Gegenteils erbringen.

Ich bin immer dafür erstmal miteinander zu reden und nicht gleich die Kanonen herauszu holen.

Viele Grüße

Reyhan
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anne
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Antwort #22 - 05.04.2005 um 21:48:49
 
Reyhan, ich bin durchaus der Auffassung, dass auch die Ehefrau in diesem Fall remonstrieren kann: mit der Entscheidung wird auch in ihr Recht aus Art. 6 GG eingegriffen. Ich kann mich sogar an einen Fall erinnern, wo bei einer Ausweisung der Mann die Fristen verpasst hatte, die Frau aber noch klagebefugt war, weil der Bescheid ja nicht an sie zugestellt worden war, somit eine Rechtsmittelfrist von einem Jahr lief. Schon weil sie hier in D ist und kürzere Wege hat, würde ich es versuchen. Es ist nämlich ihr Recht, ihre Ehe hier zu führen.
Gruß
Anne
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Mick
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Antwort #23 - 05.04.2005 um 21:55:56
 
Zitat:
Reyhan, ich bin durchaus der Auffassung, dass auch die Ehefrau in diesem Fall remonstrieren kann: mit der Entscheidung wird auch in ihr Recht aus Art. 6 GG eingegriffen. Ich kann mich sogar an einen Fall erinnern, wo bei einer Ausweisung der Mann die Fristen verpasst hatte, die Frau aber noch klagebefugt war, weil der Bescheid ja nicht an sie zugestellt worden war, somit eine Rechtsmittelfrist von einem Jahr lief. Schon weil sie hier in D ist und kürzere Wege hat, würde ich es versuchen. Es ist nämlich ihr Recht, ihre Ehe hier zu führen.
Gruß
Anne


Hi Anne,
bin Deiner Meinung...
Aber es würde schon Sinn machen, es anzugehen, wie von Reyhan
vorgeschlagen. Jedenfalls wenn man Problemen aus dem Weg gehen
und zur Sache kommen möchte. Nicht alle sind da so schnell zu überzeugen...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Reyhan
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Antwort #24 - 05.04.2005 um 22:05:03
 
Hallo Anne,

ich denke, es ist völig unstrittig , dass rosebud ein Recht darauf hat, ihre Ehe leben zu können.

Allerdings kenne ich bisher nur den Weg (zumindest in diesem Stadium ) ,  dass der Antragsteller remonstrieren darf oder kann . Hast Du ( natürlich auch gerne jeder andere ) eine Möglichkeit mir den passenden Text zur Verfügung zu stellen, damit ich nachlesen kann ?

Danke schón jetzt

Reyhan

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anne
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Antwort #25 - 05.04.2005 um 22:19:09
 
Reyhan, das war eine Akte, die ich mal in der Hand hatte.
Einen speziellen Text gibt es dazu nicht, es ist schlicht allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht: man kann gegen einen Bescheid vorgehen, wenn man durch ihn in seinen Rechten verletzt wird.
Analog Baugenehmigung (blöder Vergleich, aber das Rechtsinstitut passt): jemand bekommt per Bescheid eine Baugenehmigung erteilt, Rechtsmittelbelehrung 1 Monat. Dem Nachbarn gefällt das aus irgendeinem Grund nicht - obwohl sich der Bescheid nicht gegen ihn richtete, kann er Widerspruch einlegen - und wenn ihm die Genehmigung nicht auch zugestellt wurde, hat er ein Jahr Zeit dazu. Ebenso, wenn in der Genehmigung etwas drin stand, was beiden nicht gefiel - z.B. die Erlaubnis zum Absägen eines Baumes, der auch den Nachbarn stört, wird verweigert.
Sorry, mehr habe ich nicht auswendig parat, aber du bist ja schon recht geübt und wirst das Prinzip verstehen.
Gruß
Anne
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Antwort #26 - 05.04.2005 um 22:37:46
 
Hi Anne,

ja, das kann ich nachvollziehen. Danke für die flinken Finger.

Ich höre und lese nur immer wieder, dass auf einer Remonstration des Antragstellers bestanden wird.

Viele Grüße in die Domstadt aus der Chemiestadt

Reyhan
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Antwort #27 - 06.04.2005 um 07:58:40
 
Hallo Reyhan,

wir haben uns im Oktober 2004 kennengelern. Hört sich abgedroschen an, aber es war Liebe auf den ersten Blick. Mein Mann ist über 10 Jahre jünger als ich, was uns beide nicht im geringsten stöhrt. Aus Behördensicht geben wir mit unseren Rahmenbedingungen sicher kein gutes Bild ab.
Bei seiner Befragung in Ankara hat er 3 Fragen nicht richtig beantworten können z.B. mein Geburtsdatum, da lag er einen Tag daneben. Damit habe ich allerdings gerechnet, da er sehr aufgeregt war und ich nicht mit in die Botschaft durfte.
Für die Ausländerbehörde habe ich mich schon vorbereitet. Ich habe jede Menge Urlaubsbilder. Stempel im Paß sind ja vorhanden. Tickets und Buchungsbestätigungen habe ich auch aufgehoben.
Ich werde mal bei Bodo reinschauen wegen dem türkischen Formular.
Erst mal Danke.

Viele liebe Grüße
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Antwort #28 - 06.04.2005 um 08:15:59
 
Zitat:
ich bin durchaus der Auffassung, dass auch die Ehefrau in diesem Fall remonstrieren kann: mit der Entscheidung wird auch in ihr Recht aus Art. 6 GG eingegriffen.


Anne,

mal darüber nachgedacht, dass die Nichtbeteiligung in den (vermuteten) Scheinehefällen nur eine folgerichtige Entscheidung ist ?

Alles andere wäre doch unglaubwürdig aus Sicht der Botschaft oder ?  Zwinkernd

Wenn einer Ehe unterstellt, sie sei eine Scheinehe, wird ja im Regelfall unterstellt, dass die Drittschutzwirkung des Art. 6 GG nicht gegeben ist .  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #29 - 06.04.2005 um 08:54:22
 
Hallo Reyhan,

kannst Du mir bitte sagen unter welcher Rubrik ich bei Bodo nach der Vorlage Remonstration auf türkisch suchen muß!
Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
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