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Heiraten Frau aus Aserbaidschan (Gelesen: 3.339 mal)
gasnat
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.03.2005 um 04:11:08
 
Hallo, ich bin auch neu hier und bitte um Hilfe! Ich habe deutsche Staatsangehoerigkeit, wohne und arbeite jedoch z.Z. in Kanada (wissenschaftlich-aerztliche Taetigkeit, befristet fuer 2 Jahre) und moechte so schnell wie moeglich eine Frau aus Aserbaidschan heiraten und nach Kanada bringen. Da die Familienzusammenfuehrung von Aserbaidschan aus sehr lange dauern wird, wollen wir in Daenemark heiraten und anschliessend zurueck in Deutschland ihren Aufenthaltsstatus aendern. Sie wird im Besitz eines Schengenervisums als Touristin bei der Einreise nach Deutschland bzw. Daenemark sein. Welche Unterlagen brauche ich als Deutscher und sie als Aserbaidschanerin (mit dem Schengenervisum!) fuer die Heirat in Daenemark?Wird die Heiratsurkunde in Deutschland (Hauptwohnsitz in Koeln) anerkannt und wuerde sie die Aufenthaltserlaubnis problemlos in Deutschland bekommen, ohne nach Aserbaidschan wieder auszureisen?Kann sie -nachdem alles hoffentlich positiv ueberstanden ist (also, mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis)- das Visum fuer Kanada in Deutschland bekommen?Wuerden 1-2 Woche Aufenthalt in Deutschland ausreichen, um sowohl die Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland und als auch anschliessend das Visum fuer Kanada zu bekommen?
Wer kann mir helfen? Ich bin fuer jede Hilfe sehr dankbar!
Grüße und Danke! gasnat
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 07:04:08
 
Hättest du dich nicht abmelden müssen, als du nach Kanada gegangen bist?
Anyway, eine AE in Deutschland bekommt deine (dann) Frau um in D die Ehe mit dir zu leben. Da ihr aber garnicht in D lebt (zumindest für die nächsten 2 Jahre), kann deine Frau auch keine AE bekommen (jedenfalls nicht wenn ihr wahrheitsgemäße Angaben macht).
Mit Touri-Visum einreisen und dann gleich hierbleiben wollen ist ebenfalls nicht unbedingt problemfrei. Was machst du, wenn es Schwierigkeiten gibt? Setzt du die ABH dann unter Druck: "Hör'n sie mal, das ganze muss aber zügig gehen. Mein Urlaub ist zu Ende und ich muss zurück nach Kanada" ???
Ist zwar verständlich, dass du dem kanadischen Visum-Stress aus dem Weg gehen willst, aber irgendwie hört sich dass wie'n Schleichweg durch die Lüneburger Heide an - da gibt's dann evtl. Probleme, wenn die Karre mal streikt ...
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.03.2005 um 09:24:53
 
In Ergänzung zum Posting von Inge, dem ich 100% zustimme  Daumen hoch:

Gasnat,
Wieso glaubst Du eigentlich, daß eine Familienzusammenführung einer Aserbaidschanerin nach Kanada von Deutschland aus so viel schneller geht als von Aserbaidschan  aus ???.

Abu

P.S. für Inge:
Zitat:
... aber irgendwie hört sich dass wie'n Schleichweg durch die Lüneburger Heide an - da gibt's dann evtl. Probleme, wenn die Karre mal streikt ...

grin lachen :rofl2
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gasnat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2005 um 18:24:19
 
Danke fuer die Antwort!
Ich bin noch in D angemeldet.
Gruesse,
gasnat
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 14.03.2005 um 18:51:27
 
Schon klar, dass du noch gemeldet bist. Frage ist nur: Darfst du überhaupt in D gemeldet sein, bzw. hättest du dich nicht abmelden müssen (Meldegesetz?).
Mag zwar ein netter 'Trick' sein, kann später aber Ärger einbringen. Eigentlich kann dir deine gesamte Planung später Ärger einbringen.
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