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Rumänien Hilfe (Gelesen: 2.807 mal)
DonLatzo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rumänien Hilfe
23.01.2005 um 16:27:04
 
Hallo zusammen ,

habe ein Frage .

Ich habe eine Freundin in Rumänien war jetzt öffters schon da ,

wenn Sie mich jetzt besuchen möchte braucht sie ein Visum oder ähnliches ?

Danke Grus
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Birgit23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.01.2005 um 16:33:25
 
Natürlich braucht sie ein Visa.
Sie muss bei der deutschen Botschaft in Rumänien einen Antrag
auf eine Besuchsvisum stellen.
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Homepage Birgit23 196763229  
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DonLatzo
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.01.2005 um 17:07:24
 
danke ,

soweit ich weiss gibt es nur in der Hauptstadt eine D.Botschaft das heisst ca 11 Stunden mit Zug ( 600 km )

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deni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.01.2005 um 17:31:34
 
Hallo DonLatzo,

Deine Freundin brauch kein Visum für einen touristischen Aufenthalt in Deutschland von einer Dauer bis zu 90 Tagen, da Rumänien zu den Positivstaaten des Schengener Abkommens gehört (Siehe hier: http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2414_2001.pdf ). Allerdings muss sie bei der Einreise glaubhafte Angaben über ihren Besuchsort (Hotelreservierung, Einladung des Gastgebers) maachen , sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.( 50-60 Eur pro Tag bzw. eine Einladung, in der der Gastgeber sich verpflichtet für die Verpflegung aufzukommen).

Viele Grüße,

deni

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DonLatzo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.01.2005 um 19:31:39
 
Hallo ,

erstmal danke , habe noch eine Frage wie sieht denn so eine Einladung aus ? auf Deutsch , Rumänich , Englisch ? wie sieht sie allgemein aus was muss drin stehn ect.

Danke Grus Andreas
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 23.01.2005 um 22:11:34
 
Kleine Korrektur:

Rumänische Staatsangehörige dürfen sich 3 Monate innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Einreise, in Schengenland und auch im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie im Besitz eines gültigen Nationalpasses sind, über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt und die Rückreise zu bestreiten, nicht im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind und keine Gefahr für die Schengenstaaten oder die nationale Sicherheit eines Mitgliedsstaates begründen.

guck 
Staatsangehörige,die visumfrei in das Schengengebiet einreisen dürfen!


Für die Schengenstaaten ist keine Einladung oder Verpflichtungserklärung notwendig. Eine solche Einladung wird möglicherweise für die Ausreise gefordert. Die rumänischen Grenzbeamten verlangen bei der Ausreise eine Einladung oder 50 Euro pro Tag oder 500 Euro maximal (Vorzeigegeld). Das hat aber nichts mit der Einreise nach Deutschland oder Schengenland zu tun. Bei der Einreise dürfen die genannten Voraussetzungen geprüft werden. Liegen sie bei der Einreise in das Schnegengebiet nicht vor, kann zurückgewiesen werden. Eine Verpflichtungserklärung könnte Wohlwollen erreichen. Grundsätzlich stellen aber Ausländerbehörden keine Verpflichtungserklärungen für Besuche von Positivstaatern aus.

Erst wenn rumänische Staatsangehörige länger als 3 Monate nach D. reisen wollen, kommt eine Einladung oder Verpflichtungserklärung in Anbetracht. Dazu muss aber auch ein guter Grund vorhanden sein, der es rechtfertigte, einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

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Waldapotheker
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..... der Geist ist es
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 11.02.2005 um 07:54:37
 
Hallo....
Zu diesen bereits gemachten Ausführungen möchte ich noch ein wenig Erfahrungswerte hinzufügen.
Die Freundin sollte bei Ihrer Einreise einigermaßen gut vorbereitet sein. Also bei der Einreisebefragung keine widersprüchlichen Angaben machen. Viele Grenzbeamte prüfen die Einreisevoraussetzungen sehr sehr streng. Gerade im Hinblick auf die Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen einer der Vertragsparteien des SDÜ.
Bedenkenswert ist daher auch die Form des Reisens. Die Kontrollen beziehen sich auch auf die Fahrzeuge der die Grenze überschreitenden Personen und die von ihnen mitgeführten Sachen. Daher sollte auch hier auf Korrektheit augenmerk gelegt werden. Die Nachweisung finanzieller Mittel, die einem Aufenthalt vorausgesetzt werden, sind wichtig. Das Muss generell aber nicht so verstanden werden, dass sie diese Mittel in bar mitführen muss. Es reicht aus, wenn die Freundin über eine Bankkarte verfügt mit der es möglich ist in Geld zu bekommen. Es wird dabei nicht geprüft ob eine ausreichende Deckung vorliegt.
Noch wichtig ist:
Für die Einreise ist zwingend ein zugelassener Grenzübergang zu wählen. Die Freundin sollte auf keinen Fall die sogenannten "Wanderübergänge" nutzen. Man geht oft in der Annahme das dort keine Kontrollen stattfinden, jedoch sind auch diese in aller Regel recht gut überwacht.

+++Waldapotheker+++
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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spreisl
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zu allem gibt es einen
lösung


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.03.2005 um 20:35:29
 
Eine nette webseite hir, bin durch zufall hir reingestolpert und finde gefallen an der sache.

Bin selbst mit einer romänerin verheiratet. es kann manchmal sein, das es notwendig ist, denjenigen den man einladen will, einfach die 500 € borgt und er somit auf der grenze kein prop mehr hatt.

:happy: spreisl
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