Hallo,
ich habe dieses Forum vor kurzem entdeckt.
Kurz zu mir: Ich bin Deutscher und habe vor einigen Wochen meine Frau (Russin) in St. Petersburg geheiratet. Jetzt wollen wir die Familienzusammenführung beantragen. Ich habe mir hier mal alle Infos durchgelesen und auch im Internet etwas rumgesucht.
Jetzt bin ich aber etwas verwirrt. Hier auf dieser Seite werden Paragraphen genannt, die besagen, dass bei einer schon geschlossenen Ehe eines Deutschen mit einer Ausländerin die Familienzusammenführung genehmigt wrden muss und Einkommen und Wohnraum keine Rolle spielen dürfen, also kein Nachweis verlangt werden muss.
Ich bin aber auf z.B. auf die Webseite der Stadt Regensburg (
www.regensburg.de ) gestossen, wo völlig andere Infos stehen. So z.B.:
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Das Verfahren bei Ehegattennachzug
Dem Ehepartner oder Lebenspartner eines / einer Deutschen oder eines Ausländers / einer Ausländerin, der / die eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt, kann grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und eine ausreichende Wohnung besteht. Ausnahmen davon sind für bestimmte Personengruppen möglich.
Das Visum muss bei der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden. Ein Einreisevisum darf grundsätzlich nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden.
Diese Zustimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Visumsantrag bereits vorab von der Ausländerbehörde erteilt werden. Dazu können Sie einen Antrag auf Zustimmung zur Einreise bei Ehegattennachzug bei der Ausländerbehörde stellen:
Diese Unterlagen sind erforderlich:
- Antrag auf Zustimmung zur Familienzusammenführung (siehe unten)
- eigener Pass
- Mietvertrag
- Heiratsurkunde (in der Regel Original mit deutscher Übersetzung, gegebenenfalls legalisiert oder mit Apostille)
- Arbeitgeberbestätigung (Formular, siehe unten)
- Einkommensnachweise, z. B. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, Gewerbeanmeldung und Gewinn-Verlust-Rechnung für Selbständige
Gebühren (Kosten)
Kostenfrei
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug
Nach einer Einreise kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dazu ist - soweit noch nicht vorgelegt - erforderlich:
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (siehe unten)
- Reisepass Antragsteller / in
- 1 aktuelles Lichtbild (Foto)
- Heiratsurkunde (in der Regel Original mit deutscher Übersetzung, gegebenenfalls legalisiert oder mit Apostille)
- Einkommensnachweise, z. B. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, Gewerbeanmeldung und Gewinn-Verlust-Rechnung für Selbständige
- Arbeitgeberbestätigung (Formular, siehe unten)
- gemeinsame Vorsprache der Ehegatten
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Dort werden also Nachweise über Verdienst und Wohnraum verlangt, entgegen den hier zitierten Paragraphen. Nicht, dass das bei mir ein Problem wäre, aber gibt es keine KLARE RECHTSLAGE bei der Familienzusammenführung ?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Herbert