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Heirat in der Ukraine- Konsequenzen? (Gelesen: 1.060 mal)
bennytwentyone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.03.2005 um 17:34:26
 
Meine ukrainische Freundin und ich (deutscher Staatsbürger) wollen in der Ukraine heiraten. :bussi
Meine Frage: macht es eigentlich - rein rechtlich gesehen - einen Unterschied, ob die Ehe nun in der Ukraine oder Deutschland geschlossen wird? Sobald ich die ukr. Heiratsurkunde auf dem deutschen Standesamt bestätigt bekomme (kann es hierbei irgendwelche Probleme geben?) müsste die Ehe doch wie wenn in Deutschland abgeschlossen gelten, oder? (mit allen rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen, die für Eheleute in Deutschland gelten).
Wie ist es im Fall einer späteren Trennung  was gegenseitige Versorgungs- / Renten-Ansprüche, Zugewinn usw. anbelangt ? Würde deutsches (Scheidungs-)Recht gelten, da es hierbei doch auf  den gemeinsamen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt während der Ehe ankommt (was in unserem Fall nach der vollzogenen ukrainischen Eheschließung Deutschland wäre)?
Noch eine letzte Frage: es gibt ja die sogenannte "2 Jahresregel", nach der ein ausländischer Ehepartner im Fall einer Scheidung wieder zurück in seine Heimat muss, wenn zwischen Eheschließung (egal wo) und Scheidung weniger als 2 Jahre liegen. Ändert an dieser Regelung ein gemeinsames Kind (Vaterschaft von mir anerkannt; Kind ist somit deutsch) etwas? ???
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.03.2005 um 18:13:42
 
Zitat:
Noch eine letzte Frage: es gibt ja die sogenannte "2 Jahresregel", nach der ein ausländischer Ehepartner im Fall einer Scheidung wieder zurück in seine Heimat muss, wenn zwischen Eheschließung (egal wo) und Scheidung weniger als 2 Jahre liegen. Ändert an dieser Regelung ein gemeinsames Kind (Vaterschaft von mir anerkannt; Kind ist somit deutsch) etwas? ???


Hi,
die 2-Jahres-Regelung gilt vom Zeitpunkt des Zusammenlebens und der Erteilung der AE bis zur Trennung, nicht Scheidung!
Die Mutter hätte auch einen Anspruch auf Erteilung einer AE zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind, unabhängig von der Ehe.

Eine in der Ukraine geschlossene Ehe ist nicht "weniger Ehe", als eine D. geschlossene.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.03.2005 um 17:46:36
 
Zitat:
Wie ist es im Fall einer späteren Trennung  was gegenseitige Versorgungs- / Renten-Ansprüche, Zugewinn usw. anbelangt ? Würde deutsches (Scheidungs-)Recht gelten, da es hierbei doch auf  den gemeinsamen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt während der Ehe ankommt (was in unserem Fall nach der vollzogenen ukrainischen Eheschließung Deutschland wäre)?

Im Prinzip ja. Lies Dir mal §§ 13- 18 EGBGB durch ( http://dejure.org/gesetze/EGBGB/ ). Klarer würde die Sache, wenn Ihr dasanzuwendende Recht in einem Ehevertrag regelt. Wobei noch zu klären wäre, ob das deutsche Recht für Dich günstiger ist...

Abu



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