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Hilfeeee vielleicht Scheinehe unbewusst geführt ? (Gelesen: 8.141 mal)
verzweifelt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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11.03.2005 um 14:13:22
 
Vom 02.10.2004 bis zum 23.02.2005 (ca. 4,5 Monate) zusammengelebt

Hallo,

ich werde versuchen mich Kurzzufassen. Ich bin Deutscher (Gebbürtiger Marokkaner).Ich habe im Sommer 2004 (Juli 2004) in Marokko geheiratet. Oktober 2004 ist meine Frau durch Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Sie erhielt Aufenthaltserlaubnis (befristet auf 3 Jahre bis Oktober 2007). November 2004 suche ich eine neue größere Wohnung und gleichzeitig einen Nachmieter für die alte Wohnung. Und das alles nebenbei, weil ich Vollzeit arbeite !.
Dezember 2004 arbeitete ich durch (Samstag-Sonntag auch).Januar 2005 machten wir Urlaub in Marokko (war ihr Geburt und Weihnachtsgeschenk ) und wir planten einen Urlaub für März  2005 oder April 2005 .21 Januar 2005 (Freitag) flogen wir zurück.24 Januar 2005 ging ich wieder arbeiten. Gegen 11:00 Uhr rief sie mich an, und sagte :“es waren ein Mädchen und ein Junge im Einkaufzentrum, sie hatten was geklaut, die Polizei war da, und haben mich auch irgendwas gefragt „ ok sagte ich, wir treffen uns dort gegen 16:00 Uhr (mein Feierabend). Wir beide gingen rein , und ich fragte die Verkäufeirn was los war (ich wollte eine Entschuldigung für meine Frau hören ). Die Verkäuferin schrie mich an und sagte :“diese Frau hat heute Morgen Ware in wert von 60 Euro geklaut „ ich war erst mal platt. Meine Frau gab das nicht zu, und sagte zu mir, ich soll zum laden wieder gehen und sie klagen (wortwörtlich mach dort Probleme die Verkäuferin lügt). Das konnte ich gar nicht glauben. Du gehst in ein Laden die Verkäuferin beschuldigt einfach so, das kann nicht sein. Ich habe den ganzen Abend viel Diplomatie und Politik geübt, bis sie den Diebstahl zugab. Am 26 Januar 2005  kam der Polizeibrief , anzeige usw.. Alles ist ja kein Problem. Ich habe sie am 02 Februar 2005 in ein Intensivkurs für Deutsch angemeldet. Die Anmeldung sollte Mitte oder ende Februar kommen. Ein Tag davor , also am 01.Februar 2005  hatte ich ihre Eltern nach Deutschland eingeladen (Durch Ausländeramt natürlich).23 Februar 2005 komme ich von der arbeit, und sie ist abgehauen.
Samstag den 26 Februar 2005 bekam ich einen Brief aus einem Anwalt, worin sie mich wegen Unterhalt klagt !

Die Gründe kann ich mir vorstellen :sie glaubt, ich würde sie diesmal in Marokko lassen (geplanter urlaub März 2005 oder April 2005, und das weil : (hatte sie mir auch per Email bestätigt)

1- Sie hatte geklaut.
2- Die Kursanmeldung ist nicht angekommen, also ich hätte sie gar nicht angemeldet  (die Anmeldung st aber erst am 05.märz angekommen !!!)
3- Die „Einladung“ für ihre Eltern wäre nie angekommen (ihre Eltern teilten mir neulich sie ist doch angekommen !!!)


Ich habe das ganze noch nicht an die Ausländerbehörde mitgeteilt, in der Hoffnung , dass doch zurückkommt, und habe ihr 150 Emails geschrieben, und mehrfach versichert, dass ich sie nicht in Marokko lassen wird, und das ich sogar bereit bin, auf den geplanten urlaub zu verzichten und und und.

Einen Anwalt habe ich schon eingeschaltet (wegen Unterhalt aber nur).Er kennt sich nicht mit Ausländergesetzt aus.

So was soll ich bloß machen ? wie geht es weiter ? kann das Ausländeramt helfen ? fliegt sie dann aus Deutschland raus ?
Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee.
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blackflame
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.03.2005 um 14:34:17
 
Junge, mal ehrlich, das kommt davon, wenn man eine Frau heiratet, die man kaum kennt.

Ich kenne eine Menge Marokkaner und du bist weder der Einzige, der solche Dummheiten begeht, noch dem so etwas passiert.  Ihr seid doch mehr wert als wegen eines Passes geheiratet zu werden, oder? (Gilt für Männer und Frauen gleichermaßen)

Und du wärst auch nicht der Einzige, der seine Frau wieder "abschiebt", weil sie "Schwierigkeiten macht".  Wenn ein BISSCHEN Liebe und Vertrauen zwischen euch wäre, dann gäbe es deine Situation nicht.

Am besten wäre es, wenn du ihren Aufenthalt ausfindig machst und versuchst zu retten, was zu retten ist (NICHT PER EMAIL!!!).

Sie einfach rausschmeißen zu lassen, damit du keinen Unterhalt nach deutschem Recht zahlen musst, ist schlichtweg dreist und moralisch sehr zweifelhaft (meine Meinung).

Wenn sie tatsächlich nicht will dann  wende dich am besten an einen Anwalt für Ausländerrecht, der wird dir dann sicher erstmal weiterhelfen können.

Beslama

blackflame


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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 11.03.2005 um 15:35:21
 
Zitat:
Und du wärst auch nicht der Einzige, der seine Frau wieder "abschiebt", weil sie "Schwierigkeiten macht".  


Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, ist damit die Voraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis weggefallen. Ist nun mal so und hat nichts mit abschieben wegen irgendwelcher Schwierigkeiten zu tun. Keine Ehe mit einem Deutschen kein Aufenthaltstitel auf Grund FZF

Zitat:
Sie einfach rausschmeißen zu lassen, damit du keinen Unterhalt nach deutschem Recht zahlen musst, ist schlichtweg dreist und moralisch sehr zweifelhaft (meine Meinung).


Durch die meiner Meinung nach erforderliche Ausreise der getrennt lebenden Ehefrau ändert sich überhaupt nichts an bestehenden eventuellen Unterhaltsansprüchen.

Dreist und zweifelhaft wäre es, wenn eine nicht mehr bestehende Ehe nicht den entsprechenden Stellen gemeldet werden würde.So eine Vorgehensweise erschwert nämlich den wirklich zusammenlebenden Ausländern mit Deutschen das Leben ungemein, wie man hier in dem Forum reichlich lesen kann. Das Misstrauen von den Behörden kommt ja nicht von ungefähr.

:endsm
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verzweifelt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.03.2005 um 15:51:45
 
Hallo nochmanl,

Blackflame erstens sagt mein Anwalt (Laut genaue Berechnungen), dass ich keinen cent bezahlen muss.Zweitens ich habe nur die möglichkeit per email sie zu kontaktieren(habe bis jetzt ca 150 emails geschrieben und erhielt nur eine Antwort mit der Bestätigung, dass angst hat in Marokko gelasssen zu werden, was ich sowieso vermutet habe !), ich würde gerne mit ihr reden mit der hoffnung, das sie zurückkommt.Drittens ich habe das gar nicht an das Ausländeramt gemeldet, damit sie nicht abgeschoben wird.

lies nochmal mein ertser beitrag und sag mir was ich machen soll ?
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Blaise
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Antwort #4 - 11.03.2005 um 19:36:21
 
Hallo,

nur am Rande:
Zitat:
Hilfeeee vielleicht Scheinehe unbewusst geführt ?

Nein - von Scheinehe spricht man dann, wenn beide bei der Eheschließung darüber einig waren, keine "eheliche Gemeinschaft auf Lebenszeit" führen zu wollen.

Wenn nur eine bzw. einer schwindelt, ist es keine Scheinehe....  :brrr

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.03.2005 um 08:57:28
 
Hallo,
ausser Kritik habe ich keine Hilfe bekommen Griesgrämig  soll ich jetzt zur Ausländerbehörde gehen oder nicht ? wenn ja, was passiert mit meiner Frau ? bitte um Rat . Mein Anwalt sagt, ich soll schnellstens zur Ausländerbehörde.Aber was passiert dann mit meiner Frau ????????????  Griesgrämig
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.03.2005 um 09:08:48
 
Wenn Du Deine Ehe als gescheitert betrachtest, musst Du dies bei der Ausländerbehörde melden. Allerdings wird das den Aufenthalt Deiner Frau in Deutschland höchstwahrscheinlich beenden.

Solange Du aber noch berechtigte Hoffnung hast, sie könne es sich noch anders überlegen, würde ich mit der Meldung bei der Ausländerbehörde warten oder denen mitteilen, dass Du noch diese Hoffnung hegst.

Wie berechtigt diesbezügliche Hoffnungen sind, kannst Du aber nur selbst beurteilen.
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verzweifelt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.03.2005 um 09:13:35
 
Hallo,

mein Anwalt , bekannten und Arbeitskollegen sagen zu mir, ich kann diese Ehe vergessen.Ich habe soviel in diese Ehe investiert (Familenzusammenführung und was dazu gehört, Wohnung, Urlaub und und und alles nur innerhalb von 4,5 Monate).Ich bin wirklich vezweifelt.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.03.2005 um 13:46:22
 
Ich glaube Dir, dass Du verzweifelt bist. Aber ich fürchte, in diesem Forum kann Dir da niemand weiterhelfen.

Du brauchst jemanden, der Deine Frau gut kennt und ggf. für Dich ein gutes Wort einlegen kann. Du brauchst einen guten Freund, der Dich trösten kann.

Hier kannst Du Dir eigentlich nur die Fakten, was das Ausländerrecht angeht, holen.

Und wenn es wirklich so ist, dass Du Deine Ehe abhaken musst, dann musst Du das den Behörden auch melden. Das ist Deine Pflicht !
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verzweifelt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #9 - 12.03.2005 um 14:12:02
 
Hallo Muyiwa,

aber was passiert mit meiner Frau, wenn ich das alles an das Ausländeramt melde ?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 12.03.2005 um 14:26:35
 
Hallo,

Du solltest es auf jeden Fall der Ausländerbehörde melden.
Da Du ja noch ein kleines bisschen Hoffnung hast, dass die Ehe sich wiederherstellen lässst, kannst  Du das der ABH so sagen. Es gibt nämlich durchaus auch "vorübergehende Trennungen", so dass die ABH vorerst nicht den Aufenthalt Deiner Frau beenden wird.

Wenn Du gar nichts meldest, und die ABH erfährt von irgendwo anders, dass Ihr getrennt lebt, hat das weit schlimmere Folgen für Euch beide (-> Verdacht auf Scheinehe, Strafverfahren, Ausweisung)

Also Rechtsfolgen für Deine Frau:
A) Bei endgültiger Trennung: Nachträgliche Befristung (auf kürzere Frist) der Aufenthaltsgenehmigung und Aufforderung zur Ausreise bis zu einem bestimmten Datum, weil der Aufenthaltsgrund ("Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen" ) nicht mehr besteht.

B) Bei vorübergehender Trennung, mit dem Ziel die Ehe wiederherzustellen: vorerst keine Ausreiseaufforderung.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die ABH beide Ehepartner nach einer gewissen Zeitspanne wieder sehen will, um zu klären, ob die Trennung wirklich nur vorübergehend war.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 12.03.2005 um 17:15:01
 
Janna, da muss ich dir widersprechen. Hier geht es erst mal um ein Eheproblem, offensichtlich ausgelöst durch einige Missverständnisse. Das geht erst mal die ABH nix an, davon wird es nur schlimmer.

Ich würde empfehlen, eine Vertrauensperson zu suchen, die der Frau erklärt, wie es sich mit den Details verhielt (Einladung und Kurs, und dass sie nicht nach Marokko soll), und zusehen, einen Versuch mit der Ehe zu machen. So schnell sollte man nicht aufgeben. Vielleicht könnten ja ihre Eltern helfen.
Gruß
Anne
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 12.03.2005 um 18:59:59
 
Hallo,

Zitat:
Janna, da muss ich dir widersprechen. Hier geht es erst mal um ein Eheproblem, offensichtlich ausgelöst durch einige Missverständnisse. Das geht erst mal die ABH nix an, davon wird es nur schlimmer.

Andererseits hat die Ehefrau mit ihrem Rechtsanwalt ihrem Ehemann schon eine Klage auf Trennungsunterhalt zustellen lassen. Damit handelt es sich schon um etwas mehr als ein Eheproblem. Und alle Beteiligten außer "verzweifelt" sind der Ansicht, daß die Ehe gescheitert ist.

@verzweifelt
Falls Du mit ihren Eltern sprichst, versuche nicht Deine Frau unter Druck zu setzen. Vielleicht funktioniert Eure Ehe einfach nicht. Dann solltest Du nicht lang um Deine "Investitionen" trauern, sondern froh sein, daß ihr beide euch einige unglückliche Jahre eures Lebens spart.

Zitat:
So was soll ich bloß machen ? wie geht es weiter ?

Schreib (mit deinem Anwalt?) ihrem Anwalt, daß Du sie bis zum (10 Tage oder so) sprechen möchtest und sonst die Trennung der ABH mitteilen mußt. Falls es zu einem Treffen kommt, versuche ernsthaft Deine Ehe zu retten. Versuche mal die Lage mit ihren
Augen zu sehen. Versuche nicht rechtzuhaben.

Viel Glück!
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.03.2005 um 11:09:22
 
ich kann in meinem Forum nicht mehr schreiben, warum auch immer.Deshalb mache ich hier weiter :

Hallo nochmal,

gestern ist der Strafbefehl von meiner Frau gekommen (15 Tagessätze ).Soll ich das zur Ausländerbehörde mitnehmen ?


PS:   ich habe mich entschlossen, diese Ehe zu vergessen...was soll´s ich kann seit fast       3 Wochen nicht schlafen,nicht essen und nicht richtig arbeiten
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Ralf
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Antwort #14 - 13.03.2005 um 12:19:47
 
Zitat:
ich kann in meinem Forum nicht mehr schreiben, warum auch immer.


Funktioniert einwandfrei. Deshalb hier angefügt.

Zitat:
gestern ist der Strafbefehl von meiner Frau gekommen (15 Tagessätze ).Soll ich das zur Ausländerbehörde mitnehmen ?

Kannst du machen, ist aber überflüssig, die ABH wird davon ohnehin automatisch unterrichtet.
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 13.03.2005 um 16:31:31
 
Hallo verzweifelt,

Zitat:
gestern ist der Strafbefehl von meiner Frau gekommen (15 Tagessätze ).Soll ich das zur Ausländerbehörde mitnehmen ?

Du mußt den unbedingt Deiner Frau zukommen lassen. Der Strafbefehl ist zugestellt und damit läuft die Einspruchsfrist. Fax den Brief oder schick eine Kopie an ihren Anwalt, samt Zustellungsdatum.

eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #16 - 15.03.2005 um 07:42:43
 
erstmal danke eishenning,
mein anwalt sagt, ich kann den strafbefehl wegschmeissen,weil sie sich ummelden müsste und nicht einfach abhauen und auf unterhalt klagen.ich bin jetzt verwirrt.was passiert mit mir/ihr wenn ich den strafbefehl den weitergebe ??? (ich werde heute ihn ihren anwalt zufaxen ,trotzdem)

PS:habe sie heute beim ABH abgemeldet und einwohneramt auch,der beamte sagte die AE wird entzogen.bizare war dass denen die gründe gar nicht interessieren, ist das normal ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 19.03.2005 um 11:55:08
 
neuigkeiten: (heute im Briefkasten)

und jetzt kommt sie (fast 4 Wochen später nachdem Abhauen) bzw ihr Anwalt mit mit einer Anzeige wegen körperverletzung.Natürlich geht es nur darum, der Ausländerbehörde was als Begründung vorzuzeigen !
Kann die Ausländerbehörde darauf  fallen ?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 19.03.2005 um 15:17:17
 
Hat sie Beweise für die Körperverletzung ? (z.B. ärztliches Attest? - allerdings ist die Frage, ob ein Arzt bewusst falsche Atteste für ein Strafverfahren schreibt, er kann nämlich damit ziemliche Probleme bekommen). Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Und wenn wirklich ein ärztliches Attest da ist, würde ich dem Arzt eine Anzeige anhängen wegen Falschaussage -> Verleumdung / Betrug (?) Frage Deinen Anwalt, was das alles genau ist. Wenn Du diese Anzeige machst (falls denn überhaupt ein Arzt eingeschaltet wurde), ist es auch für die Ausländerbehörde glaubhafter, dass Du die Wahrheit sagst und nicht Deine Frau.

Sollte es ein ärztliches Attest geben, würde ich verlangen, dass es genau geprüft wird - wie plausibel ist es - wann war der [angebliche] Arztbesuch, wann war die [angebliche] Körperverletzung. Außerdem würde ich darauf bestehen, dass die Frau die ganz genauen Umstände des angeblichen Ereignisses schildert (und zwar nicht nur einmal! - Sie verwickelt sich möglicherweise in Widersprüche oder ihre Schilderung wirkt auswendig gelernt).

Sollte es zu einem Verfahren kommen und der Arzt aussagen, würde ich auf seine Vereidigung bestehen (Meineid ist strafbar, das wird er sich dreimal überlegen ...)
Auch für Deine Frau würde ich bei einem Verfahren auf Vereidigung bestehen.

Wie bist Du normalerweise so "drauf" - ich meine: eher ein ruhiger Typ ? Hierfür hast Du bestimmt Zeugen im Bekanntenkreis.

Ich würde die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass es wohl merkwürdig ist, dass jetzt erst 4 Wochen später eine derartige Anzeige "nachgeschoben" wird und dass ja wohl klar ist, was da Sache ist . . .

Noch etwas: Wenn Deine Frau sich nicht (normalerweise innerhalb von 1 Woche nachdem Sie ihre neue Wohnung bezogen hat) umgemeldet hat, liegt ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor. Du kannst sie übrigens auch selbst bei der Meldebehörde abmelden (hat meine Freundin damals mit ihrem Mann gemacht, nachdem der abgehauen war).

Viele Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #19 - 19.03.2005 um 15:26:51
 
Hallo Janna,
erstens es gibt kein Attest.kann es auch nicht geben, weil ich sie nie geschlagen habe (oder sonst wer) ausserdem die Nachbarn (alle) haben mir eine Eidesstaatlischesversicherung unterschrieben, dass meine Frau immer frei war und bewegte sich normal (tagesüber wenn ich auf der arbeit war) und westlisch angekleidet war.Sie will den eindruck machen, gehalten gewesen zu sein.Ausserdem ihr Anwalt ist ein Familienanwalt .Er wusste nicht von den 2 Jahren Frist .Jetzt wissen sie davon und von der ausnahme, deshlab schnell mal eben eine Anzeige wegen Körperverletzung (für die Behörde natürlich).Und wie du sagtest wieso kommt das erst nach 4 Wochen nachdem abhauen ? wie gesagt weil sie jetzt von der 2 Jahren Frist wissen und von der Ausnahme.
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telecafe
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Antwort #20 - 19.03.2005 um 17:32:40
 
Du musst der ausländerbehörde auf jedenfall mitteilen das deine Frau nicht mehr bei dir ist. Und beim einwohnermeldeamt abmelden. Den Strafbefehl dem Gericht zurückschicekn und mitteilen das sie agr nciht mehr bei dir wohnt. Und dann würde ich die Ehe aufheben " nichtig erklären ", und die Frau wegen Betrug und arglistiger Täuschung anzeigen, das sie dich und deinen Stauts zur missbrauch genutzt hat um in Deutschland zu leben.

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Antwort #21 - 19.03.2005 um 20:19:14
 
Eine Ehe aufzuheben bzw. nichtig zu erklären, geht leider nicht so einfach (das hieße ja, dass beide Partner so dastehen, als hätten sie nie geheiratet). Im Fall von "verzweifelt" muss es schon eine richtige Scheidung sein.

Allerdings könnte er bei den schweren Geschützen, die die Frau auffährt, probieren, eine Härtefallscheidung durchzukriegen (d.h. Scheidung wird schon vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen).

Betrug und arglistige Täuschung wird man auch nicht nachweisen können. Wie will man so etwas nachweisen? Denn in diesem Fall wäre sie "klug" gewesen und hätte sich vorher informiert, ab wann sie einen eigenständigen Aufenthalt hat. Oder hätte sogar bis zur Einbürgerung gewartet (ich verweise auf die Erlebnisse meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana) und wäre dann erst gegangen.

Viele Grüße
Janna

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #22 - 20.04.2005 um 14:49:50
 
news:

1-gerichtkostenhilfe wurden ihr abgelehnt, anwalt kosten auch
2- unter punkt 1 wurden mir die sachen bewilligt ! ohne ratenzahlung sogar
3-falls zur scheidung kommt (und es wird dazu kommen) bekommt sie keine rentenausgleich, weil ehe zu kurz war
4-unterhalt 0 (null)

ich halte euch auf dem laufenden, und danke für eure infos  Daumen hoch
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lennart
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schnell ran - schnell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #23 - 21.04.2005 um 06:37:05
 
hallo verzweifelt,
es gibt nicht nur eine zweiseitige scheinehe, sondern auch eine einseitige: die ist als eheaufhebungsgrund in § 1314 (2) ziffer 3 bgb beschrieben. frag doch mal deinen anwalt, ob es nicht günstiger ist, statt der scheidung die eheaufhebung zu beantragen.
viel glück -lennart-
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lennart
 
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