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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Vom 02.10.2004 bis zum 23.02.2005 (ca. 4,5 Monate) zusammengelebt
Hallo,
ich werde versuchen mich Kurzzufassen. Ich bin Deutscher (Gebbürtiger Marokkaner).Ich habe im Sommer 2004 (Juli 2004) in Marokko geheiratet. Oktober 2004 ist meine Frau durch Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Sie erhielt Aufenthaltserlaubnis (befristet auf 3 Jahre bis Oktober 2007). November 2004 suche ich eine neue größere Wohnung und gleichzeitig einen Nachmieter für die alte Wohnung. Und das alles nebenbei, weil ich Vollzeit arbeite !. Dezember 2004 arbeitete ich durch (Samstag-Sonntag auch).Januar 2005 machten wir Urlaub in Marokko (war ihr Geburt und Weihnachtsgeschenk ) und wir planten einen Urlaub für März 2005 oder April 2005 .21 Januar 2005 (Freitag) flogen wir zurück.24 Januar 2005 ging ich wieder arbeiten. Gegen 11:00 Uhr rief sie mich an, und sagte :“es waren ein Mädchen und ein Junge im Einkaufzentrum, sie hatten was geklaut, die Polizei war da, und haben mich auch irgendwas gefragt „ ok sagte ich, wir treffen uns dort gegen 16:00 Uhr (mein Feierabend). Wir beide gingen rein , und ich fragte die Verkäufeirn was los war (ich wollte eine Entschuldigung für meine Frau hören ). Die Verkäuferin schrie mich an und sagte :“diese Frau hat heute Morgen Ware in wert von 60 Euro geklaut „ ich war erst mal platt. Meine Frau gab das nicht zu, und sagte zu mir, ich soll zum laden wieder gehen und sie klagen (wortwörtlich mach dort Probleme die Verkäuferin lügt). Das konnte ich gar nicht glauben. Du gehst in ein Laden die Verkäuferin beschuldigt einfach so, das kann nicht sein. Ich habe den ganzen Abend viel Diplomatie und Politik geübt, bis sie den Diebstahl zugab. Am 26 Januar 2005 kam der Polizeibrief , anzeige usw.. Alles ist ja kein Problem. Ich habe sie am 02 Februar 2005 in ein Intensivkurs für Deutsch angemeldet. Die Anmeldung sollte Mitte oder ende Februar kommen. Ein Tag davor , also am 01.Februar 2005 hatte ich ihre Eltern nach Deutschland eingeladen (Durch Ausländeramt natürlich).23 Februar 2005 komme ich von der arbeit, und sie ist abgehauen. Samstag den 26 Februar 2005 bekam ich einen Brief aus einem Anwalt, worin sie mich wegen Unterhalt klagt !
Die Gründe kann ich mir vorstellen :sie glaubt, ich würde sie diesmal in Marokko lassen (geplanter urlaub März 2005 oder April 2005, und das weil : (hatte sie mir auch per Email bestätigt)
1- Sie hatte geklaut. 2- Die Kursanmeldung ist nicht angekommen, also ich hätte sie gar nicht angemeldet (die Anmeldung st aber erst am 05.märz angekommen !!!) 3- Die „Einladung“ für ihre Eltern wäre nie angekommen (ihre Eltern teilten mir neulich sie ist doch angekommen !!!)
Ich habe das ganze noch nicht an die Ausländerbehörde mitgeteilt, in der Hoffnung , dass doch zurückkommt, und habe ihr 150 Emails geschrieben, und mehrfach versichert, dass ich sie nicht in Marokko lassen wird, und das ich sogar bereit bin, auf den geplanten urlaub zu verzichten und und und.
Einen Anwalt habe ich schon eingeschaltet (wegen Unterhalt aber nur).Er kennt sich nicht mit Ausländergesetzt aus.
So was soll ich bloß machen ? wie geht es weiter ? kann das Ausländeramt helfen ? fliegt sie dann aus Deutschland raus ? Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee.
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