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Hilfeeee vielleicht Scheinehe unbewusst geführt ? (Gelesen: 8.140 mal)
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 13.03.2005 um 16:31:31
 
Hallo verzweifelt,

Zitat:
gestern ist der Strafbefehl von meiner Frau gekommen (15 Tagessätze ).Soll ich das zur Ausländerbehörde mitnehmen ?

Du mußt den unbedingt Deiner Frau zukommen lassen. Der Strafbefehl ist zugestellt und damit läuft die Einspruchsfrist. Fax den Brief oder schick eine Kopie an ihren Anwalt, samt Zustellungsdatum.

eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #16 - 15.03.2005 um 07:42:43
 
erstmal danke eishenning,
mein anwalt sagt, ich kann den strafbefehl wegschmeissen,weil sie sich ummelden müsste und nicht einfach abhauen und auf unterhalt klagen.ich bin jetzt verwirrt.was passiert mit mir/ihr wenn ich den strafbefehl den weitergebe ??? (ich werde heute ihn ihren anwalt zufaxen ,trotzdem)

PS:habe sie heute beim ABH abgemeldet und einwohneramt auch,der beamte sagte die AE wird entzogen.bizare war dass denen die gründe gar nicht interessieren, ist das normal ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 19.03.2005 um 11:55:08
 
neuigkeiten: (heute im Briefkasten)

und jetzt kommt sie (fast 4 Wochen später nachdem Abhauen) bzw ihr Anwalt mit mit einer Anzeige wegen körperverletzung.Natürlich geht es nur darum, der Ausländerbehörde was als Begründung vorzuzeigen !
Kann die Ausländerbehörde darauf  fallen ?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 19.03.2005 um 15:17:17
 
Hat sie Beweise für die Körperverletzung ? (z.B. ärztliches Attest? - allerdings ist die Frage, ob ein Arzt bewusst falsche Atteste für ein Strafverfahren schreibt, er kann nämlich damit ziemliche Probleme bekommen). Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Und wenn wirklich ein ärztliches Attest da ist, würde ich dem Arzt eine Anzeige anhängen wegen Falschaussage -> Verleumdung / Betrug (?) Frage Deinen Anwalt, was das alles genau ist. Wenn Du diese Anzeige machst (falls denn überhaupt ein Arzt eingeschaltet wurde), ist es auch für die Ausländerbehörde glaubhafter, dass Du die Wahrheit sagst und nicht Deine Frau.

Sollte es ein ärztliches Attest geben, würde ich verlangen, dass es genau geprüft wird - wie plausibel ist es - wann war der [angebliche] Arztbesuch, wann war die [angebliche] Körperverletzung. Außerdem würde ich darauf bestehen, dass die Frau die ganz genauen Umstände des angeblichen Ereignisses schildert (und zwar nicht nur einmal! - Sie verwickelt sich möglicherweise in Widersprüche oder ihre Schilderung wirkt auswendig gelernt).

Sollte es zu einem Verfahren kommen und der Arzt aussagen, würde ich auf seine Vereidigung bestehen (Meineid ist strafbar, das wird er sich dreimal überlegen ...)
Auch für Deine Frau würde ich bei einem Verfahren auf Vereidigung bestehen.

Wie bist Du normalerweise so "drauf" - ich meine: eher ein ruhiger Typ ? Hierfür hast Du bestimmt Zeugen im Bekanntenkreis.

Ich würde die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass es wohl merkwürdig ist, dass jetzt erst 4 Wochen später eine derartige Anzeige "nachgeschoben" wird und dass ja wohl klar ist, was da Sache ist . . .

Noch etwas: Wenn Deine Frau sich nicht (normalerweise innerhalb von 1 Woche nachdem Sie ihre neue Wohnung bezogen hat) umgemeldet hat, liegt ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor. Du kannst sie übrigens auch selbst bei der Meldebehörde abmelden (hat meine Freundin damals mit ihrem Mann gemacht, nachdem der abgehauen war).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #19 - 19.03.2005 um 15:26:51
 
Hallo Janna,
erstens es gibt kein Attest.kann es auch nicht geben, weil ich sie nie geschlagen habe (oder sonst wer) ausserdem die Nachbarn (alle) haben mir eine Eidesstaatlischesversicherung unterschrieben, dass meine Frau immer frei war und bewegte sich normal (tagesüber wenn ich auf der arbeit war) und westlisch angekleidet war.Sie will den eindruck machen, gehalten gewesen zu sein.Ausserdem ihr Anwalt ist ein Familienanwalt .Er wusste nicht von den 2 Jahren Frist .Jetzt wissen sie davon und von der ausnahme, deshlab schnell mal eben eine Anzeige wegen Körperverletzung (für die Behörde natürlich).Und wie du sagtest wieso kommt das erst nach 4 Wochen nachdem abhauen ? wie gesagt weil sie jetzt von der 2 Jahren Frist wissen und von der Ausnahme.
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #20 - 19.03.2005 um 17:32:40
 
Du musst der ausländerbehörde auf jedenfall mitteilen das deine Frau nicht mehr bei dir ist. Und beim einwohnermeldeamt abmelden. Den Strafbefehl dem Gericht zurückschicekn und mitteilen das sie agr nciht mehr bei dir wohnt. Und dann würde ich die Ehe aufheben " nichtig erklären ", und die Frau wegen Betrug und arglistiger Täuschung anzeigen, das sie dich und deinen Stauts zur missbrauch genutzt hat um in Deutschland zu leben.

anwar
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 19.03.2005 um 20:19:14
 
Eine Ehe aufzuheben bzw. nichtig zu erklären, geht leider nicht so einfach (das hieße ja, dass beide Partner so dastehen, als hätten sie nie geheiratet). Im Fall von "verzweifelt" muss es schon eine richtige Scheidung sein.

Allerdings könnte er bei den schweren Geschützen, die die Frau auffährt, probieren, eine Härtefallscheidung durchzukriegen (d.h. Scheidung wird schon vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen).

Betrug und arglistige Täuschung wird man auch nicht nachweisen können. Wie will man so etwas nachweisen? Denn in diesem Fall wäre sie "klug" gewesen und hätte sich vorher informiert, ab wann sie einen eigenständigen Aufenthalt hat. Oder hätte sogar bis zur Einbürgerung gewartet (ich verweise auf die Erlebnisse meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana) und wäre dann erst gegangen.

Viele Grüße
Janna

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #22 - 20.04.2005 um 14:49:50
 
news:

1-gerichtkostenhilfe wurden ihr abgelehnt, anwalt kosten auch
2- unter punkt 1 wurden mir die sachen bewilligt ! ohne ratenzahlung sogar
3-falls zur scheidung kommt (und es wird dazu kommen) bekommt sie keine rentenausgleich, weil ehe zu kurz war
4-unterhalt 0 (null)

ich halte euch auf dem laufenden, und danke für eure infos  Daumen hoch
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #23 - 21.04.2005 um 06:37:05
 
hallo verzweifelt,
es gibt nicht nur eine zweiseitige scheinehe, sondern auch eine einseitige: die ist als eheaufhebungsgrund in § 1314 (2) ziffer 3 bgb beschrieben. frag doch mal deinen anwalt, ob es nicht günstiger ist, statt der scheidung die eheaufhebung zu beantragen.
viel glück -lennart-
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lennart
 
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