vaterrhein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo Leute,
ich habe im vergangenen Jahr einen Senegalesen im Senegal geheiratet. Da Senegal auf der sogenanneten "Negativliste" steht, muss die Heiratsurkunde überprüft werden. In vielen anderen Ländern wird das wohl von einem Vertrauensanwalt erledigt, aber im Senegal leitet die Botschaft die Unterlagen an die senegalesischen Behörden weiter, die die Überprüfung vornehmen, sodass die ganze Prozedur wohl ein paar Monate dauert.
Ich warte jetzt seit 4 Monaten und nerve die deutsche Botschaft alle 8-10 Tage, ob sich irgend etwas ereignet hat. Die Deutsche Botschaft ist zwar extrem zugeknöpft, aber war bisher immer recht freundlichen und mitfühlend. Bei meinem letzten Telefongespräch habe ich aber einen ziemlichen Schock bekommen, weil ich von einem gehört habe, der schon seit 1 1/2 Jahren wartet. Das mag eine Ausnahme sein, aber es hat mir vor Augen geführt, dass man sich auf die Angaben der Botschaft, dass die Visumserteilung 3 bis 6 Monate dauern würde, nicht verlassen kann.
Das wäre ja alles nicht so dramatisch, wenn ich nicht im 4. Monat schwanger wäre und ich jetzt langsam Panik bekomme, dass mein Mann u.U. noch nicht einmal zur Geburt hier sein kann. Das wäre für mich schlimm und für ihn auch. Meine - wahrscheinlich etwas naive - Frage lautet, ob irgendjemand schon mal was gehört hat, ob es in solchen Fällen möglich ist, eine Ausnahmeregelung zu bekommen, dass mein Mann wenigstens zur Geburt und dann für die ersten beiden Monate hierher kommen kann. Das Problem ist natürlich, dass ich, solange das Kind nicht geboren ist, nicht beweisen kann, dass es sein Kind ist. Andererseits finde ich es für eine junge Familie eine ziemliche Zumutung in dieser Zeit getrennt zu sein. Haben Männer irgend welche Rechte diesbezüglich?
Ich habe auch schon mal überlegt, parallel einen Touristenvisumantrag zu stellen, um sicher zu gehen, dass mein Mann in der Zeit hier sein kann. Allerdings weiss ich nicht, ob sich die Botschaft auf so etwas doppelt gemoppeltes einläßt bzw., ob wir dann den Antrag auf FZV erstmal wieder rückgängig machen müssten.
Da ich in Sachen Ausländerrecht bisher ziemlich unbedarft bin, hoffe ich, dass ich von Euch ein paar gute Ratschläge und Anregungen bekommen kann, wie ich mit der Situation am besten umgehen kann.
Danke schon mal! Liebe Grüße vaterrhein
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