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Im 4. Monat Schwanger und warte auf meinen Mann (Gelesen: 1.712 mal)
vaterrhein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Im 4. Monat Schwanger und warte auf meinen Mann
11.03.2005 um 11:53:53
 
Hallo Leute,

ich habe im vergangenen Jahr einen Senegalesen im Senegal geheiratet. Da Senegal auf der sogenanneten "Negativliste" steht, muss die Heiratsurkunde überprüft werden. In vielen anderen Ländern wird das wohl von einem Vertrauensanwalt erledigt, aber im Senegal leitet die Botschaft die Unterlagen an die senegalesischen Behörden weiter, die die Überprüfung vornehmen, sodass die ganze Prozedur wohl ein paar Monate dauert.

Ich warte jetzt seit 4 Monaten und nerve die deutsche Botschaft alle 8-10 Tage, ob sich irgend etwas ereignet hat. Die Deutsche Botschaft ist zwar extrem zugeknöpft, aber war bisher immer recht freundlichen und mitfühlend. Bei meinem letzten Telefongespräch habe ich aber einen ziemlichen Schock bekommen, weil ich von einem gehört habe, der schon seit 1 1/2 Jahren wartet. Das mag eine Ausnahme sein, aber es hat mir vor Augen geführt, dass man sich auf die Angaben der Botschaft, dass die Visumserteilung 3 bis 6 Monate dauern würde, nicht verlassen kann.

Das wäre ja alles nicht so dramatisch, wenn ich nicht im 4. Monat schwanger wäre und ich jetzt langsam Panik bekomme, dass mein Mann u.U. noch nicht einmal zur Geburt hier sein kann. Das wäre für mich schlimm und für ihn auch. Meine - wahrscheinlich etwas naive - Frage lautet, ob irgendjemand schon mal was gehört hat, ob es in solchen Fällen möglich ist, eine Ausnahmeregelung zu bekommen, dass mein Mann wenigstens zur Geburt und dann für die ersten beiden Monate hierher kommen kann. Das Problem ist natürlich, dass ich, solange das Kind nicht geboren ist, nicht beweisen kann, dass es sein Kind ist. Andererseits finde ich es für eine junge Familie eine ziemliche Zumutung in dieser Zeit getrennt zu sein. Haben Männer irgend welche Rechte diesbezüglich?

Ich habe auch schon mal überlegt, parallel einen Touristenvisumantrag zu stellen, um sicher zu gehen, dass mein Mann in der Zeit hier sein kann. Allerdings weiss ich nicht, ob sich die Botschaft auf so etwas doppelt gemoppeltes einläßt bzw., ob wir dann den Antrag auf FZV erstmal wieder rückgängig machen müssten.

Da ich in Sachen Ausländerrecht bisher ziemlich unbedarft bin, hoffe ich, dass ich von Euch ein paar gute Ratschläge und Anregungen bekommen kann, wie ich mit der Situation am besten umgehen kann.

Danke schon mal!
Liebe Grüße
vaterrhein
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.03.2005 um 13:43:04
 
Zitat:
In vielen anderen Ländern wird das wohl von einem Vertrauensanwalt erledigt, aber im Senegal leitet die Botschaft die Unterlagen an die senegalesischen Behörden weiter, die die Überprüfung vornehmen, sodass die ganze Prozedur wohl ein paar Monate dauert.

Sicher? Scheint wir wenig Sinn zu machen, auf der einen Seite den lokalen Urkunden und damit letztendlich den ausstellenden lokalen Beamten nicht zu trauen und dann lokale Beamte mit der Prüfung zu beauftragen...

Zitat:
Meine - wahrscheinlich etwas naive - Frage lautet, ob irgendjemand schon mal was gehört hat, ob es in solchen Fällen möglich ist, eine Ausnahmeregelung zu bekommen, dass mein Mann wenigstens zur Geburt und dann für die ersten beiden Monate hierher kommen kann. Das Problem ist natürlich, dass ich, solange das Kind nicht geboren ist, nicht beweisen kann, dass es sein Kind ist. Andererseits finde ich es für eine junge Familie eine ziemliche Zumutung in dieser Zeit getrennt zu sein. Haben Männer irgend welche Rechte diesbezüglich?

Ich habe auch schon mal überlegt, parallel einen Touristenvisumantrag zu stellen, um sicher zu gehen, dass mein Mann in der Zeit hier sein kann. Allerdings weiss ich nicht, ob sich die Botschaft auf so etwas doppelt gemoppeltes einläßt bzw., ob wir dann den Antrag auf FZV erstmal wieder rückgängig machen müssten.


Also, ggf. würde ich das versuchen, die Botschaft davon zu überzeugen. Praktisch müßte das wohl über ein Besuchsvisum laufen. Offen gesagt bin ich aber skeptisch, ob das funktioniert...

Ein bißchen Zeit ist ja noch. Bis dahin würde ich weiter alle 14 Tage nachfragen...

Viel Glück

Abu
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Mia
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Beiträge: 74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.03.2005 um 13:50:29
 
Hallo!

Leider kann ich Dir gar nicht helfen, aber Deine Situation hat mich berührt. Es tut mir leid, dass es bei Euch jetzt etwas stockt. 

Wie Du finde ich diese Situation überhaupt und grade für werdende Eltern ziemlich schwer.
Ich wünsche Dir und Deinem Mann, dass die Überprüfung der Dokumente nicht mehr so lange dauert und Dein Mann bald hier bei Dir (Euch) sein kann und bis dahin viel Kraft.

Alles Gute!
LG,
Mia
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Shonya2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.03.2005 um 16:36:26
 
Hallo du Arme,
es tut mir wirklich unheimlich leid, in welch einer Situation du steckst. Ich warte selber zur Zeit auf meinen Mann und weiß wie hart das ist, dazu kommt natürlich noch das Baby in deinem Bauch!Ich will dir natürlich auch keine falschen Infos geben, aber ich habe auch bei der Behörde ein Besuchervisum angesprochen. Mir hat man gesagt, dass ich das besser nicht versuchen sollte. Der eigentliche Antrag wird dann angeblich hinten angestellt. Das heißt du müsstest dann noch länger warten.

Ich wünsche dir ganz viel Glück und besprech deine Idee mit dem Besuchervisum doch einfach nochmal mit dem/der für dich zuständigen Sachbearbeiter/in und schau was dir geraten wird.
Alles gute Shonya
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.03.2005 um 18:35:51
 
hi,

mein mann ist zwar gambier, aber auch wir mussten den weg über die deutsche botschaft in dakar nehmen. die botschaftsmitarbeiter dort sind ausserordentlich nett (bis auf eine einzige dame - leider habe ich den namen vergessen). ansonsten musst du versuchen dich immer an hern homburg zu wenden.

ruf die botschaft nicht alle nase lang an. dies kann zu verzögerungen führen. hast du dir das merkblatt der botschaft damals mit genommen? dort steht es sogar schwarz auf weiß, dass man sich NICHT telefonisch melden soll wegen eben dieser verzögerungen.

du hast ja noch einwenig zeit bis zur geburt und dein mann sollte auf alle fälle rechtzeitig hier sein. es sei denn, er war vorher schon einmal in D und eventuell illegal, oder hat ein strafregister oder wurde abgeschoben. dann dauert der vorgang etwas länger. 

hattest du schon einen termin bei deiner ABH zwecks interview? die botschat selber arbeitet eigentlich recht flott und schickt sämtliche unterlagen innerhalb 5 wochen an deine zuständige ABH. deshalb solltet du eher bei der ABH nachfragen als dort.

ich glaube das es nicht möglich ist, neben dem visum zur familienz., ein anderes visum zu beantragen. habe ich auch noch nie gehört um ehrlich zu sein. ich denke das würde sonst jeder versuchen nur um den/die liebsten schnell wieder zu sehen.

halte durch! er wird "on time" wieder hier sein.

lg,
Janine
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LG janine
 
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vaterrhein
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im 4. Monat Schwanger und warte auf meinen Man
Antwort #5 - 12.03.2005 um 09:23:24
 
Hallo Janine,

mit Herrn Homburg stehe ich in ständigem Kontakt. Er hat mich sogar aufgefordert, ihn immer wieder anzrufen. Nach meiner Erfahrung sollte man nicht alles glauben, was auf den Merkblättern der Botschaft steht, vor allem, wenn es ums Nachfragen geht....

Das Interview beim ABH habe ich schon vor  2 1/2 Monaten gemacht. Hier liegen alle Unterlagen bereit. Das ABH hier wartet auch nur auf die Heiratsurkunde und da kann nur die Botschaft nachhaken.

Wie lange habt Ihr den auf den Bescheid gewartet?

Ich danke Euch allen auf jeden Fall für Euer Mitgefühl und Eure Kommentare und ich werde weiter  nach einer Lösung suchen.

Grüße
vaterrhein
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.03.2005 um 10:32:40
 
wir haben genau 6 monate warten müssen bis das visum erteilt wurde. allerdings mußte unsere heiratsurkunde vor etwas über 3 jahren nicht extra legalisiert werden da sie in gambia vorlegalisiert wurde. das reichte damals noch.
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LG janine
 
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