Zitat:ich wollte mal fragen(Vater eines Dt Kindes vaterschaft annerkannt sorgerecht und wohne zusammen mit der Mutter und das kind) ich war bei der ausländerbehörde und haben sie mir einen
AE gegeben aber nur für 1.Jahr ist das so korrekt.
Jemand hatte mir gesagt dass sie mir für 3 Jahre einen
AE geben sollte kann mir jemanden sagen wieso sie mir ein jahr gegeben haben und nach einem Jahr wieviel jahren werden sie mein
AE verlängert
In einem solchen Fall wird die
AE in der Regel für 3 Jahre erteilt. Wenn jedoch eine der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine
AE nicht erfüllt ist, z. B. der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, wird die
AE nur für ein Jahr erteilt. Man hört jedoch immer wieder, daß manche ABHs AEs ohne besonderen Grund nur für ein Jahr erteilen, was eigentlich nicht o.k. ist.
Für die Verlängerung gilt die gleiche Spielregel wie für die erstmalige Erteilung. d. h. in der Regel 3 Jahre und unter bestimmten Umständen nur einJahr.
Zitat:Und noch was darf einen Ausländer mit
AE einen Ausbildung machen???
Ja, sofern die
AE zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Das müßte in Deinem Fall gegeben sein.
Abu