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Eheschließungsvisum - widersprüchl. Sachverhalt (Gelesen: 1.056 mal)
Lilli69
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließungsvisum - widersprüchl. Sachverhalt
08.03.2005 um 19:08:38
 
Hallo zusammen,

habe dieses Post zwar an schon mal  an einen anderen thread gehängt, aber ich glaube, da wird es übersehen. Deshalb eröffne ich lieber eine eigenes Thema und entschuldige mich für´s doppelt posten.

Nachdem ein Besuchsvisum für meinen Freund abgelehnt wurde, haben wir jetzt ein Visumsverfahren zur Eheschließung laufen. Ausgang offen. Nach dem abgelehnten Besuchsvisum haben wir  (erfolglos) remonstriert. Als Begründung, um eine unterstellte mangelnde Rückkehrbereitschaft zu entkräften, haben wir unter anderem angeführt, dass wir sowieso im Frühjahr 05 in seinem Heimatland heiraten würden und eine Familienzusammenführung erst im Sommer anstreben würden. Dieser Plan stand so zum damaligen Zeitpunkt, das hatte mit meinen beruflichen Vortsellungen zu tun, die ich aber leider so nicht verwirklichen kann, wie ich es geplant hatte. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, es erst mal mit einem Visum zur Eheschließung zu probieren, damit wir in Deutschland heiraten können.

Nun meine Frage. Da ja nun ein kleiner Wirderspruch entstanden ist zu dem Sachverhalt, den ich der Botschaft in der Remonstration aufgrund des abgelehnten Besuchsvisums beschrieben hatte (Heirat in Deutschland anstatt im Heimatland meines Partners), wollte ich Euch fragen, ob es sinnvoll wäre, dies im Vorfeld aufzuklären ? Oder geht das zu weit, denn schließlich haben wir kein Geheimnis daraus gemacht, dass wir sowieso heiraten werden und Heirat ist Heirat und man kann schließlich seine Pläne bezüglich des Ortes der Eheschließung ändern. Ich möchte den Behördern gegenüber auch  nicht als übereifrig gelten (vorauseilender Gehorsam) und dort nur für Verwirrung sorgen.


Danke für Eure Tipps

Gruß
Lilli
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließungsvisum - widersprüchl. Sachverhal
Antwort #1 - 08.03.2005 um 19:27:15
 
Hi Lilli,
das andere Posting habe ich entfernt, damit es dort dann nicht
zu Antworten kommt, die besser hier aufgehoben wird.

Dass Dein Freund einen Visumsantrag gestellt hat, wird ja bei
der neuen Antragstellung eh bekannt. Den Sachverhalt kannst
Du dann immer noch aufklären, wenn die Ausländerbehörde
Dich einlädt. Alternativ und sicher auch gut: Du must eh eine
Verpflichtungserklärung abgeben und als Aufenthaltszweck die
beabsichtigte Eheschließung angeben. Dabei kannst Du auch
einiges klar stellen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Lilli69
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließungsvisum - widersprüchl. Sachverhalt
Antwort #2 - 09.03.2005 um 09:50:50
 
Hallo Mick,

die Verpflichtungserklärung habe ich vorgestern schon abgegeben, nachdem ich von der ABH einen Brief bekommen habe, dass dies die letzte Unterlage noch sei, die sie benötigen würden, um abschließend eine Stellungnahme an die Botschaft zu schicken.
Ich sollte die Verpflichtungserklärung nur am Infoschalter abgegeben. Die Dame dort sagte, ich müsse nicht bei der ABH vorsprechen, das ganze würde innerhalb der nächsten Woche an die Botschaft gefaxt werden.

Soll ich jetzt besser noch mal hingehen oder abwarten...? Ich weiß, die Frage geht schon in Richtung Psychologie, aber ich will nichts falsch machen.

VielenDank für Deine Antwort.

Gruß
Lilli

P.S. Die Verpflichungserklärung gibt man in der Stadt, in der ich lebe, nicht beim ABH ab, sondern bei einem Bürgerbüro. Die sind quasi für fast alles zuständig. Deshalb hätte ich bei dieser Gelegenheit sowieso nichts aufklären können, weil die Schbearbeiterin dort gar nichts mit dem Visum zu tun hat.

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