Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis (Gelesen: 6.417 mal)
leopard04
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
08.03.2005 um 18:40:24
 
Hallo,

gestern war ich beim Einbürgerungsamt um meine Einbürgerung zu beantragen und mich allgemein beraten zu lassen. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich nicht eingebürgert werden kann, obwohl ich schon mehr als 3 Jahre in Deutschland bin und über 2 Jahre verheiratet bin mit einer deutschen Frau. Sie sagt, es sei nicht möglich wegen meiner befristeten Arbeitsstelle. Außerdem sagte Sie, dass meine Frau mindestens 24 Monate gearbeitet haben muss. Da Sie eine Umschulung gemacht hat, hat sie noch nicht so lange gearbeitet, hat aber eine unbefristete Stelle.
Spielt es eine Rolle, ob die Arbeitstelle unbefristet oder befristet ist?
Ich bin jetzt fast zwei Jahre beim selben Arbeitgeber, habe eine Verlängerung bis Ende des Jahres bekommen. Leider bekomme ich bei der aktuellen Arbeitssituation immer nur Vertragsverlängerungen.
Kann mir jemand helfen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #1 - 08.03.2005 um 18:48:59
 
Weder das Gesetz noch die Verwaltungsvorschrift - StAR-VwV - verlangen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Entscheidend ist, dass der Lebensunterhalt (der Ehegatten zusammengenommen) ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist, und zwar für einen überschaubaren Zeitraum. Dieser Zeitraum sollte aber nach meiner Meinung nicht weniger als ein Jahr betragen.

Zitat:
Außerdem sagte Sie, dass meine Frau mindestens 24 Monate gearbeitet haben muss.

Dies beim deutschen  Ehegatten vorauszusetzen halte ich für Quatsch.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #2 - 08.03.2005 um 19:04:20
 
Hi,
bei der Ermessenseinbürgerung wird davon gesprochen, dass die
Sicherung des Lebensunterhaltes "nachhaltig und auf Dauer" be-
stehen muss. Befristete Arbeitsverträge halte ich da schon für
kritisch. Allerdings schwinden diese Bedenken wieder, wenn es sich
um Kettenarbeitsverträge handelt. Da muss auch die Rechtsfindung
den modernen Gepflogenheiten am Arbeitsmarkt Rechnung tragen.

Die Rentenbeiträge bei der Ehefrau zu verlangen, halte ich auch für
merkwürdig, da er ja selbst welche geleistet haben dürfte.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
leopard04
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #3 - 08.03.2005 um 19:11:06
 
Hallo Ralf,

die Sachbearbeiterin bei der Einbürgerungsbehörde hat mir aber gesagt, dass sowohl ich als auch meine Frau mindestens 24 Monate Rentenbeiträge gezahlt haben müssen.
Im April habe ich dies erreicht, aber meine Frau arbeitet erst seit 8 Monate, erst befristet und seit kurzem unbefristet.
Sie sagte mir, dass unser Problem sei, dass ich 2 Jahre gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt habe, aber ein befristetes Arbeitsverhältnis habe und meine Frau zwar unbefristet arbeitet, aber nicht lange genug R-Beiträge gezahlt hat.
Gibt es ein Gesetz, das dies aussagt, oder wie kommt sie dann zu so einer Behauptung?
Was kann ich tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kettenarbeitsverträge sind nicht immer zulässig!
Antwort #4 - 08.03.2005 um 22:22:11
 
Hallo,

Zitat:
Ein Kettenarbeitsvertrag liegt vor, wenn zwei oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse zeitlich aneinander gereiht werden. Dies ist nach Rsp d OGH grundsätzlich nicht zulässig, außer der AG kann die sachliche Rechtfertigung nachweisen (zB Saisonarbeit). Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass durch den Abschluss von Kettenarbeitsverträgen Rechtsvorschriften zum Schutz des AN unterlaufen werden können, da viele AN-Rechte an eine best. Mindestlaufdauer gebunden sind (zB EFZ-Dauern) bzw an die Kündigung anknüpfen (zB allg. Kündigungsschutz). Liegt ein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag vor, so sind die zweite und die darauffolgenden Befristungsvereinbarungen nichtig. Nur der AN kann sich auf die Nichtigkeit berufen.

gefunden bei http://www.finanz-xl.de/lexikon/Kettenarbeitsvertrag.html

Zitat:
Kettenarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, bei dem mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden. Er ist zulässig in Kleinbetrieben. Im übrigen bedarf es mit zunehmender Dauer der Beschäftigung eines sachlichen Grundes für die Befristung, weil andernfalls der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz umgangen werden soll.

gefunden bei http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01495.html   
(Kleinbetriebe sind Betriebe mit höchstens 5 Arbeitnehmern)

Falls also in Deiner Firma mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, könntest du Deinen Arbeitgeber mal auf einen unbefristeten Vertrag ansprechen. Wenn das funktioniert, ist eines Deiner Probleme gelöst.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #5 - 08.03.2005 um 23:03:57
 
Hi Janna,
mal "Off Topic":

Deine Änderungen des "Betreffs" führen bei mir nur zu Verwirrung.
Wenn ich die Startseite betrachte und Deine Postings mit geändertem
"Betreff" sehe, denke ich immer: Da ist ein neuer Thread. In Foren
mit Baumstrukturen mag das sinnvoll sein. Hier eher nicht, denke ich
jedenfalls.

Zum Thema "Kettenarbeitsverträge":
Es ging mir nicht um das Thema "Kettenarbeitsverträge", sondern um nach-
einander folgende befristete Arbeitsverträge, meinetwegen bei unter-
schiedlichen Arbeitgebern. Illegale Kettenarbeitsverträge wären eh
wie ein Dauerarbeitsverhältnis zu bewerten. Aber das war nicht Thema
des Threads.

edit: sprach ich von "Kettenduldung?" Nein, never nicht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.03.2005 um 23:49:51 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #6 - 09.03.2005 um 01:24:56
 
Hi Mick,

okay, werde die Überschriften nicht mehr ändern (bin es halt aus einem andren Forum so gewohnt)  :anbet :anbet :anbet

Bezüglich der Kettenarbeitsverträge bezog ich mich auf die Aussage von "leopard04":
Zitat:
Ich bin jetzt fast zwei Jahre beim selben Arbeitgeber, habe eine Verlängerung bis Ende des Jahres bekommen. Leider bekomme ich bei der aktuellen Arbeitssituation immer nur Vertragsverlängerungen. 

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #7 - 09.03.2005 um 09:13:57
 
Zitat:
... "nachhaltig und auf Dauer" ...

Stimmt. Allerdings macht es sich die Behörde zu einfach, wenn sie dies mit einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis gleichsetzt. Unbefristet heißt bekanntlich nicht unkündbar. Außerdem sind ja heutzutage befristete Verträge eher das Übliche.

@ leopard04

Im Grunde könntest du auch gar nicht berufstätig bzw. Hausmann sein, da deine Frau eine unbefristete Stelle hat, vorausgesetzt, ihr Einkommen würde für alle ausreichen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #8 - 09.03.2005 um 12:16:13
 
Zitat:
Stimmt. Allerdings macht es sich die Behörde zu einfach, wenn sie dies mit einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis gleichsetzt. Unbefristet heißt bekanntlich nicht unkündbar. Außerdem sind ja heutzutage befristete Verträge eher das Übliche.


Hi Ralfi,
da gebe ich Dir gerne Recht. Sie macht es sich aber auch zu einfach, wenn sie
einfach sagt: Hauptsache kein Bezug öffentlicher Mittel.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #9 - 09.03.2005 um 12:25:28
 
Stimmt auch wieder. Entscheidend ist natürlich immer das Gesamtbild: Was war vor der derzeitigen Beschäftigung? Was kommt voraussichtlich danach? Wie sieht's bei der Familie insgesamt aus?

In diesem Fall hier sehe ich aber kein Problem, da die Ehefrau eine unbefristete Beschäftigung hat. Wenn also das Gesamteinkommen ausreicht, sollte einer Einbürgerung nichts im Wege stehen.
Allenfalls die Altersvorsorge könnte dann ein Problem werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
leopard04
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #10 - 24.03.2005 um 08:26:38
 
Guten Morgen zusammen,
ich habe  eine frage und zwar  wegen die 24 monate rente.
wie ich vorher gschrieben habe meine frau arbeitet nur seit ein paar Monate,
wir haben dürschzuafl was gefunden und zwar eine alte brief von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte[als Ausbildungs-anrechnungszeiten werden anerkannt
35 mon Fachschulausbildung

[size=2][/size]ist das ok? bitte um informaton
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und befristetes Arbeitsverhältnis
Antwort #11 - 24.03.2005 um 14:01:24
 
Wenn die Zeiten im Versicherungsverlauf der BfA berücksichtigt sind, werden sie auch im Einbürgerungsverfahren anerkannt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
leopard04
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag einkommen und Altesvordorge
Antwort #12 - 30.03.2005 um 18:25:25
 
Hallo Leute ,

Lt. Bescheid von der BfA werden die 35 Monate anerkannt. Außerdem hat meine Frau ca. 12 Monate mit Unterbrechungen gearbeitet und Beiträge gezahlt. 
Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich ein befristetes Arbeitsverhältnis und meine frau ein unbefristetes. 
Spielt das Einkommen eine Rolle für die Einbürgerung, da meine frau in Steuerklasse 5 nur ca. 630 € netto verdient und ich in Klasse 3 ca. 1150 €.
Reichen die 47 Monate und der unbefristete Arbeitsvertrag meiner Frau aus für die Altersvorsorge?
Ich habe fast 24 Monate Beiträge zur REntenvers. gezahlt.
Hängt die Entscheidung eigentlich auch von der Stadt ab, in der man wohnt (NRW, Bochum)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einkommen und Altesvordorge
Antwort #13 - 01.04.2005 um 11:55:41
 
Zitat:
Reichen die 47 Monate und der unbefristete Arbeitsvertrag meiner Frau aus für die Altersvorsorge?

Eigentlich nicht, denn ein Anspruch auf Altersrente entsteht erst durch 60 Beitrags-Monate.

Zitat:
Hängt die Entscheidung eigentlich auch von der Stadt ab, in der man wohnt

Sicherlich werden bestehende Ermessensspielräume von verschiedenen Behörden unterschiedlich genutzt. Allerdings ist der Ermessensspielraum bei dieser Frage eher klein. Die Verwaltungsvorschriften verlangen nun mal bei der Ermessenseinbürgerung eine Altersvorsorge.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema