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eigenständiges Aufenthaltsrecht???? (Gelesen: 2.007 mal)
cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag eigenständiges Aufenthaltsrecht????
08.03.2005 um 14:27:10
 
Hallo i4a-Gemeinde,

ein Bekannter von mir hat schwerste Probleme. Seine seit 1 1/2 andauernde Ehe mit einer Nicht-EU Ehefrau ist mehr oder weniger gescheitert. Er sagt mir, er will ned mehr, sie sagt mal so mal so. Vorwürde hin und her, das übliche halt. Das wieso warum weshalb spielt ja schlußendlich auch keine Rolle.

Da ich ihm schon mehrfach von diesem Forum erzählt habe, bat er mich doch mal anzufragen. Scheinbar hat er seiner Frau schon gesagt, sie möge bitte wieder in ihr Land zurück, er will nicht mehr mit ihr zusammen sein. Scheinbar sagte sie ihm, sie gehe nicht und er wird sich noch umschauen, sie häbe hier auch Rechte. Das werden wir noch sehen wer hier wo hin geht.

Es geht nun ned um das daß die Nicht-EU Ausländer auf das good will der Inländer reduziert werden, nur stimmt das? Kinder haben sie keine, nur noch als weitere Info. Verheiratet wie gesagt seit ca. 1 1/2 Jahren.

Ich meine hier gelesen zu haben, daß die Nicht-EU Ausländer erst nach mind. 2-jähriger Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht geniessen. Das würde bedeuten, die Frau meines Bekannten kann sich ja gar ned dagegen wehren, oder wie verstehe ich das? Das weitere, wenn das Aufenthaltsrecht erlischt, wer übernimmt die Rückreisekosten? Bei dem ist es momentan etwas mau in der Kasse. Grund, unter anderem auch deswegen weil großzügig die Familie der Frau finanziell unterstützt worden ist. Das quasi noch als Bonus.

Im voraus besten Dank für Eure Bemühungen.

Viele Grüße

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 08.03.2005 um 17:50:53
 
Hi Cylber,
1,5 Jahre reichen nicht, siehe dazu die Info's in der FAQ.
Die Ausreise wird er irgendwie selbst finanzieren müssen. Er kann
mal beim Sozialamt oder bei der ABH nachfragen, ob eine Unter-
stützung in Betracht kommt. Es gibt Rückkehrerprogramme, weiß
aber nicht zuverlässig, ob die auf Flüchtlinge beschränkt sind, macht
bei uns das Sozialamt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.03.2005 um 18:37:41
 
Tja, das werde ich ihm mal ausrichten. Sozialamt wird eh ned in Betracht kommen, da er ja Vermögen besitzt nur halt momentan ned so flüssig ist.

Wie würde es den nun weiter gehen wenn die Dame sich weigert? Er kann sie ja schlecht aus dem Hause prügeln? Ich dachte mir, wenn es gar ned mehr anderst geht, so soll er mal zum Ausländeramt und dort mitteilen daß die Ehe zerrütet ist. Des weiteren unüberbrückbare Differenzen, reicht dies aus um eine Aufforderung folgen zu lassen?

Vielleicht hört sich das blöde an, aber er weiß sich ned mehr zu helfen.

Danke nochmal im voraus.

Gruß

Cylber
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.03.2005 um 18:43:05
 
Mick, mea culpa.

Habe es gerade in den FAQ gelesen.

Gruß

Cylber
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.03.2005 um 21:58:17
 
Hallo cylber,

wenn die Frau weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, die Ehe aber zerrüttet ist und also das Trennungsjahr eingeleitet werden soll, ist es wichtig, dass eine wirkliche Trennung von Tisch und Bett erfolgt.
Das heißt, dass jeder seinen Kram alleine macht, also z.B. auch keine Wäsche mehr für den anderen waschen, nicht mehr für ihn einkaufen, kochen etc.

Sonst kann die Frau dies als Argument nehmen, dass das Trennungsjahr gar nicht eingeleitet ist und die Ehe noch besteht.

Der Mann sollte die ABH sollte auf jeden Fall darüber informieren, dass er die Ehe als gescheitert ansieht.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Giesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 08.03.2005 um 22:23:05
 
Auf jeden Fall sollte der Ehemann die ABH informieren (am besten schriftlich oder persönlich).  Dann wird die ABH weitere Schritte einleiten. Bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind die beiden bestimmt darauf hingewiesen worden, dass die AufErl zurückgenommen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen (hier: Eheschließung) nicht mehr vorliegen. Desweiteren muss die Ehefrau die Bundesrepublik dann verlassen, wenn nicht freiwillig, dann mit Zwang!

Also, ab zur Ausländerbehörde und Karten auf den Tisch!

Gruss, Giesi
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 09.03.2005 um 09:38:32
 
@ i4a-Team

Ich weiß: Persönliche bewertende Posting sind nicht so gewünscht, aber das:  explo  muß einfach raus...

@ cylber

Zitat:
Das weitere, wenn das Aufenthaltsrecht erlischt, wer übernimmt die Rückreisekosten? Bei dem ist es momentan etwas mau in der Kasse.

Zitat:
Sozialamt wird eh ned in Betracht kommen, da er ja Vermögen besitzt nur halt momentan ned so flüssig ist.


Kein Problem. Das er sein Vermögen antastet, um seiner Ehefrau, die er nach D geholt hat und mit der er 1 1/2 Jahre verheiratet war, den Rückflug in ihre Heimat bezahlt, wäre wirklich unzumutbar. Das wären immerhin € 1.000 oder so. Nein, da gucken wir lieber erst einmal ob da nicht die sog. Solidargemeinschaft einspringen kann !

Ach so, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:  :iro

Zitat:
Wie würde es den nun weiter gehen wenn die Dame sich weigert? Er kann sie ja schlecht aus dem Hause prügeln? Ich dachte mir, wenn es gar ned mehr anderst geht, so soll er mal zum Ausländeramt und dort mitteilen daß die Ehe zerrütet ist. Des weiteren unüberbrückbare Differenzen, reicht dies aus um eine Aufforderung folgen zu lassen?

Vielleicht hört sich das blöde an, aber er weiß sich ned mehr zu helfen.


Was würde er denn machen, wenn er nicht mit einer Ausländerin, sondern mit einer Deutschen verheiratet wäre? Da könnte er sie auch nicht über das Ausländerrecht "entsorgen"?

Ärgerlich Abu
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cylber
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Beiträge: 82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.03.2005 um 10:21:15
 
Sehr geehrter geschätzter Herr Abu,

es ist für mich doch sehr erstaunlich wie und vor allem was für ein Blödsinn heraus kommt ohne die Einzelheiten zu kennen. Ich möchte nur mal daran erinnern, daß z.B. auch bei meiner Frau ich überhaupt nicht mal auf den Gedanken gekommen bin daß es hier diverse Stellen geben soll, die eine Integration finanziell unterstützen. Als meine Frau, in dem von mir bezahlten, Sprachkurs war, waren unter anderem auch diverse "Ostler" anwesend welche schlafend im Unterricht saßen. Warum sich auch Mühe geben, die Kurse wurden ja, aus welchem schwachsinnigen Grunde auch immer, von der Staatskasse übernommen.

Ich erlaube mir mal darauf hinzuweisen, daß mein Bekannter wie auch ich  im Jahr sehr hohe 5-stellige Steuerbelastungen haben. Somit also der Solidarbeitrag wohl geleistet ist.

Wie würde er verfahren wenn er mit einer Nicht-EU Ausländerin verheiratet wäre? Keine Ahnung, aber diese hätte sich wohl ned einen faulen Lenz gemacht, diese hätte vielleicht ernsthafte Arbeitsabsichten gehabt, zumindest um Ihre Altlasten im Nicht-EU Ausland finanziell zu unterstützen. Das tut oder tat mein Bekannter auch noch. Es geht nicht um aufrechnen, nur meine ich, wenn man der Frau Ihre Familie finanziell mit ca. 500 € im Monat unterstützt sollte man ein bischen Mass halten. Aber das ist meine persönliche Meinung.

Noch einmal, es geht ned um das Klischee von wegen Ausländerin geholt, nun "spurt" sie ned mehr wie man will und nun wird das arme bemitleidenswerte Geschöpf über das Ausländergesetzt wieder "entsorgt". Die Gesetze haben der Herr Abu wie auch ich ned gemacht. So ist es nun mal

Gruß

Cylber
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