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EU Bescheinigung (Hochzeit) (Gelesen: 4.946 mal)
Grace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.03.2005 um 12:32:54
 
Hallo zusammen,

mein Verlobter ist Ire. In Irland war er verheiratet und wurde auch dort geschieden.
Unser Standesamt will zu Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und Ehefähigkeitszeugnis noch eine Bescheinigung aus Irland gemäß EU-Verordnung 1347/2000, Artikel 33. Da sind seine Hochzeit und Scheidung dann nochmal aufgelistet.
Laut Standesamt ist es damit nicht mehr notwendig, seine Scheidung vom Landgericht überprüfen zu lassen, da dieses Dokument dann international anerkannt ist. [und den Umweg über's Landgericht gibt es wohl nicht mehr]

hmmm, er hatte letztes Jahr in Dublin nach dieser Bescheinigung gefragt. Da wusste aber keiner, wovon er redet. Daraufhin haben wir gedacht, dann wird's ja doch nicht so wichtig sein (ok, naiv, aber ich habe sonst nicht soviel mit Behoerden zu tun).

Mit der irischen Botschaft habe ich telefoniert. Dort war die Meinung 'wir haben doch schon das Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille, was wollen die denn noch?'.

mmmpf ???
Hat jemand von Euch schon mit dieser Bescheinigung / Verordnung Kontakt gehabt?
Wo bekommt man die her?

Wir werden morgen versuchen, in Dublin was rauszubekommen.
Vielleicht kann uns ja vorher jemand helfen / mehr Infos geben

Danke im Voraus!

Grace
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.03.2005 um 13:27:36
 
Hi Grace,

das OLG Karlsruhe veröffenlicht auf seiner website ( http://www.olg-karlsruhe.de/ ) einen "Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen". Unter Irland findet sich dort folgendes:

Zitat:
Vorzulegende Unterlagen

Heiratsurkunde 
Scheidungsurteil mit Nachweis der Rechtskraft.
Scheidungen, die nach dem 01.03.2001 ergangen sind, bedürfen keines besonderen Anerkennungsverfahrens; sie gelten ohne weitere Förmlichkeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EG-Verordnung Nr. 1347/2000). Die Vorlage einer vom Urteilsstaat erteilten Bescheinigung (Artikel 33 - Anhang IV der oben genannten Verordnung) ist jedoch erforderlich.


Leider habe ich die Verordnung selbst im Internet auf die Schnelle nicht gefunden. Wahrscheinlich kann da Ronny weiterhelfen...

Abu

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Grace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.03.2005 um 17:54:53
 
Hallo Abu,

danke für die Antwort.

Das komische bei dieser Bescheinigung ist:
Die irische Botschaft in Berlin hat noch nie was davon gehört.
Ebenso verschiedene Behörden, die wir direkt in Dublin angerufen (Department of foreign affairs, Information office, ...)
kopfhau

Der sehr freundliche Mitarbeiter der Botschaft schickt jetzt mal einen Brief an unser Standesamt. Mal sehen was passiert...

Falls irgendjemand von Euch schon mal so ein Formular aus Irland bekommen hat, dann bitte bitte mir sagen wo, danke!

Grace
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 11.03.2005 um 18:49:59
 
Hallo,

die sogenannte "Brüssel II" Verordnung oder um korrekt zu sein:
Zitat:
Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 ueber die Zustaendigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung fuer die gemeinsamen Kinder der Ehegatten


Den Text gibt es zu lesen bei:


In Irland  ist zuständig der "High Court". Falls die kein Formular haben, kann ja das deutsche Standesamt per Fax ein zusenden... grin

Allerdings sind viele Gericht und Behörden aus einigen Ländern noch nicht richtig  über diese Regelungen noch informiert.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Grace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.03.2005 um 17:05:20
 
Hallo Blaise,

vielen Dank, wir haben heute morgen beim High Court angerufen:
'Was für ein Formular? kennen wir nicht'

Ich schwanke zwischen Lachen und leichter Depression.

Die Irische Botschaft hat nun ein Brief an unser Standesamt geschrieben. Inhalt 'wir haben ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, was wollt Ihr noch? - Sie sind das einzige Standesamt, das je danach gefragt hat.'
Bin mal gespannt, wie das Standesamt reagiert.

Deinen Tipp den Iren das Formular zu schicken hebe ich mir noch ein paar Tage auf.

total verrückt das Ganze

Grace
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 15.03.2005 um 08:39:22
 
Zitat:
Deinen Tipp den Iren das Formular zu schicken hebe ich mir noch ein paar Tage auf. total verrückt das Ganze


Hallo,

da muß ich Dir leider recht geben, viele Länder haben bei der Umsetzung der geschlossenen Abkommen massiv Probleme das im nachgeordneten Bereich bekannt zu machen.

Wenn alle Stricke reißen bleibt immer noch die Möglichkit, das Scheidungsurteil nach Art 7 FamRÄndG nach "Alter Väter Sitte" anerkennen zu lassen.

Das Verfahren ist oben bei den FAQ beschrieben.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Grace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.06.2005 um 12:48:08
 
Hallo zusammen,

ich habe einen Nachtrag zu unseren Schwierigkeiten mit diesem blöden Formular gemäß EU-Verordnung 1347/2000, Artikel 33.

Die Standesbeamtin hat nach ein bisschen Diskussion auf dieses Formular verzichtet.
Ob es daran lag, dass wir mit
a) anderen Leuten im Rathaus Kontakt hatten
b) der sehr sehr hilfsbereite Mitarbeiter der irischen Botschaft aus Berlin einen Brief verfasst hat
oder
c) tatsächlich zufällig eine Woche vorher innerhalb der EU beschlossen wurde auf dieses Formular zu verzichten (Aussage der Standesbeamtin)
ist uns völlig egal.

Wir wurden am 20. Mai mit einer sehr schönen Zeremonie getraut!
Die Standesbeamtin (übrigens aus einer anderen Stadt, da wir nicht an unserem Heimatort geheiratet haben) war wirklich klasse und hat persönliche Sachen eingearbeitet.  [beifall=beifall.gif] Die Trauformel wurde in deutsch und englisch verlesen (für unseren irischen Trauzeugen), ein Dolmetscher war nicht notwendig.
... und dann haben wir 3 Tage lang hessisch-irisch gefeiert...

Was ich Euch allen damit sagen will?
Nicht aufgeben, alles wird gut ! ! !
Und geniesst Euer Leben, alle Feierlichkeiten und überhaupt alles!

:happy:
Grace
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Ralf
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Antwort #7 - 08.06.2005 um 13:07:14
 
Zitat:
Wir wurden am 20. Mai mit einer sehr schönen Zeremonie getraut!


  :gnews   ... sensationell   ...   :fbier

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ronny
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Antwort #8 - 08.06.2005 um 13:22:08
 
Zitat:
c) tatsächlich zufällig eine Woche vorher innerhalb der EU beschlossen wurde auf dieses Formular zu verzichten (Aussage der Standesbeamtin)
ist uns völlig egal.


Hallo Grace,

erst mal herzlichen Glückwunsch und das in zweierlei Hinsicht  grin

Glückwunsch zur Hochzeit  blumenstrauss

und

Glückwunsch zum Mut der Standesbeamtin, denn die sog. Brüssel II Verordnung ( 1347/2000 ) wurde zwar aufgehoben, aber -Europa lässt uns nicht im Stich  lachen-  durch die Verordnung Nr. 2201/2003 (sog. Brüssel IIa) ersetzt. Davon ausgenommen sind aber ausdrücklich die Entscheidungen die zwischen 01.03.2001 und 28.02.2005   ergangen sind :rofl2

Aber was solls, Hauptsache verheiratet.  :paletti

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #9 - 08.06.2005 um 14:49:31
 
Vielen Dank für Eure guten Wünsche!

Eine neue Verordnung?!
Die Bürokratie wird nie enden...   kopfhau

Ich buche es für uns unter 'Glück gehabt'

Alles Liebe
Grace
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Antwort #10 - 08.06.2005 um 16:44:27
 
Herzliche Glückwünsche auch von mir, aber ist auch die EU-VO 2005/08-15 (Schutz von vor dem Aussterben bedrohter Sprachen) beachtet worden? Danach werden Eheschließungen irischer Staatsbürger in Irland nur anerkannt, wenn die Heiratsurkunden auch in gälischer Sprache ausgestellt werden.  Dies gilt aber nur für Eheschließungen zwischen dem 31.12.2003 und dem 31.12.2005, sofern das Datum der Eheschließung auf einen ungeraden Wochentag fällt. Es sei denn, es wird vorher nach der EU-VO 2005/00-00 (VO zur Vereinfachung der Bürokratie) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen EU-Behörde für den Schutz europäischer Sprachen eingeholt, die allerdings wieder in der vom Aussterben bedrohten Sprache ausgestellt sein muß (falls nicht vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt wurde).
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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ronny
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Antwort #11 - 08.06.2005 um 16:55:39
 
:rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2
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Antwort #12 - 08.06.2005 um 17:48:08
 
Ui!
Vielen Dank für diesen Hinweis!

Wir gehen heute abend gleich in den Irish Pub  :prosst: und schauen, ob da ein vereidigter Gälisch-Übersetzer (oder eine Übersetzerin) zu finden ist!

Slán!

Grace
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