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GC als Freiberfuler (Gelesen: 5.498 mal)
Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GC als Freiberfuler
Antwort #15 - 09.03.2005 um 11:35:25
 
Zitat:
Jeder hat aber in diesem Land das Recht zu sagen, was er denkt und fühlt.

ewa


Dem stimme ich voll und ganz zu.

Zitat:
Hallo gc,

du hast voll meine Unterstützung bei deinem Entschluss zu sagen, was du denkst, vor allem, wenn es scharfe Kritik ist.
Es wird in diesem Forum nämlich viel zu wenig kritisiert, manche scheinen regelerecht Angst davor zu haben, als ob es besser wäre die Augen zu verschliessen und so zu tun, als ob alles in Ordnung wäre. So kann man aber nichts bewirken wenn es um Tausende von Menschen geht, die unter diesen Zuständen leiden.

Ich bin froh, dass es endlich jemand gibt, der diese Probleme ganz offen und mutig anspricht, zumal, weil sich das Land mit dieser Ausländerpolitik letztendlich selber schadet.

ewa


Allerdings gilt das obige nicht unbedingt für dieses Forum, denn in Nutzungsbestimmungen heißt es u. a.:
Zitat:
Insbesondere sollen die vielen Regelungen im Aufenthaltsgesetz und zu allen relevanten Vorschriften erläutert werden. Es sind keine Diskussionen erwünscht, ob das Recht, so wie es ist, gut oder schlecht ist. Grundsatzdiskussionen über Verfassungsmäßigkeit des AufenthG etc. sind daher fehl am Platz. Hier hier erfolgt ggf. ungefragt eine Löschung von einzelnen postings.


Abu

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ewa
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Beiträge: 81
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GC als Freiberfuler
Antwort #16 - 09.03.2005 um 11:49:04
 

[/quote]


Das ist im Prinzip richtig so, nun sind wir ja alle Menschen und die hier behandelnden Probleme sind sehr oft existentieller Natur. Da ist es oft unmöglich nur sachlich zu reagieren.

Ausserdem wäre das Forum sehr "trocken", wenn wir alle nur mit Paragraphen antworten würden.

ewa
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GC als Freiberfuler
Antwort #17 - 09.03.2005 um 20:14:12
 
...zurück zum thema:

Das Abkommen unterscheidet zwischen dem Recht auf Einreise, Aufenthalt, Wahl des Wohnsitzes und Bewegungsfreiheit, wofür gemäß Art II das jeweilige nationale Ausländerrecht (AufenthG) zu beachten ist bzw. auch vorgeht,

und den in den weiteren Artikeln genannten Rechten im Aufenthalt (z.B. Berufstätigkeit, Art VII), für die m.E. Beschränkungen durch das jeweilige nationale Ausländerrecht nicht mehr so ohne weiteres vorgehen (sonst würde das Abkommen ja insgesamt leerlaufen...).

Wäre der Aufenthalt von vorneherein zweckgebunden nur für den GC-Job in Form einer Aufenthaltsbewilligung erteilt, ergibt sich aus diesem (ausländerrechtlichen ) Aufenthaltszweck, dass keine selbständige Tätigkeit zulässig wäre. In dem Fall wäre einleuchtend, dass auch die Beschränkung nach Art II des Abkommens gelten dürften.

Vermutlich wurde hier jedoch nach dem AuslG eine Aufenthaltserlaubnis (und nicht -bewilligung) erteilt, die ausländerrechtlich nicht an einen konkreten Zweck gebunden war (§ 15 AuslG). In diesem Fall finde ich es zumindest überlegenswert, ob Ansprüche auf eine selbständige Tätigkeit aus Art VII des Abkommens abzuleiten sein könnten.

klar ist natürlich, dass die Einkünfte beim Finanzamt angemeldet und versteuert werden müssen, sonst macht mensch sich strafbar, was sich auch ausländerechtlich negativ auswirken kann. weniger klar ist mir, in welchen fällen auch eine Gewerbeerlaubis erforderlich ist, sofern es sich um Tätigkeiten handelt für die - anders als im Handwerk, Anwälte, Ärzte usw. - keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen gelten.

habe noch ein beschluss des vgh kassel zu dem abkommen gefunden,
http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2004/M-4/5036.pdf
der eine gleichstellung unselbständig erwerbstätiger mit eu-bürgern aufgrund des abkommens ablehnt, wobei offenbar noch die vorinstanz zu einem anderen ergebnis gekommen war. die frage der selbständigen Erwerbstätigkeit lässt das urteil ausdrücklich offen...

ich bleibe daher bei meinem tipp, aufgrund des komplizierten falles einen ausländerrechtlich kompetenten anwalt aufzusuchen, und dem angebot an john, ihm das abkommen (7 seiten) per fax zuzusenden...

schönen gruß

gc
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John2003
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 09.03.2005 um 21:31:01
 
Hallo,

wooow ich bin total beeindruckt von dem Wissenstand hier, toll Smiley

Naja aber so ganz viel weiter bin ich auch nicht Griesgrämig ich wollte ja eigentlich wissen was mein Freund zu erwarten hat, aber das scheint ja sehr kompliziert zu sein, oder wohl eine Ermaessungssache, wie einige Gesetze wohl.

Lieber GC, heisst GC Green Card?? ich habe leider keinen Fax, aber Email wenn es geht. Ich habe mich selbst fuer die Ami GC beworben, d.h. Lotto, ist ja ganz was anderes als das "Deutsche GC", naja mal wieder halbe Sache wurde hier gemacht, so scheint es, oder viertel Smiley Ich danke fuer die lebhafte Diskussion hier.

Gruss
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