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Verheiratet aber sonst noch nichts ! (Gelesen: 3.442 mal)
diddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verheiratet aber sonst noch nichts !
03.03.2005 um 21:45:50
 
Hallo alle zusammen ,

habe nun schon sehr viel gelesen in diesem Forum, das ich sehr gut und informativ finde.
Dennoch konnte ich zu unserem persönlichem Problem keine wirklich klare Antwort finden.
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Mein Mann (Togo) und ich (Deutsch) haben am 03.01.05 hier in Deutschland geheiratet.
Mein Mann ist seit 2001 als Asylbewerber in Deutschland.
Nun, nach der Eheschließung war er auf der ABH Marburg und hat dort die Heiratsdokumente
vorgelegt.
Man hat ihm ein Formular zur Unterschrift vorgelegt und ihm gesagt nun müsse er ca. 3-4 Wochen warten,
dann würde er einen Brief von der ABH Frankfurt erhalten.
Nachdem sich hier aber nichts dergleichen tat, kontaktierten wir die ABH Frankfurt, die uns mitteilte,
das Ihnen nichts vorläge.
Anfrage bei ABH Marburg, doch sie hätten alles nach Frankfurt geschickt.
Erst nach nachhaken wurde eingeräumt, das ein Umverteilungsantrag noch nicht gemacht wurde.
Diesen haben wir dann mit Hilfe einer netten Sozialarbeiterin, die für seine Unterkunft zuständig
ist (nicht von der ABH) nachgeholt.
Letzten Freitag erhielten wir von dem RP Darmstadt die Bestätigung des Eingangs dieses Antrags, mit
der Aufforderung, ergänzend eine Kopie meines Personalausweises und eine aktuelle Meldebescheinigung
nachzureichen.
Dies habe ich am Montag dieser Woche abgeschickt, sowie eine Kopie seines negativen Gerichtsurteils zu
seinem Asylverfahren, das uns ebenfalls am Montag erreichte.
Darauf wurde nämlich ausdrücklich hingewiesen, das dies dem RP unverzüglich mitzuteilen sei.
Unser RA meinte, mein Mann sollte eine AE aufgrund der Eheschließung beantragen.
Marburg sieht sich hierfür nicht zuständig und Frankfurt setzt erfolgte Umverteilung als Voraussetzung
für weitere Schritte.
Nun hängen wir natürlich ziemlich in der Luft, wie es weiter geht.
Wird die Umverteilung trotz des Gerichtsurteils durch geführt, oder muss er eine Ausweisung trotz
der Eheschließung befürchten?
Nächste Woche muss er zur ABH Marburg um seine Besuchserlaubnis(bis 11.03.05) bei mir in Frankfurt zu
verlängern.
Was erwarten ihn dort ??
Wird ihm seine Aufenthaltsgestattung unverzüglich abgenommen und eine weitere Besuchserlaubnis
versagt ?
Und überhaupt, wie geht es nun weiter ?
Was können und oder sollten wir tun ?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

diddy


  :habwo
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.03.2005 um 11:42:51
 
Hallo Diddy,

als Ehemann einer Deutschen hat er einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Ich kann nicht nachvollziehen, wieso erst noch einmal eine Umverteilung erledigt werden muss, denn der ursprüngliche Aufenthaltsgrund (Asylbewerber) besteht ja nicht mehr. Der jetzige Aufenthaltsgrund ist "Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft".
Was meint Euer RA dazu?

Ich würde "rotzfrech" und möglichst noch heute eine AE aufgrund der Eheschließung beantragen und schauen wie die Behörde reagiert. Ist für Euch Frankfurt zuständig oder Stadt oder Landkreis DA-DI? Falls Landkreis DA-DI, da kenne ich einige Leute (bis hin zum Landrat ... siehe meine Homepage http://people.freenet.de/scheinehe ). Du kannst mir ja mal evtl. eine PM schicken.

Zitat:
Wird die Umverteilung trotz des Gerichtsurteils durch geführt

kann ich mir nicht vorstellen, da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.

Zitat:
oder muss er eine Ausweisung trotz der Eheschließung befürchten?

Deshalb würde ich wie oben gesagt, dringendst die AE aufgrund der Eheschließung beantragen. Es kann sein, dass die ABH genauer und langwieriger prüft, da die Tatsache, dass Dein Mann ohne die Eheschließung D hätte verlassen müssen, einen Verdachtsgrund auf Scheinehe darstellen kann (je nachdem, an welchen Sachbearbeiter Ihr geratet ...). Also bei genaueren / detaillierteren Befragungen höflich und ruhig bleiben, evtl. sogar noch einen weiteren Zeugen mitnehmen auf die Behörde, Fotos und sonstige Beweise für die Tatsache, dass Ihr eine echte Beziehung habt, mitnehmen.

Zitat:
Nächste Woche muss er zur ABH Marburg um seine Besuchserlaubnis(bis 11.03.05) bei mir in Frankfurt zu  verlängern. Was erwarten ihn dort ??
Wird ihm seine Aufenthaltsgestattung unverzüglich abgenommen und eine weitere Besuchserlaubnis versagt ?

Auch die Voraussetzungen für eine Besuchserlaubnis bestehen m.E. nicht mehr (da Asyl abgelehnt und er -ohne die Eheschließung- ausreisepflichtig wäre). Was ihn erwartet, da habe ich keine Ahnung. Sollte die ABH wirklich die Aufenthaltsgestattung abnehmen und ihm ein Papier bzgl. Ausreise in die Hand drücken, sofort den RA konsultieren.
Er soll auf jeden Fall einen kompetenten Zeugen und sämtliche Papiere in Bezug auf die Eheschließung auf die ABH Marburg mitnehmen.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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diddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.03.2005 um 01:10:28
 
Hallo Jana,

vielen Dank für Deine Antworten,
haben mir schon sehr geholfen, aber auch neue Fragen aufgeworfen.

Also, zuständige ABH für meinen Mann als Asylbewerber war Marburg . Von dort sollte die
Umverteilung zur ABH hier in Frankfurt erfolgen, damit er offiziell bei mir leben und die
AE wegen Eheschließung beantragen kann.
Dies war der Stand bis zum 26.02.05, als uns der Brief mit dem Gerichtsurteil bzgl. seines
Asylverfahrens erreichte.
Wenn es sich so verhält, wie Du sagst, dass er ja nun keinen Asylbewerberstatus mehr hat und
somit Umverteilung und auch Besuchserlaubnis keine Rolle mehr spielen, stellt sich die Frage,
ob er überhaupt noch zur ABH Marburg oder wir am besten direkt hier in Frankfurt zur ABH
gehen sollen um die AE wegen Eheschließung zu beantragen.

Nun was die Möglichkeit des Verdachtes einer Scheinehe angeht, wissen wir dass dem nicht so ist.
Deshalb werden wir auch nicht mit einem Koffer voller Beweismittel und Zeugen anrücken.
Würde das nicht auch eher misstrauisch machen, wenn wir uns als offensichtlich unter Beweisdruck
eines Vorwurfes darstellen, der noch nicht mal ausgesprochen wurde.
Wenn hierzu tatsächlich Fragen und Verdachtsäußerungen kommen, können wir ohne Probleme
alles erbringen um das Gegenteil zu beweisen.
Wir teilen ja bereits Bett, Tisch und Sorgen (die wir nicht mehr hätten wenn er sich auch endlich
unter dieser Adresse anmelden dürfte).
Bilder von und auch schon vor der Ehe gibt es reichlich, wenn auch überwiegend auf CD-Rom,
ebenso ein Hochzeitsvideo.
Als Zeugen haben wir da meinen Sohn, der auch noch bei mir lebt, seine Freundin und deren Familie,
meine Freunde, Kollegen, Nachbarn, den Onkel meines Mannes, der seit 12 J. in D lebt, seine dt. Frau,
seine Freunde und unsere beiden Katzen.
Nein, ich denke dass wir diesbezüglich nichts befürchten müssen.

Nun möchte ich auf Deine Frage „ was meint Euer RA dazu?“
Nun davon haben wir sogar zwei. Der erste, der meinen Mann in seinem Asylverfahren vertrat,
wollte diese Woche die ABH Frankfurt telefon. kontaktieren, was ihm angeblich aber nicht gelang.
Eine weitere Rechtsanwältin, die wir mit unseren aktuellem Problem beauftragten, hat innerhalb von ca.
3 Wochen gerade mal eine Anfrage per Fax an die ABH geschickt.
Sie ist tel. schwer erreichbar, Terminkalender ist auch voll und überhaupt sei diese Sache sehr
kompliziert und wir müssten schon etwas Geduld aufbringen und sollten keine eigenmächtigen
Schritte unternehmen um Fehler zu vermeiden.
Also um es auf den Punkt zu bringen, fühlen wir uns nicht unbedingt gut beraten und vertreten.
Vielleicht liegen wir da aber auch falsch ???
Du siehst es besteht unsererseits nach wie vor viel Unsicherheit.
Das einzige was ich weiß, und dies schon seit längerem ist, dass ich meinen Mann zu allen
wichtigen Behördengängen begleiten werde.
Das ist zwar nicht immer ganz einfach, da ich ganztags berufstätig bin, aber leider notwendig,
da er alleine noch weniger erreichen kann.
Nun ja, habe ich doch fürs Jahr 30 Urlaubstage, die somit sinnvoll verbraucht werden.

Jetzt habe ich mir aber genug Frust von der  Seele nieder geschrieben.
Vielleicht hast Du oder auch andere noch den einen oder anderen Rat.

Vielen Dank                            danke
und  liebe Grüße diddy



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Mick
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Antwort #3 - 05.03.2005 um 06:58:02
 
Zitat:
Wenn es sich so verhält, wie Du sagst, dass er ja nun keinen Asylbewerberstatus mehr hat und
somit Umverteilung und auch Besuchserlaubnis keine Rolle mehr spielen, stellt sich die Frage,
ob er überhaupt noch zur ABH Marburg oder wir am besten direkt hier in Frankfurt zur ABH
gehen sollen um die AE wegen Eheschließung zu beantragen.


Hi,
so ist es eben nicht.
Er ist weiterhin verpflichtet, seinen Wohnsitz bei der ABH nehmen, die auch für das
Asylverfahren zuständig war. Ein Wechsel der Zuständigkeit kommt nur im Einver-
nehmen zwischen den beiden ABHs in Betracht. In der Regel werden hier die
gleichen Voraussetzungen gefordert, wie bei einer Umverteilung im Asylverfahren,
ein Verlöbnis führt in der Regel nicht zu einer Umverteilung, eine bestehende Ehe
aber schon.
Ich würde in jedem Fall bei der zur Zeit zuständigen ABH einen AE-Antrag stellen,
gleichzeitig würde ich bitten, dem Zuzug zu Dir zuzustimmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 05.03.2005 um 09:43:25
 
Zitat:
so ist es eben nicht.


Sorry Mick,

sie sind bereits verheiratet.

Zitat:
haben am 03.01.05 hier in Deutschland geheiratet


Diddy, m.E. wird es da keine Schwierigkeiten geben dürfen, weil ihr aus Art. 6 GG einen Anspruch auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft geltend machen könnt.

Daraus wird die auch von Mick schon erwähnte Zustimmung der aufnehmenden ABH ein Muß Zitat:
eine bestehende Ehe aber schon.
.

Zitat:
Ich würde in jedem Fall bei der zur Zeit zuständigen ABH einen AE-Antrag stellen,
gleichzeitig würde ich bitten, dem Zuzug zu Dir zuzustimmen.


Mach das mit derm Antrag, leg die Heiratsurkunde vor und die aufnehmende muß dem Zuzug zustimmen.  :paletti

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 05.03.2005 um 11:01:34
 
Hallo Diddy,

bzgl. RA kannst Du mal bei der iaf anrufen. Die haben gute Kontakte zu wirklich fähigen Anwälten (info und Link auf meiner Homepage). Dort hatte ich damals wegen dem Scheineheverdacht auch angerufen.
Eine einzige Fax-Anfrage an die ABH in 3 Wochen ist ja m.E. doch ein bisschen wenig ...

Eine andre Möglichkeit wäre noch eine Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer http://www.rechtsanwaltskammer.de , die können Euch auch RAes in Eurer Nähe, die auf Ausländerrecht spezialisiert sind, empfehlen.
Aber ich würde eher dazu tendieren, bei der iaf zu fragen.

Liebe Grüße
Janna

P.S. Ich stelle grade fest, dass es wohl Probleme bei freenet gibt mit meiner Homepage, der findet die nicht ... Muss mich mal die Tage näher damit beschäftigen. Oder hat evtl. einer der Internet-Spezialisten aus diesem Forum dafür einen Tipp für mich? Freenet zeigt die Homepage als existent an, aber wenn ich sie öffnen will, heißt es, die Seite gibt es nicht bzw. ist evtl. vorübergehend nicht erreichbar ... Für Tipps bitte PM an mich!
Danke!
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diddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.03.2005 um 19:40:36
 
Hi Janna, Hi Mick, Hi Ronny

finde dieses Forum mehr und mehr genial.
Nirgendwo sonst habe ich so schnell derart klare Antworten und Ratschläge
erhalten.
Dafür möchte ich Euch herzlichst danken und ein großes Lob aussprechen.
Besonderst die Tatsache, das hier Profis ihr Know How  einsetzen, um wirklich
zu helfen, finde ich beeindruckend.
Waren doch unsere Erfahrungen gerade mit den Profis auf den Behörden eher
weniger effektiv, bzw. positiv.

Nun, wir werden Euern Vorschlag  “Mick“ und  “Ronny“ befolgen und  uns
Dienstag nächster Woche zur ABH Marburg begeben um dort die AE wegen Eheschließung
zu beantragen und um die Zustimmung zum Zuzug bitten.
Allerdings schließe ich nicht aus, dort die selbe Auskunft zu erhalten, wie bereits am Telefon
vor mittlerweile mehr als 3 Wochen : „ Das ist nicht mehr unsere Aufgabe, da wir alle Unterlagen
an die ABH Frankfurt geschickt haben.“
Frankfurt negiert dies jedoch : „Uns liegt noch nichts vor.“
Hat hier vielleicht die Post was verbummelt ? Ich hoffe nicht ! Denn dann haben wir wohl
noch ein Problem mehr.

Spätestens dann benötigen wir einen wirklich kompetenten Anwalt, den wir dank Deiner
Tipps liebe “Janna“ wohl auch finden werden.

Werde Euch auf den Laufenden halten und sage vorerst nochmals vielen Dank, auch von
meinem Mann.

Schönes Wochenende [fahne=fahne.gif]
wünscht Euch Allen
diddy


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.03.2005 um 20:42:55
 
Hallo diddy,

bin zwar kein Rechtsexperte, aber mein Mann und ich haben das selbe hinter uns. Diese Umverteilung hat nichts mit einem Verdacht einer Scheinehe zu tun und bedarf eigentlich auch keines Anwaltes mehr.

Glaube Mick hat das jetzt schon geschrieben, dass diese Abstimmung der beiden ABH's nötig ist, um einer Umverteilung zuzustimmen und ihn bei Dir anmelden zu können.

Dein Mann muss mit der Heiratsurkunde zur ABH in Marburg und dort einen Antrag auf Umverteilung stellen. Mein Mann wurde noch während der Antragssache als Asylbewerber abgelehnt, war aber auch nach der Hochzeit noch verpflichtet sich nach der ABH seines Landkreises zu richten, bis die hiesige ABH zur Umverteilung zugestimmt hat. Der Umverteilung sollte nach einer Heirat nichts mehr im Wege stehen, dauert allerdings 2 Wochen. So lange darf er auch weiterhin seinen Landkreis nicht verlassen (Ausnahme Besuchserlaubnis natürlich).

Erst wenn einer Umverteilung zugestimmt wurde, Du erhälst per Post Bescheid, darfst Du Deinen Mann bei Dir anmelden und Ihr könnt zusammen mit der Meldebescheinigung, seinem Pass, Passbild und Heiratsurkunde zur ABH Frankfurt und dort die AE beantragen.

Warum das Ganze nochmal sein muss, habe ich nicht wirklich verstanden, reine Formsache eben.

Wir waren auch erst verunsichert, doch es hat alles ohne Probleme geklappt.

Grüsse Hemi
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Antwort #8 - 06.03.2005 um 01:09:36
 
Zitat:
Sorry Mick,

sie sind bereits verheiratet.


Habe ich nicht bezweifelt, ronny. Aber trotz der Ehe besteht zunächst die Pflicht, am zugewiesenen Ort zu wohnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #9 - 06.03.2005 um 11:54:45
 
Zitat:
Habe ich nicht bezweifelt


Soso,  Zwinkernd

Dann habe ich das

Zitat:
so ist es eben nicht.

Zitat:
eine bestehende Ehe aber schon.


falsch verstanden, sorry.   :paletti

Grüße
Ronny
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