Hallo Jana,
vielen Dank für Deine Antworten,
haben mir schon sehr geholfen, aber auch neue Fragen aufgeworfen.
Also, zuständige
ABH für meinen Mann als Asylbewerber war Marburg . Von dort sollte die
Umverteilung zur
ABH hier in Frankfurt erfolgen, damit er offiziell bei mir leben und die
AE wegen Eheschließung beantragen kann.
Dies war der Stand bis zum 26.02.05, als uns der Brief mit dem Gerichtsurteil bzgl. seines
Asylverfahrens erreichte.
Wenn es sich so verhält, wie Du sagst, dass er ja nun keinen Asylbewerberstatus mehr hat und
somit Umverteilung und auch Besuchserlaubnis keine Rolle mehr spielen, stellt sich die Frage,
ob er überhaupt noch zur
ABH Marburg oder wir am besten direkt hier in Frankfurt zur
ABHgehen sollen um die
AE wegen Eheschließung zu beantragen.
Nun was die Möglichkeit des Verdachtes einer Scheinehe angeht, wissen wir dass dem nicht so ist.
Deshalb werden wir auch nicht mit einem Koffer voller Beweismittel und Zeugen anrücken.
Würde das nicht auch eher misstrauisch machen, wenn wir uns als offensichtlich unter Beweisdruck
eines Vorwurfes darstellen, der noch nicht mal ausgesprochen wurde.
Wenn hierzu tatsächlich Fragen und Verdachtsäußerungen kommen, können wir ohne Probleme
alles erbringen um das Gegenteil zu beweisen.
Wir teilen ja bereits Bett, Tisch und Sorgen (die wir nicht mehr hätten wenn er sich auch endlich
unter dieser Adresse anmelden dürfte).
Bilder von und auch schon vor der Ehe gibt es reichlich, wenn auch überwiegend auf CD-Rom,
ebenso ein Hochzeitsvideo.
Als Zeugen haben wir da meinen Sohn, der auch noch bei mir lebt, seine Freundin und deren Familie,
meine Freunde, Kollegen, Nachbarn, den Onkel meines Mannes, der seit 12 J. in D lebt, seine dt. Frau,
seine Freunde und unsere beiden Katzen.
Nein, ich denke dass wir diesbezüglich nichts befürchten müssen.
Nun möchte ich auf Deine Frage „ was meint Euer RA dazu?“
Nun davon haben wir sogar zwei. Der erste, der meinen Mann in seinem Asylverfahren vertrat,
wollte diese Woche die
ABH Frankfurt telefon. kontaktieren, was ihm angeblich aber nicht gelang.
Eine weitere Rechtsanwältin, die wir mit unseren aktuellem Problem beauftragten, hat innerhalb von ca.
3 Wochen gerade mal eine Anfrage per Fax an die
ABH geschickt.
Sie ist tel. schwer erreichbar, Terminkalender ist auch voll und überhaupt sei diese Sache sehr
kompliziert und wir müssten schon etwas Geduld aufbringen und sollten keine eigenmächtigen
Schritte unternehmen um Fehler zu vermeiden.
Also um es auf den Punkt zu bringen, fühlen wir uns nicht unbedingt gut beraten und vertreten.
Vielleicht liegen wir da aber auch falsch ???
Du siehst es besteht unsererseits nach wie vor viel Unsicherheit.
Das einzige was ich weiß, und dies schon seit längerem ist, dass ich meinen Mann zu allen
wichtigen Behördengängen begleiten werde.
Das ist zwar nicht immer ganz einfach, da ich ganztags berufstätig bin, aber leider notwendig,
da er alleine noch weniger erreichen kann.
Nun ja, habe ich doch fürs Jahr 30 Urlaubstage, die somit sinnvoll verbraucht werden.
Jetzt habe ich mir aber genug Frust von der Seele nieder geschrieben.
Vielleicht hast Du oder auch andere noch den einen oder anderen Rat.
Vielen Dank
und liebe Grüße diddy