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Warten auf Visum??!!! (Gelesen: 2.126 mal)
Maxii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Warten auf Visum??!!!
03.03.2005 um 19:44:21
 
Hallo,ich hab da noch mal eine Frage.

Mein Mann und ich haben im Okt. in der Türkei geheiratet und dann auch gleich  ein Visum beantragt.Nach genau 8 Wochen bekam er Bescheid das erst eine Löschung in Köln vorgenommen werden muß.Mit Vollmacht und einer sehr netten Dame hier bei der ALB hatten wir alles Ende Jan erledigt.Er hat ein Neues Visum in Izmir beantragt.Nun warten wir schon seit 6 Wochen.Ein Brief kam zu mir ich solle auf das Amt kommen und Ausweis und Heiratsurkunde mit bringen.Dort sagte man mir mein altes Scheidungsurteil werde auch noch benötigt.(Ohne Scheidung hätten wir ja garnicht heiraten können)Die Dame dort scheint mich nicht zu mögen und hält sich in all Ihren Antworten auf meine Fragen sehr bedeckt.

Ihre Aussage ist immer Sie müsse noch ermitteln!!!! Fragezeichen Fragezeichen
Bitte,ich hab geheiratet und kein Verbrechen begangen!!!!
Ich möchte einfach mit meinem Mann zusammen leben.

Wenn ich frag was denn dort ermittelt wird sagt sie das dürfe sie mir nicht sagen.
Ist hier vielleicht jemand der mir sagen kann was in so einem Fall ermittelt wird.
Ich hab Arbeit,keine Schulden,wohne allein,hab eine Wohnung,alles ist O.K. ???

Vielleicht liegt es an dem Altersunterschied von 12 Jahren.Aber auch das wäre kein Grund.

Sie sagt ich solle übernächste Woche anrufen.Dann wären Ihre "geheimen Anfragen"""vielleicht da.Ist das normal?

Weiß jemand Antwort,ich mag nicht mehr alleine sein.
Vielen Dank

ein lieben Gruß,Maxi
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.03.2005 um 19:57:51
 
Hallo Maxi,

ich lehne mich mal ein wenig aus dem Fenster : für mich ist es vorstellbar, dass eine " Löschung " aus welchen Gründen auch immer , nicht überall sofort durchgeführt und somit erkennbar ist.

Aus diesem Grund wäre es für mich nachvollziehbar, dass sich die eine oder andere Rückfrage an diverse Stellen ergibt ( Schengen-Informations-System oder Ausländerzentralregister ) die auch ihre Zeit brauchen.

Viele Grüße

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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Maxii
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Alles kann,nichts muß...Es
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.03.2005 um 20:21:11
 
Hallo Reyhan,ich habe schon einen Brief erhalten in dem steht:

""Ihnen wird daher zukünftig die Einreise mit einem entsprechenden Visum in die BRD wieder erlaubt seim""

In Köln hab ich angerufen und dort ist auch alles korrekt.(Sehr nette Leute dort)

Ich weiß nicht was ermittelt werden könnte.Ist mir echt ein Rätsel.Hab auch keine Idee an wen ich mich wenden könnte.

Die Dame die hier für mich zuständig ist macht es mir sehr sehr schwer.


Maxii ???
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Sanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.03.2005 um 10:50:37
 
Liebe Maxi,
ich kann total nachvollziehen wie Du Dich z.zt fühlst. Lass Dich einmal drücken und einen lieben Gruß an Dich  :blum.

Maxi, mein Mann hat das Visum am 25.11.2004 in Ankara zur Familienzusammenführung abgegeben.
Am 02.12.2004 war der Antrag bei der ABH, am 06.12.2004 habe ich Unterlagen, die die ABH von mir benötigte, abgegeben.
Am 01.03.2005 hatte ich bei der ABH und mein Mann in Ankara zeitgleich einen Termin zum Interview.
Jetzt heißt es wieder warten.
Maxi bleib stark.

Lieben Gruss von Susanne
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Runa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.03.2005 um 13:44:23
 
Hallo Sanne,

wo du gerade von Interview sprichst, kannst du mir vielleicht sagen, in welchen Faellen man zu so einem Interview eingeladen wird?? Wahrscheinlich, wenn der Verdacht einer Scheinehe besteht. Wann besteht der denn? Ich habe auch erst vor ein paar Monaten geheiratet und habe das mit dem Visumbeantragen noch alles vor mir.

Gruss
Runa
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Sanne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.03.2005 um 14:25:31
 
Hallo Runa,

bezüglich Deiner Frage, in welchen Fällen man zum Interview eingeladen wird:

Ich weiß es nicht, aber Du wirst hier bestimmt eine Antwort erhalten.

Unser Sachbearbeiter in der ABH hat mich beim Interview aufgeklärt, warum die ABH bei uns prüft.

Viele Grüsse Susanne  Zwinkernd
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