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Zusicherung bekommen (Gelesen: 1.773 mal)
zuka2
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zusicherung bekommen
02.03.2005 um 11:50:23
 
Hallo

Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir hier geholfen haben.

Ich habe die Zusicherung bekommen.

Jetzt muss ich die Entlassung aus meiner Staatsangehörigkeit beantragen.

Was wird passieren, nachdem ich die Entlassungsurkunde bekomme?

welche Unterlagen (Außer dieser Entlassungsurkunde) werden bei der Einbürgerungsbehörde benötigt?
wieder die Gehaltsabrechnungen usw.?

oder nur die Entlassungsurkunde.


Wie lange wird das dauern?

MfG
zuka
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Alan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung bekommen
Antwort #1 - 02.03.2005 um 14:40:40
 
Hallo Zuka,

ich gratuliere [beifall=beifall.gif]

Du musst nur die Entlassungsurkunde bekommen und die mit einer Übersetzung und der letzten Lohnabrechung (so war's bei mir) zu AB schicken. Wenn die A-Behörde alles hat, wird das Ganze nochmal überprüft (aber das geht echt schnell) und du bekommst einen netten Brief, in dem steht (hoffentlich), dass deinem Einbürgerungsantrag stattgegeben wird und dass du 255 Euro Gebühren zu zahlen hast bevor die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird. So war's bei mir (eingebürgert in Kiel, entlassen aus der bosnischen Staatsangehörigkeit).

Dann spendierst du hier in Forum einen Kasten Bier und wir feiern!

Wäre das was für dich?

Gruß,

Alan
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 02.03.2005 um 17:05:11
 
Na siehste Zuka, ging doch.  :paletti

Der Antwort von Alan ist auch nicht hinzuzufügen.

Also: So schnell wie möglich zum Konsulat bzw. zur Botschaft und die Entlassung beantragen.
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