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HILFE! Nach wie vielen Jahren Ehe AE? (Gelesen: 1.354 mal)
sing-drossel
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag HILFE! Nach wie vielen Jahren Ehe AE?
01.03.2005 um 21:26:48
 
Hilfe, meine Freundin ist in Not!

Ihr lieben Leser und Ratwissende,

meine Freundin (21 Jahre) ist Russin und seit Mai 2004 mit einem Deutschen verheiratet. Die Ehe war schon nach ein paar Monaten kaputt. Die Ehepartner leben schon seit Dez. 2004 wie getrennt. Meine Freundin möchte aber die Scheidung noch nicht, weil sie in Deutschland bleiben möchte. Es ist doch so: sie müssen 2 Jahre verheiratet sein und dann muss 1 Trennungsjahr absolviert werden? Oder ist das Trennungsjahr schon bei 2 Jahren Ehe inbegriffen, wie der Ehemann momentan behauptet?
Weiß jemand, wie meine Freundin außer durch Studium oder Ehe noch in D bleiben darf?
Es ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Mutter meiner Freundin dieses Jahr im Sommer ebenfalls einen Deutschen heiraten will und ihre 9jährige Tochter mitbringt. Das ist ein Hauptgrund, weshalb meine Freundin nicht zurück nach Russland möchte.
Wer hat Ratschläge, was sie tun kann? Wie lange müssen die beiden wirklich durchhalten?
Ich danke euch für eure Antworten  :anbet

LG
sing-drossel
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: HILFE! Nach wie vielen Jahren Ehe AE?
Antwort #1 - 01.03.2005 um 22:15:37
 
Zitat:
meine Freundin (21 Jahre) ist Russin und seit Mai 2004 mit einem Deutschen verheiratet. Die Ehe war schon nach ein paar Monaten kaputt. Die Ehepartner leben schon seit Dez. 2004 wie getrennt. Meine Freundin möchte aber die Scheidung noch nicht, weil sie in Deutschland bleiben möchte. Es ist doch so: sie müssen 2 Jahre verheiratet sein und dann muss 1 Trennungsjahr absolviert werden? Oder ist das Trennungsjahr schon bei 2 Jahren Ehe inbegriffen, wie der Ehemann momentan behauptet?

Weder noch! Es komm nicht auf die Dauer der Ehe, sondern auf die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft an. Im konkreten Fall wurde die eheliche Lebensgemeinschaft bereits aufgehoben und zwar nach nur wenigen Monaten. Wenn die ABH hiervon erfährt (und eigentlich sollte hierüber von Deiner Freundin bzw. deren Mann informiert werden), wird sie die AE widerrufen und Deiner Freundin zur Ausreise auffordern.

Sorry,

Abu
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 2 Jahre ehel. Lebensgemeinschaft
Antwort #2 - 01.03.2005 um 22:19:29
 
Es müssen 2 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft sein.
Wenn sie bereits jetzt getrennt sind, ist das nicht gegeben.
Eine Trennung muss der Ausländerbehörde unverzüglich angezeigt werden, da sich hierdurch die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (die aufgrund der Ehe mit einem Deutschen erteilt wurde) geändert haben.
Wenn die Trennung nicht angezeigt wird, machen die Ehepartner sich strafbar (-> Scheinehe).

Deine Freundin ist jung genug, um evtl. über ein Au-Pair-Visum wieder einzureisen. Suche mal auf dieser Page unter Au-Pair, dazu gibt es hier eine ganze Menge.

Ich weiß, das sind keine guten Nachrichten, aber Deine Freundin sollte auf jeden Fall ehrlich und offen bleiben, damit sie sich nicht ihre Zukunft verbaut. Wenn Sie "Schmu" macht und die Ausländerbehörde dahinter kommt, hat Deine Freundin nämlich nichts als Ärger, evtl. Ausweisung, Einreisesperre, etc. ...

Ich wünsche Euch trotz allem viel Glück.

Viele Grüße
Janna
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