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Konsequenzen... (Gelesen: 2.930 mal)
sysdat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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28.02.2005 um 10:56:34
 
guten morgen zusammen,

mich würde interessieren was passiert, wenn man jemanden eingeladen hat, dieser aber nach ablauf des 3-monatigen visums NICHT wieder in sein heimatland zurückkehrt.

mit welchen konsequenzen muss ich als einlader rechnen?
wer kann mir helfen?

sys
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Antwort #1 - 28.02.2005 um 11:02:30
 
Der Einlader geht mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung folgende Verpflichtungen ein:

Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:

Lebensunterhalt

Unterbringung

Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation)

Pflegekosten

Abschiebung

Aus der Verpflichtungserklärung wird vollstreckt für die Zeit der legalen Aufenthalts (Gültigkeit des Visums) und des sich ggf. anschließenden illegalen Aufenthalts bis zur Ausreise.

aus: http://www.berlin.de/labo/labo_abt_iv/verpf_info.html
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sysdat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 28.02.2005 um 11:07:51
 
was ist aber, wenn sich der besuch ohne wissens des einladers abesetzt und nicht auffindbar ist.
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Antwort #3 - 28.02.2005 um 11:16:35
 
Dann bist du immer noch verantwortlich, du hast ja schliesslich die VE unterschrieben...mit all ihren Konsequenzen:

Zitat:
Aus der Verpflichtungserklärung wird vollstreckt für die Zeit der legalen Aufenthalts (Gültigkeit des Visums) und des sich ggf. anschließenden illegalen Aufenthalts bis zur Ausreise.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 28.02.2005 um 11:35:28
 
ich glaub ich verstehe das immer noch nicht. Traurig  sorry.

ok, ich muss immer noch für finanzielle dinge aufkommen, wenn herauskommt das er "was angestellt hat". aber was ist mit den zuständigen behörden, also ausländeramt. würden die dann nicht auf mich zukommen?? evt. strafe zahlen??

was ist wenn er sich bereits aus DE abgesetzt hat und in anderen EU-Ländern oder England ist?

vielen Dank für die hilfe.

sys
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Antwort #5 - 28.02.2005 um 11:40:20
 
Zitat:
würden die dann nicht auf mich zukommen?? evt. strafe zahlen??

Na ich glaube, du würdest auch so an anderen Kosten schon genug zahlen müssen  Schockiert/Erstauntm Schon aus diesem Grund wird sich das Ausländeramt ganz bestimmt an dich wenden.

Die Beantwortung deiner zweiten Fragen überlasse ich jemand anderem  Zwinkernd
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Antwort #6 - 28.02.2005 um 15:24:46
 
Hi sysdat,

durch die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften genügt der Ausländer seiner Ausreisepflich nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind ( § 50 AufenthG)

Das heißt im schlimmsten Fall, dass bei einer erneuten Einreise aus einem Mitgliedstaat die Aufenthaltsbeendigung durch den Einlader bezahlt werden muss.


:endsm
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