Zitat:Da ja theoretisch das Kind den Antrag auf VzF stellen muss...Wer muss den Antrag stellen ? Meine Frau (die ist ja bei mir in DE)?
Wer stellt einen Antrag auf FZf? Na logischerweise der, der
zu seiner Familie will. In eurem Fall will das Kind zur Mutter, also muss es den Antrag stellen. Das macht normalerweise natürlich nicht das Kind, sondern der Erziehungsberechtigte (in Vertretung des Kindes).
Wo wird der Antrag gestellt? Natürlich bei der deutschen Botschaft des Landes, in dem der Antragsteller (=Kind) wohnt.
Fassen wir mal kurz die Probleme zusammen:
1. Vater will Kind nicht gehen lassen -> Kind kann ohne Erlaubnis
NICHT nach Deutschland! Evtl Gerichtsentscheid nötig und das kann ja bekanntlich dauern.
2. Wenn (1) gelöst: Kind kann den Antrag wohl kaum alleine stellen und der Vater wird euch was husten. Evtl. kann die Mutter jemanden ermächtigen, den Antrag in Kiev zu stellen (sie selbst kann den Antrag nicht von D aus stellen ... afaik) -> abklären mit Botschaft.
3. Wenn (2) geklärt: Die Familie deiner Frau wohnt nicht in Kiew (=Botschaft), also muss irgendjemand (möglicherweise deine Frau) 2-3 Mal nach Kiew fahren, um dort alles zu klären. Wahrscheinlich werdet ihr auch einfachheitshalber eine Firma anheuern können, die zumindest den ganzen Papierkram erledigt.
4. Wenn (3) in Arbeit: Wie bereits erwähnt, muss die Botschaft überzeugt sein, das es dem Kindeswohl dinent, wenn es zu seiner Mutter nach Deutschland zieht. Das ist u.U. schwierig, wenn sich die Mutter monateland ohne Kind in D aufhält -> eventuelle Rückreise deiner Frau, um beim Kind zu sein!
Keine Ahnung ob das alles so stimmt ...
aber Fakt ist:
Das Pferd ist weggelaufen, die Milch vergossen und das Kind im Brunnen -> ein paar Monate länger warten bis zur Heirat hätte vielleicht geholfen, aber wenn meine Oma Räder hätte, wär sie ja 'n Omnibus.
Kommt also voraussichtlich noch jede Menge Stress und Arbeit (+Kosten) auf euch zu. Tip: schnellstens die einschalten, die sich am besten auskennen (ABH) und abklären, wie man am besten vorgeht.