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Sohn meiner Frau aus der Ukraine nachholen:Fam.Zus (Gelesen: 4.342 mal)
falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.02.2005 um 13:20:12
 
Hallo ich bin mal wieder am fragenstellen...

Fakten:
1. Wir haben im Januar geheiratet, gemeinsamer Familienname wurde im Reisepass meiner Frau von der ABH nachgetragen(+ Aufendhaltsgnehmigung 3 Jahre).
2.Meine Frau lebt bei mir in Deutschland, der Sohn bei der Mutter meiner Frau in der Ukraine.

3.Der Sohn ist 11 Jahre, wird im April 12.
4.Erlaubniss vom Vater zur Ausreise des Sohnes ist in Arbeit ... :bx

Welche Schritte zur Familienzusammenführung sind zu tun?


Muss der Pass meiner Frau auf den gemeinsamen Familiennamen geändert werden bevor die Zusammenführung starten?

Welche probleme gibt es an der der Grenze und an welcher? ( Einreise->UKR Ausreis->UKR ) oder Einreise nach DE

Wer darf den Antrag auf zusammenführung stellen und wo?
Welche Papiere bzw. Unterlagen werden benötigt? für das Visum auf der dt.Botschaft und für die ABH in Hannover?

Bitte helft uns mit ein paar Informationen:

Ich rufe auch gerne zurück !!!!


FETTES DANKE
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Antwort #1 - 27.02.2005 um 10:10:32
 
hallo
http://www.deutsche-botschaft.kiev.ua/pdf/de/Eheschl-FZ-D.pdf
vielleicht hilft das

wäre vielleicht interessant zu wissen, ob ihr eine AE nach einreise des Kindes, in die BRD erhalten könnt.

oder halt mal bei eurer zuständigen ABH nachfragen oder mal die deutsche botschaft in ukraine anrufen.
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inge
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Antwort #2 - 27.02.2005 um 10:48:33
 
(nicht als Angriff auffassen!)

Was mich mal rein interessehalber interessieren würde: Warum kümmern sich eigentlich so viele erst NACH der Heirat und dem Umzug des Partners um die FZf? Da ja theoretisch das Kind den Antrag auf VzF stellen muss, ist das ganze doch erheblich einfacher, wenn's vom Elternteil betrieben wird, solange der sich noch im Heimatland aufhält ...
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Joemi
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Antwort #3 - 27.02.2005 um 12:12:14
 
Tja,
was soll man dazu auch sagen oder schreiben, wenn viele Teilnehmer hier erst im nachhinein darüber nachdenken, wie eine Fzf geht oder was mit dem minderjährigen Kind passiert, das evtl. noch in der Heimat der Mutter lebt?

Ich habe hier schon einiges über dieses Thema und über meine persönlichen Erfahrungen geschrieben.
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Eine nachträgliche Übersiedlung von dem Kind ist eigentlich kein Problem, wenn folgende Dinge 100% geklärt sind:

1) Mutter hat das alleinige Sorgerecht
2) Das Einkommen und der Wohnraum in Deutschland müssen ausreichend vorhanden sein
3) Es muss sichergestellt sein, dass der Vater nichts gegen einen Daueraufenthalt in Deutschland hat.
4) Evtl. einen ausreichenden Nachweis vorlegen, weshalb die Mutter (monatelang) ohne Kind in Deutschland war
5) Die Übersiedlung muss dem "Wohl des Kindes" dienen. Ergo: Wenn die Oma und der leibliche Vater sich um das Kind kümmern können, kann eine Übersiedlung versagt werden.

Also nicht so einfach, das minderjährige Kind nach Deutschland zu holen.
Wahrscheinlich muss die Ehefrau zurück um mit dem Kind gemeinsam zur Botschaft zu gehen (Kind ist im Inlandspass eingetragen) und den Antrag auf Fzf zu stellen.

Grüße
Jö-Mi
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Antwort #4 - 27.02.2005 um 12:22:14
 
Zitat:
1) Mutter hat das alleinige Sorgerecht

Wichtiger Hinweis: In ukrainischen Scheidungsurteilen steht häufig nichts zum Sorgerecht! Man 'geht davon aus' dass sich die Mutter um das Kind kümmert. Den deutschen Behörden reicht sowas nicht! Also vorher noch in UA zum Gericht und einen entsprechenden Sorgerechtsbeschluss holen, falls das Urteil nichts dazu hergibt!
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ronny
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Antwort #5 - 27.02.2005 um 12:34:46
 
Zitat:
Also vorher noch in UA zum Gericht und einen entsprechenden Sorgerechtsbeschluss holen, falls das Urteil nichts dazu hergibt


Zum Sorgerecht der Ukraine hatte ich kürzlich rausgesucht:

Zitat:
In der UKR gibt es nur das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn es läge eine ukrainische Gerichtsentscheidung vor dass die Elternechte der Mutter aberkannt wurden (Art. 60, sowie 70 bis 72 Ehe- und Familienkodex).


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 27.02.2005 um 18:36:12
 
hmmm...

heisst das das der 11 jährige Sohn alleine 600Km nach Kiev fahren muss und dort in der Botschaft den Antrag auf Familienzusammenführung stellen muss ???
Das kann ja nicht verlangt werden.....

[qoute]Da ja theoretisch das Kind den Antrag auf VzF stellen muss... [/quote]

Wer muss den Antrag stellen ? Meine Frau (die ist ja bei mir in DE)?

Oh man mir platzt der Kopf...

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ronny
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Antwort #7 - 27.02.2005 um 18:39:52
 
Zitat:
Meine Frau (die ist ja bei mir in DE)?


Hi Falko,

wo ist denn der Vater ? Den braucht ihr zu einem Antrag.

Hattest Du das zum Sorge- und Elternrecht nicht gesehen.?

Ohne eine solche Entscheidng nützt ein Antrag nichts, weil er unzulässig wäre.

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 27.02.2005 um 19:07:12
 
Zitat:
Da ja theoretisch das Kind den Antrag auf VzF stellen muss...Wer muss den Antrag stellen ? Meine Frau (die ist ja bei mir in DE)?

Wer stellt einen Antrag auf FZf? Na logischerweise der, der zu seiner Familie will. In eurem Fall will das Kind zur Mutter, also muss es den Antrag stellen. Das macht normalerweise natürlich nicht das Kind, sondern der Erziehungsberechtigte (in Vertretung des Kindes).
Wo wird der Antrag gestellt? Natürlich bei der deutschen Botschaft des Landes, in dem der Antragsteller (=Kind) wohnt.

Fassen wir mal kurz die Probleme zusammen:
1. Vater will Kind nicht gehen lassen -> Kind kann ohne Erlaubnis NICHT nach Deutschland! Evtl Gerichtsentscheid nötig und das kann ja bekanntlich dauern.
2. Wenn (1) gelöst: Kind kann den Antrag wohl kaum alleine stellen und der Vater wird euch was husten. Evtl. kann die Mutter jemanden ermächtigen, den Antrag in Kiev zu stellen (sie selbst kann den Antrag nicht von D aus stellen ... afaik) -> abklären mit Botschaft.
3. Wenn (2) geklärt: Die Familie deiner Frau wohnt nicht in Kiew (=Botschaft), also muss irgendjemand (möglicherweise deine Frau) 2-3 Mal nach Kiew fahren, um dort alles zu klären. Wahrscheinlich werdet ihr auch einfachheitshalber eine Firma anheuern können, die zumindest den ganzen Papierkram erledigt.
4. Wenn (3) in Arbeit: Wie bereits erwähnt, muss die Botschaft überzeugt sein, das es dem Kindeswohl dinent, wenn es zu seiner Mutter nach Deutschland zieht. Das ist u.U. schwierig, wenn sich die Mutter monateland ohne Kind in D aufhält -> eventuelle Rückreise deiner Frau, um beim Kind zu sein!

Keine Ahnung ob das alles so stimmt ... Zwinkernd aber Fakt ist:
Das Pferd ist weggelaufen, die Milch vergossen und das Kind im Brunnen -> ein paar Monate länger warten bis zur Heirat hätte vielleicht geholfen, aber wenn meine Oma Räder hätte, wär sie ja 'n Omnibus.
Kommt also voraussichtlich noch jede Menge Stress und Arbeit (+Kosten) auf euch zu. Tip: schnellstens die einschalten, die sich am besten auskennen (ABH) und abklären, wie man am besten vorgeht.
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Antwort #9 - 27.02.2005 um 21:42:44
 
Also nicht nur die Botschaft entscheidet über das "Wohl eines Kindes", sondern eben auch die zuständige ABH.
Das minderjährige Kind erhält nur ein Visum "zur Begleitung der Mutter".
Demnach muss auf jeden Fall die Mutter den Antrag für ihr Kind stellen und auch diesen Antrag selbst unterschreiben.
Ausserdem muss die Mutter ja noch einen alleinigen Sorgerechtsnachweis der ABH vorlegen. Dazu sollte der Vater eine schriftliche notarielle Erklärung abgeben, das er sein hälftiges Sorgerecht an die Mutter abtritt. :richter

Das alles kann schon seine Zeit dauern, bis der Junge nach Deutschland zur Mutter kann.
Am besten gleich Morgen damit anfangen! öhm

Deine Frau hat ja drei Jahre Aufenthaltsberechtigung erhalten und kann daher für mehrere Wochen nach Hause zurückreisen um dort alles zu regeln. Dazu wird es auch wohl noch zu Kontakten mit dem Vater kommen. Smiley

Wenn der Vater aber nicht will, das die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält, wird es schwierig werden. ???

Viel Glück falko!

Grüße
Jö-Mi
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Antwort #10 - 27.02.2005 um 21:52:41
 
Zitat:
Das minderjährige Kind erhält nur ein Visum "zur Begleitung der Mutter".

Also im Pass meiner Frau klebte definitiv ein VzF und auch einen ebensolchen Antrag hat sie in Vertretung ihrer Tochter auch ausgefüllt. Auf dem Antrag wird ja auch angegeben, zum wem/wohin das Kind will -> nämlich zur Mutter. Welchen 'offiziellen' Namen sollte so ein 'Begleitvisum' denn haben?
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jobek01
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Antwort #11 - 27.02.2005 um 22:09:40
 
hi nochmal

ich glaube nicht das deine frau ihren pass in deinen familiennamen ändern muss
weil : ihr seid ja verheiratet und habt ja sicher die nötigen dokument die das belegen.

ich persöhnlich, um infos zu holen würde die botschaft in der ukraine anrufen.
die können da sicher genaueres sagen.

und mal nett bei eurer ABH nachfragen, welche unterlagen ihr braucht.
was ist denn mit dem kindesvater ? seid ihr da vorm gericht wegen ? oder ist seine haltung freundlich zustimmend ?

von mir selber kann ich sagen, das meine stieftochter auch zu uns nachgereist ist, und das sie (wir) die AE beantragt hat , nachdem sie eingereist ist.
die ABh wollte aber noch ein schreiben haben , warum sie denn nicht mehr bei der oma wohnen könnte,
darauf haben wir ein ärztliches attest besorgt mit deutscher übersetzung , das die oma aus gesundtheitlichen gründen das kind nicht mehr versorgen kann.

das wars...
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Antwort #12 - 27.02.2005 um 23:05:44
 
jobek,

wenn sich der Name geändert hat, muss auch ein neuer RP beschafft werden (oder der alte geändert werden, aber das machen die UA Behörden nicht)

'Kind einfach zugereist' ist ganz simpel wenn's ein US Kind ist, dass sowieso ohne Visum einreisen kann - selbst da müsste man zwar das entsprechende Visum beantragen (da Daueraufenthalt) aber bei Amis drücken die ABHler sicher ein Auge zu.
Eine ukrainisches Kind hat aber ohne gültiges Visum NULL Chance nach D zu kommen. Und einfach ein Besuchsvisum beantragen und dann hier auf AE hoffen ... genau den Fall gab's vor ein paar Monaten in Berlin. Ist 'glücklich' ausgegangen, aber den verantwortungslosen Eltern sollte man monatelang ein paar an die Backen geben!
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