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Meldebescheinigung (Gelesen: 1.576 mal)
Sarah85
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Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldebescheinigung
25.02.2005 um 13:17:32
 
Hallo ihr lieben..

woher bekommt man eine Meldebescheinigung, die man zum heiraten benötigt? Ich bin Deutsche und mein Freund ist Asylbewerber.. Wer muss diese wo beschaffen?

Wäre lieb, wenn jemand antwortet.
Liebe Grüße
Sarah
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Liebe Grüße... Sarah!
 
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Centurio
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Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldebescheinigung
Antwort #1 - 25.02.2005 um 13:56:22
 
Meldebescheinigungen werden von der kommunalen Meldebehörde ausgestellt. Es kommt darauf an, wie die an Deinem Wohnort heißt - Einwohnermeldeamt, Meldestelle, Ortsamt...

Gruß, Martin A
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 25.02.2005 um 16:24:57
 
Hi,
es wird aber mit Sicherheit keine Meldebescheinigung, sondern eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.02.2005 um 16:58:56
 
Es muß eine Aufenthaltsbescheinigung sein, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) des Hauptwohnsitzes.
Ich glaube, an Deinem Hauptwohnsitz erhältst Du dieses Dokument auch in der Urkundenstelle im Standesamt.
Eine normale Anmeldebestätigung genügt nicht.
Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und darf nicht mit der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige verwechselt werden.
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