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Eigenständiges Aufenthalt nach der Scheidung (Gelesen: 1.385 mal)
kayadelen
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eigenständiges Aufenthalt nach der Scheidung
24.02.2005 um 19:20:23
 
Hallo Ich bin Türke.Ich bin seit 3 Jahren 2 Monaten mit einer Türkin mit der deutschen Staatsangehörigkeit verheiratet.Unsere Beziehung funktioniert nicht wie früher.Sie möchte sich scheiden lassen.Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.Seit 2 Wochen arbeite ich als Bauarbeiter.was passiert es mir nach der Scheidung Abschiebung und meine Aufenthaltserlaubnis.Habe ich Anspruch auf mein eigenständiges Aufenthalt oder Niederlassungserlaubnis nach der Schiedung? Danke für ihre Informationen
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.02.2005 um 19:53:48
 
Hallo Kayadelen.
Lies mal die unten angegebene links. Die türksiche Staatsbürger haben  einige Privilegien.Seit 1980 gibt es für die Türken in der EU Sonderregelungen. Könnte dir vielleicht helfen.
Wie es denn mit deiner AE nach der Scheidung aussehen könnte, können dir bestimmt die Experten hier antworten. Zwar heißt es nach 2 Jahrigem Ehe mit einem Deutschen hat man das Recht auf ein eigenständiges AE, aber hat bestimmt auch einige Bestimmungen.
LG
caya

http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html

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Mick
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Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 24.02.2005 um 20:35:01
 
Hi,
da er ja erst 2 Wochen arbeitet und vermutlich zum Nachzug der deutschen Ehefrau eingereist ist, wird ARB 1/80 nicht weiterhelfen.

Aber es ist schon eine unbefr. AE (Niederlassungserlaubnis) vohanden. Ich sehe keine Probleme (ansonsten würde die 2-Jahres-Regelung greifen, siehe FAQ).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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magnitka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.02.2005 um 07:53:13
 
Hallo kayadelen

Du hattest einst die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, welche zur Erteilung
einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis führten. Diese kann Dir niemand mehr
entziehen. Alles in Ordnung !

Grüsse
Thomas
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