Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalt Verlängerungsdauer ? (Gelesen: 982 mal)
said2005
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt Verlängerungsdauer ?
24.02.2005 um 01:45:15
 
Hallo,

wir leben ich ''Auslander'' & meine frau ''deutsche'' seit einem jahr getrend (was wir die auslanderbehörde auch miteilten einem antrag auf verlängerung der Aufenthaltsgenehmegung nach 3 jahren besitz. ich habe eine 3 monaten (ie. bis anfangs mai 05) Fiktionsbescheinigung erhalten).


Die ehe hat zwei jahre gedauert( 25 monate ).

mein lebensunterhalt ist bis jetzt vom Bafög und (+ Bildungskredit ) wegen intensiven aufbaustudium. seit 15. Nov 04 befinde ich mich im praktikum, wobei ich 500 euro brutto bis 15 März  einkommen habe. mein studium wurde ende juni abgeschlossen.

da meine frau von Ihrem Freund schwanger geworden ist, wollte die scheidung, was ich auch nicht verhindern wollte.

Können Sie mir bitte sagen, ob ich mein studium zu ende bringen kann. und wie sieht es mit meinen Rechten wenn ich hier in Berlin mein leben weiter durchführen will ?


Vielen dank im Voraus
                    für die Unterstützung.











Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt Verlängerungsdauer ?
Antwort #1 - 25.02.2005 um 01:44:32
 
Hallo,
schau doch mal in die FAQ. Dort wirst Du feststellen, dass Du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hast. Solange Dein Lebensunterhalt sicher gestellt ist, sehe ich kein Problem. Im ersten Jahr nach der Trennung wird auch diese Frage zurückgestellt, um Dir die Möglichkeit zu geben, diese Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhaltes zu schaffen.

PS: Die Umfrage habe ich entfernt, die machte keinen Sinn
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema