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Kenntnis über Wirtschaftsasylant (Gelesen: 12.713 mal)
Dayenne
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23.02.2005 um 16:01:55
 
Hallo,

neige auf der einen Seite nicht zum Denunzieren, habe aber auf der anderen Seite auch einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und der läßt mich an Euch wenden.

Habe aufgrund widriger Umstände Kenntnis darüber, dass sich ein Nigerianer in Bayern aufhält, der aus wirtschaftlichen Gründen sein Heimatland verlassen hat (obwohl es ihm dort laut seiner eigenen Angaben sehr gut ging). Bei der Einreise hat er bezüglich seiner Herkunft, seines Namens und  des Geburtsdatums gelogen.  Die Ausländerbehörde scheint ganz und gar nicht dumm zu sein und sein Asylverfahren wurde abgelehnt. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass man ihm seine Angaben nicht glaubt - zu Recht!
Nun hat er eine Aussetzung zur Abschiebung bis Mitte März 2005 (wegen eines fehlenden Reisepasses)
Ich kenne sowohl seinen richtigen Namen, als auch den, unter den er bei den Behörden geführt wird.
Sein Plan ist nun, auf Biegen und Brechen eine deutsche Frau im benachbarten Ausland zu heiraten und sich danach über einen Rechtsanwalt bei den deutschen Behörden zu entschuldigen, dass er bei seiner Einreise und danach gelogen hat.
Eine schreiende Ungerechtigkeit - wie ich finde.
Kann ich irgendetwas dagegen tun???
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ronny
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Antwort #1 - 23.02.2005 um 16:05:10
 
Zitat:
Kann ich irgendetwas dagegen tun


Hallo Dayenne,

wenn dein Profil zutreffend ist, bist Du eigentlich sogar verpflichtet dienstlich tätig zu werden, oder?

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 23.02.2005 um 16:55:26
 
Hallo Ronny,

das kommt erschwerend hinzu, ja
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Dayenne
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Antwort #3 - 23.02.2005 um 16:57:09
 
Zusatz: die Agentur ist groß und ich bin in einem komplett anderen Bereich zuständig, daher keine Ahnung, wie ich dienstlich dagegen vorzugehen hätte
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ronny
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Antwort #4 - 23.02.2005 um 17:58:38
 
Zitat:
Zusatz: die Agentur ist groß und ich bin in einem komplett anderen Bereich zuständig, daher keine Ahnung, wie ich dienstlich dagegen vorzugehen hätte


Hallo Dayenne,

es gibt für Behörden, nicht für den einzelnen Mitarbeiter (außer dem Standesbeamten) eine Mitteilungspflicht nachem Asylverfahrensgesetz aber frag mich jetzt nicht nach der Hausnummer, hab ich in my castle ned verfügbar .

Aber dich trifft es als einz. Mitarbeiterin nur wenn Du es im dienstl. Zusammenhang erfährst oder damit konfrontiert wirst.

Greetz
Ronny
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Dayenne
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Antwort #5 - 24.02.2005 um 07:22:02
 
Damit weiß ich nun weiterhin nicht, wie ich vorzugehen habe/vorgehen kann. Wende ich mich an die ABH, an die Polizei oder an wen? Wird man sich dafür interessieren oder ist es vielmehr so, dass man sich sagt, dass der Gute eh nur noch eine Aussetzung bis Mitte März hat und dann weg muss. Habe gestern noch erfahren, dass evtl. sogar alternativ geplant wird, in Frankreich erneut Asyl zu beantragen, dort zu heiraten und dann in die BRD zurückzukommen.
Noch was: geht das ganze auch anonym (das wäre mir sehr recht)?
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ronny
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Antwort #6 - 24.02.2005 um 07:57:59
 
Zitat:
Noch was: geht das ganze auch anonym (das wäre mir sehr recht)?


Natürlich, aber es wäre sinnvoll, wenn die Glaubwürdigkeit der Quelle nicht in Frage gestellt wird  Zwinkernd


Zitat:
Wende ich mich an die ABH, an die Polizei oder an wen


Beides möglich Zwinkernd Hast Du da nicht dienstlich irgendeinen Draht.? Den  pol Deines Vertrauens  Zwinkernd

Zitat:
Habe gestern noch erfahren, dass evtl. sogar alternativ geplant wird, in Frankreich erneut Asyl zu beantragen, dort zu heiraten und dann in die BRD zurückzukommen.


Gerade wenn solche Absichten bestehen halte ich es für sinnvoll, dem einen Riegel vorzuschieben  explo Sorry  Zwinkernd
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Antwort #7 - 24.02.2005 um 09:05:35
 
Habe leider in diesen Bereichen keine Person meines Vertrauens.
Meinst Du, ich könnte mich vielleicht direkt hier an ein Mitglied wenden, dass bei der ABH oder Polizei arbeitet mit der Bitte um Weiterleitung.
Hätte dieser Vertrauensperson gegenüber kein Problem, mich, meine Person und mein Wissen zu offenbaren, wobei bei der Weiterleitung gewährleistet sein müßte, dass alle Daten über mich nicht "veröffentlicht" werden. Ich weiß, dass die betreffende Person eine Anwältin hat, die mit ihm gemeinsames Spiel macht und wenn diese Akteneinsicht erhalten und meinen Namen sehen würde, so hätte das sicherlich Konsequenzen für mich. Mal abgesehen davon, dass schon mein Gewisse, mir Bauchweh beschehrt
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Antwort #8 - 26.02.2005 um 23:56:31
 
Ich halte die Erfassung und Weitergabe von persönlichen Informationen und Lebensumständen über Dritte, die nicht in Erfüllung dienstlicher Aufgaben erfasst werden mussten, sondern einem Behördenmitarbeiter nur bei Gelegenheit quasi "beiläufig" (oder sogar aus privaten Zusammenenhängen) bekannt geworden sind, für keinesfalls verpflichtend, in vielen Fällen auch für unzulässig.

Ich weiß nicht ob es sich hier so verhält.

Jedenfalls ist keineswegs jeder Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle in jedem Falle zur Denunziation verpflichtet, im Gegenteil.

gruß

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Antwort #9 - 27.02.2005 um 01:44:45
 
Tja, das mit dem Denunizieren ist halt immer so 'ne Sache ...

Zeige ich jemanden an, weil er Nazi-Parolen an die Hauswände schmiert, werde ich wahrscheinlich lobend in den Lokal-Nachrichten erwähnt. Zeige ich einen 'Asylbewerber' an - der gar keiner ist - hab ich gleich die 'Ausländerfeindlichkeits'-Arschkarte gezogen.

Immer am besten: Zur anderen Seite sehen und weitergehen - wird sich schon jemand anders finden, der zuständig ist ...
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Antwort #10 - 27.02.2005 um 01:44:58
 
Danke gc für deine Meinung  [beifall=beifall.gif]
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Antwort #11 - 27.02.2005 um 09:54:07
 
Hallo Inge

genau das ist die deutsche Volkskrankheit Nr. 1 :paletti

Die Angst

Zu dem Rest spare (gc) ich mir den Comment . :lma2
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Antwort #12 - 27.02.2005 um 13:46:04
 
Hallo GC,

selbstverständlich gebe ich Informationen weiter, egal ob ich die dienstlich, beiläufig oder privat erhalte.

Ich bin weder dienstlich noch privat verpflichtet, Betrügereien oder illegale Handlungen zu dulden oder zu verschweigen.

Wobei ich bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) nicht anzeige. Wenns aber ein allzu dreister ist, spreche ich die Person schon mal an.

Das hat auch nichts mit Denunziantentum zu tun - ich schau halt nicht einfach weg!


Blaise
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Antwort #13 - 27.02.2005 um 13:49:45
 




:paletti
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Antwort #14 - 28.02.2005 um 20:09:46
 
Zitat:
wenn diese Akteneinsicht erhalten und meinen Namen sehen würde, so hätte das sicherlich Konsequenzen für mich. Mal abgesehen davon, dass schon mein Gewisse, mir Bauchweh beschehrt


Ich finde, wenn Du schon der Meinung bist, Du musst das Ganze zur Anzeige bringen, dann solltest Du auch "den Schneid" haben, es zuzugeben bzw. damit leben, dass die Betreffenden evtl. davon erfahren.

Viel besser hätte ich es allerdings gefunden, Du hättest Deine Bedenken ihnen direkt gesagt und ggf. versucht sie davon abzuhalten noch weitere illegale Schritte einzugehen bzw. versucht, sie wieder auf den "rechten Weg" zu führen.

Offenbar kennst Du sie ja recht gut, sonst hättest Du ja nicht solche Bedenken, es könnte jemand erfahren, dass Du die beiden zur Anzeige gebracht hast.

Ehrlich gesagt frage ich mich aber auch die ganze Zeit nach den "wahren Beweggründen". Ich glaube einfach nicht daran, dass der eigene Gerechtigkeitssinn der Hauptgrund dafür ist. Aber es kann mir auch egal sein.

Mich stört hier hauptsächlich das "Hintenrum".
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Antwort #15 - 28.02.2005 um 22:18:17
 
Bekannte oder gar Freunde aufgrund privat erhaltener Informationen bei Behörden anonym zu denunzieren finde ich schon ziemlich ätzend - ich bin erschrocken dass es in diesem Forum Leute gibt die sowas auch noch unterstützen.

Typisch deutsch?

Im Ausgangsfall ging es darum, dass jemand beabsichtigt hier zu heiraten und dann eh die Informationen offenlegt und dann (mögicherweise) einen Aufenthalt erhält - was bittesehr heißt da "heiraten auf biegen und brechen", und was bitte sehr sind "Wirtschaftsasylanten"? Schon eine problematische Terminologie...

Schließlich geht es hier nicht um geplante schwere, gefährliche Verbrechen - die muss man natürlich immer anzeigen! - sondern allein darum, wer mit welchem Pass nach Deutschland einreisen kann und wer nicht, und dass jemand heiraten möchte. Wem ist eigentlich damit gedient, das zu verhindern?

Jemand, der im öffentlichen Dienst arbeitet (das tue ich auch) muss deshalb noch längst nicht alles denunzieren was ihm privat so zu Ohren kommt.

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Antwort #16 - 28.02.2005 um 22:24:34
 
Zitat:
Schon eine problematische Terminologie


Hi gc,

eigentlich wollte ich Dir gar nicht antworten aber deine Leier wird auch nicht durch Wiederholung besser. Daumen runter

Der Gebrauch des (Un-) Wortes Zitat:
Wirtschaftsasylanten
ist genauso problematisch wie Dein Gebrauch des (Un-) Wortes Zitat:
denunzieren
.

Beides ist negativ besetzt und deswegen zu vermeiden.

Ronny
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Antwort #17 - 28.02.2005 um 23:02:20
 
Zitat unseres schönen magnitka , siehe User-Forum - Heirat mit einer Muslima

"So schließe ich dieses Posting mit dem Rat an alle suchenden Männer, die sich nach
einer Frau aus der FSU umsehen - Wer Geduld und Zeit hat, der sollte
mal den Kaukasus in Erwägung ziehen. Nur Heirat binnen 8 Wochen läuft da nicht.
Gut Ding will eben Weile haben. " Zitat Ende !

Also ab in den Kaukasus  :paletti. Gibt es  nicht auch so manche andere Gegenden / Länder auf der Welt, wo man noch Frauen oder Männer " retten " kann Fragezeichen

Ich wiederhole nicht noch einmal meine Kommentare dazu; das Forum hat ihn ja Alhamdullilah wieder.
Muss ich mir also keine Vorwürfe machen, weil er sich abgemeldet hat kopfhau, er hat nur ein noch schöneres Foto gesucht  Augenrollen und sich dann wieder angemeldet, der Gute !
Danke, dass es dich nun wieder gibt  :rofl2
Und alle klatschen Beifall  disco.


Warum eigentlich nicht auch bei gc   

danke von mir und  :blum

Übrigens, wir zwei, mein ausländischer Mann(nicht EU !) und ich haben heute Hochzeitstag !

Vorwärts immer und nie vergessen !

Der Kommentar von magnitka-chen kann also mich nicht betreffen ! Wen mag er wohl meinen :dom, ach so, er meint sich vielleicht selbst !

Muss jetzt weiter feiern  :lma2




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Antwort #18 - 28.02.2005 um 23:21:29
 
Hallo,

Zitat:
Bekannte oder gar Freunde aufgrund privat erhaltener Informationen bei Behörden anonym zu denunzieren finde ich schon ziemlich ätzend - ich bin erschrocken dass es in diesem Forum Leute gibt die sowas auch noch unterstützen.

Es ging im Ausgangsbeitrag nicht um Bekannte (im Sinne von privat bekannt) oder Freunden.
Ich würde Freunde und Bekannte auf ihr "Fehlverhalten" ansprechen - anonym würde ich niemanden anzeigen!

Ich unterstütze nicht das anonyme Anzeigen von Freunden oder Bekannten! :sauer:


Zitat:
Typisch deutsch?

Was soll diese Frage? Wenn schon Polemik: Die Fragestellung scheint mir typisch deutsch zu sein.

Zitat:
Schließlich geht es hier nicht um geplante schwere, gefährliche Verbrechen - die muss man natürlich immer anzeigen! - sondern allein darum, wer mit welchem Pass nach Deutschland einreisen kann und wer nicht, und dass jemand heiraten möchte. Wem ist eigentlich damit gedient, das zu verhindern?

Das entscheidet dann zukünftig jeder nach seinem Geschmack - was angezeigt werden darf oder soll und wen oder wen nicht....

Wenn jemand in Deutschland mit falschem Namen Asyl beantragt, dann deshalb weil er er/sie mit richtigem Namen wohl kein Asylanspruch hat. Das ist ein Verstoß gegen unsere Rechtsordnung. Eine solchen Verstoß teile ich der zuständigen Behörde mit. Die wird die erforderlichen Konsequenzen treffen. Und gegen diese Konsequenzen kann der/die Betroffene Rechtsmittel einlegen.

Zitat:
Jemand, der im öffentlichen Dienst arbeitet (das tue ich auch) muss deshalb noch längst nicht alles denunzieren was ihm privat so zu Ohren kommt.

Ich denunziere nicht!  exploUnd ich gebe nicht alles weiter, was mir zu Ohren kommt. Habe ich allerdings konkrete Verdachtspunkte, werde ich die zuständige Behörde informieren oder, wenn es meinen Arbeitsbereicht betrifft, Strafanzeige erstatten!

Was, lieber GC, stellt Dich über das Recht Fragezeichen


Blaise
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Antwort #19 - 28.02.2005 um 23:23:25
 
Zitat:
Im Ausgangsfall ging es darum, dass jemand beabsichtigt hier zu heiraten und dann eh die Informationen offenlegt und dann (mögicherweise) einen Aufenthalt erhält - was bittesehr heißt da "heiraten auf biegen und brechen", und was bitte sehr sind "Wirtschaftsasylanten"? Schon eine problematische Terminologie...

Wenn du mit 'Ausgangsfall' das erste Posting in diesem Thread meinst, dann lese ich wohl irgendwie anders als du (liegt vielleicht daran dass ich zwar ne Brille, aber keine rosarote trage):
Der Ausgangsfall: Person X aus A kommt nach Deutschland und bittet unter dem Namen Y und angebend aus B zu kommen und nur (?) xxx Jahre alt zu sein um politisches Asyl. Die ABH glaubt den Angaben nicht und hat die Ausweisung verfügt, die sich aber hinauszögert, weil der Pass fehlt (oh' Wunder...). Person X fasst nun den Plan, in's benachbarte Ausland zu reisen (illegal vermutlich) um dort eine deutsche Staatsbürgerin allein zum Zweck des Erschleichens einer AE zu heiraten.
Person D kennt alle diese Fakten und möchte nicht, dass das Recht auf Asyl, das für einige Menschen lebensrettend ist, von anderen unter Ausnutzung aller legalen und illegalen Mittel mißbraucht wird, fühlt sich aber unsicher, hilfesuchend und alleingelassen ...
DAS ist der Ausgangsfall.

Frage nebenbei: Was darf man denn anzeigen?
Ladendiebstahl? Sachbeschädigung (zB Autoantenne abknicken)? Urkundenfälschung? Betrug? Raub?
Es geht hier nicht um ne OWi ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #20 - 01.03.2005 um 01:23:04
 
Zitat:
Wenn du mit 'Ausgangsfall' das erste Posting in diesem Thread meinst, dann lese ich wohl irgendwie anders als du (liegt vielleicht daran dass ich zwar ne Brille, aber keine rosarote trage):


Das ist der Punkt. Wird jemand mit der rosaroten Brille die Ausgangslage in Frage stellen, wenn die ABH veteufelt wird, weil Fluchtgründe nicht anerkannt werden, weil Krankheiten nicht zur Feststellung von Abschiebungshindernissen führen? Wenn angeklagt wird, dass die ABH eine Scheinehe vermutet? Never nicht!

Hier im Board scheint es überhaupt zunehmend Probleme zu geben, den Ausgangsfall so hinzunehmen, wie er dargestellt wurde, egal von wem und welcher Fall. Alles wird hinterfragt und "moralisiert". Ich würde mir wünschen, wenn das Forum wieder etwas sachlicher würde und wenn weniger gelabert würde. Nur so hilft es, nur so bietet es eine Plattform für Hilfesuchende. Würde ich hier eine Frage stellen wollen, wenn ich sehe, dass in jedem thread nur mega-lang rumgelabert wird, ohne auf den Kern zu kommen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #21 - 01.03.2005 um 12:06:53
 
"Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustand kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber der Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird."

Bertolt Brecht, Flüchtlingsgespräche

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Antwort #22 - 01.03.2005 um 20:41:14
 
Zitat:
allein zum Zweck des Erschleichens einer AE zu heiraten.


Entschuldige bitte, aber woher nimmst Du denn diese Erkenntnis?

Nicht jede Eheschließung mit einem Asylbewerber dient dem "Erschleichen" einer AE. Es gibt auch bei diesem Kreis Menschen, die aus Liebe heiraten. Alleine die Tatsache, dass eine Eheschließung im benachbarten Ausland geplant ist, ist auch kein Hinweis darauf (eher im Gegenteil, man will keine lange Trennung in Kauf nehmen).

Im Ausgangsposting stand überhaupt nichts davon, dass hier eine Scheinehe geplant ist.

Und bei den Fakten, die er kennt (richtiger Name etc.) muss man ganz stark vermuten, dass hier eine persönliche Beziehung vorhanden ist. Asylbewerber, die ihr Asyl unter falscher Identität beantragen, gehen mit ihrer richtigen Identität nämlich nicht "hausieren". Die wird, wenn überhaupt, nur engsten Freunden anvertraut (und selbst dann wird gerade mal das richtige Land verraten, aber keine Details wie richtiger Name etc.).

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Antwort #23 - 01.03.2005 um 23:01:14
 
Zitat:
Entschuldige bitte, aber woher nimmst Du denn diese Erkenntnis?

Klingt "Auf Biegen und Brechen" für dich nach "Liebe"?

Zitat:
Nicht jede Eheschließung mit einem Asylbewerber [...]

Nicht jede Eheschließung mit einem unter falscher Identität, seinen Pass zurückhaltenden (wenn er nämlich wirklich keine hätte, könnte er nicht heiraten!) abgelehnten und von Ausweisung bedrohten Asylbewerber dient der Erschleichung einer AE.
Stimmt. Man stirbt auch nicht immer, wenn man aus dem 10. Stock fällt. Da alle Statistiken aber eine eindeutige Richtung aufzeigen, probier ich's persönlich mal nicht aus ...

Zitat:
Und bei den Fakten, die er kennt (richtiger Name etc.) muss man ganz stark vermuten, dass hier eine persönliche Beziehung vorhanden ist.

Und was willst du uns jetzt damit sagen? Persönlicher 'Rachefeldzug'?

BTW, es kann auch eine Beziehung zu einer Person vorliegen, die eine persönliche Beziehung hat. Mit Geheimnissen ist das manchmal wie mit einer Virus-Erkrankung: Erst ist nur einer betroffen und allmählich weitet sich der Kreis aus.


Ich bin absolut FÜR 'in dubio pro reo', aber dass heißt a) nicht, dass selbst die fadenscheinigsten Argumente verwendet werden können und b) gilt dieser Grundsatz für das URTEIL und nicht die ANKLAGE! Angeklagt werden MUSS, wenn ausreichende Verdachtsmoments vorliegen, und die glaubt Dayenne zu haben. Dayenne ist nicht der Richter, ich bin es nicht und du bist es nicht.

FAKT ist: Asylmißbrauch wird immer wieder gerne als Kavaliersdelikt gesehen. Tatsächlich findet dieser Mißbrauch auf dem Rücken derjenigen statt, die das Asyl wirklich brauchen.
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Muyiwa
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Antwort #24 - 01.03.2005 um 23:33:50
 
Zitat:
Und was willst du uns jetzt damit sagen? Persönlicher 'Rachefeldzug'? 


Ehrlich gesagt liegt meine Vermutung tatsächlich genau dort (wobei mir das Wort Rachefeldzug zu schwer ist). Aber seinen Edelmut nehme ich ihm einfach nicht ab. Nur kann mir das egal sein, ich bin nämlich tatsächlich nicht sein Richter. Wenn er der Meinung ist, er muss das zur Anzeige bringen, dann soll er es tun. Aber dann soll er auch dazu stehen.

Mich hat nur gestört, dass er das Ganze "hintenrum" machen will (hatte ich ja bereits geschrieben).

Wenn er keinen persönlichen Bezug hat, dann frage ich mich welche Art von Konsequenzen es für ihn hat, wenn herauskommt, dass er derjenige war, der die Fakten weitergegeben hat. Schließlich plagt ihn ja auf der anderen Seite das schlechte Gewissen. Das müßte er nicht haben, wenn er keinen persönlichen Bezug hätte.


Zu dem Thema Eheschließung nur zur "Erschleichung" einer Aufenthaltsgenehmigung: Diesbezüglich habe ich tatsächlich eine andere Meinung. Ich kenne mittlerweile durch's Internet eine Menge Frauen (persönlich kenne ich auch ein paar davon), die genau solche abgelehnten Asylbewerber aus lauter Liebe (ist tatsächlich so) geheiratet haben und teilweise schon seit Jahren eine mehr oder minder glückliche Ehe führen (Differenzen gibt es in jeder normalen Beziehung). Und deswegen würde ich das Ganze eben nicht mit einem "Sprung aus dem 10. Stock" und mit der "Wahrscheinlichkeit diesen zu überleben" vergleichen.

Ich verstehe aber, dass Mitarbeiter von Behörden, die mit solchen Eheschließungen zu tun haben, dieser Sache mit deutlich mehr Skepsis gegenüber stehen. Aber ein in die Schublade "Erschleichung von AE" schieben, nur weil die Fakten danach aussehen, finde ich persönlich nicht in Ordnung. Man sollte da doch den Einzelfall betrachten und die "tatsächlichen" Fakten kennen.

Da meine Meinung zu diesem Thema aber persönlich und ganz sicher nicht emotionslos ist, möchte ich mich an dieser Stelle bei Mick und den anderen Forenbetreibern dafür entschuldigen, dass ich hier nicht wirklich sachlich posten kann. Ich bemühe mich allerdings.
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Dayenne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenntnis über Wirtschaftsasylant
Antwort #25 - 02.03.2005 um 09:03:02
 
Hallo @ all,

bin ehrlich gesagt erschreckt, was alles in meinen Eingangsbeitrag hineininterpretiert wird. Wirkliche Hilfe habe ich hier nicht erfahren können, aber das liegt sicherlich auch an dem heiklen Thema.
Vielleicht bereite ich der Diskussion ja ein Ende, wenn ich euch wissen lasse, dass ich mich entschieden habe, nichts zu tun. Die einen werden den Kopf schütteln, die anderen werden sich die Hände reiben. Zu beidem gibt es keine Veranlassung, denn diese Entscheidung habe ich mit mir alleine ausgetragen


Gruß
Dayenne
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kenntnis über Wirtschaftsasylant
Antwort #26 - 02.03.2005 um 12:53:22
 
Und das ist auch gut so  :paletti

Minus vorprogrammiert !
Korrektur inbegriffen !
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Djamila
 
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Antwort #27 - 02.03.2005 um 15:37:59
 
@Djamila
Zitat:
Die einen werden den Kopf schütteln, die anderen werden sich die Hände reiben. Zu beidem gibt es keine Veranlassung, denn diese Entscheidung habe ich mit mir alleine ausgetragen


:nixs
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