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Kenntnis über Wirtschaftsasylant (Gelesen: 12.714 mal)
Dayenne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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23.02.2005 um 16:01:55
 
Hallo,

neige auf der einen Seite nicht zum Denunzieren, habe aber auf der anderen Seite auch einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und der läßt mich an Euch wenden.

Habe aufgrund widriger Umstände Kenntnis darüber, dass sich ein Nigerianer in Bayern aufhält, der aus wirtschaftlichen Gründen sein Heimatland verlassen hat (obwohl es ihm dort laut seiner eigenen Angaben sehr gut ging). Bei der Einreise hat er bezüglich seiner Herkunft, seines Namens und  des Geburtsdatums gelogen.  Die Ausländerbehörde scheint ganz und gar nicht dumm zu sein und sein Asylverfahren wurde abgelehnt. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass man ihm seine Angaben nicht glaubt - zu Recht!
Nun hat er eine Aussetzung zur Abschiebung bis Mitte März 2005 (wegen eines fehlenden Reisepasses)
Ich kenne sowohl seinen richtigen Namen, als auch den, unter den er bei den Behörden geführt wird.
Sein Plan ist nun, auf Biegen und Brechen eine deutsche Frau im benachbarten Ausland zu heiraten und sich danach über einen Rechtsanwalt bei den deutschen Behörden zu entschuldigen, dass er bei seiner Einreise und danach gelogen hat.
Eine schreiende Ungerechtigkeit - wie ich finde.
Kann ich irgendetwas dagegen tun???
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ronny
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Antwort #1 - 23.02.2005 um 16:05:10
 
Zitat:
Kann ich irgendetwas dagegen tun


Hallo Dayenne,

wenn dein Profil zutreffend ist, bist Du eigentlich sogar verpflichtet dienstlich tätig zu werden, oder?

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Dayenne
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Antwort #2 - 23.02.2005 um 16:55:26
 
Hallo Ronny,

das kommt erschwerend hinzu, ja
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Dayenne
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Antwort #3 - 23.02.2005 um 16:57:09
 
Zusatz: die Agentur ist groß und ich bin in einem komplett anderen Bereich zuständig, daher keine Ahnung, wie ich dienstlich dagegen vorzugehen hätte
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ronny
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Antwort #4 - 23.02.2005 um 17:58:38
 
Zitat:
Zusatz: die Agentur ist groß und ich bin in einem komplett anderen Bereich zuständig, daher keine Ahnung, wie ich dienstlich dagegen vorzugehen hätte


Hallo Dayenne,

es gibt für Behörden, nicht für den einzelnen Mitarbeiter (außer dem Standesbeamten) eine Mitteilungspflicht nachem Asylverfahrensgesetz aber frag mich jetzt nicht nach der Hausnummer, hab ich in my castle ned verfügbar .

Aber dich trifft es als einz. Mitarbeiterin nur wenn Du es im dienstl. Zusammenhang erfährst oder damit konfrontiert wirst.

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Dayenne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #5 - 24.02.2005 um 07:22:02
 
Damit weiß ich nun weiterhin nicht, wie ich vorzugehen habe/vorgehen kann. Wende ich mich an die ABH, an die Polizei oder an wen? Wird man sich dafür interessieren oder ist es vielmehr so, dass man sich sagt, dass der Gute eh nur noch eine Aussetzung bis Mitte März hat und dann weg muss. Habe gestern noch erfahren, dass evtl. sogar alternativ geplant wird, in Frankreich erneut Asyl zu beantragen, dort zu heiraten und dann in die BRD zurückzukommen.
Noch was: geht das ganze auch anonym (das wäre mir sehr recht)?
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ronny
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Antwort #6 - 24.02.2005 um 07:57:59
 
Zitat:
Noch was: geht das ganze auch anonym (das wäre mir sehr recht)?


Natürlich, aber es wäre sinnvoll, wenn die Glaubwürdigkeit der Quelle nicht in Frage gestellt wird  Zwinkernd


Zitat:
Wende ich mich an die ABH, an die Polizei oder an wen


Beides möglich Zwinkernd Hast Du da nicht dienstlich irgendeinen Draht.? Den  pol Deines Vertrauens  Zwinkernd

Zitat:
Habe gestern noch erfahren, dass evtl. sogar alternativ geplant wird, in Frankreich erneut Asyl zu beantragen, dort zu heiraten und dann in die BRD zurückzukommen.


Gerade wenn solche Absichten bestehen halte ich es für sinnvoll, dem einen Riegel vorzuschieben  explo Sorry  Zwinkernd
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Dayenne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #7 - 24.02.2005 um 09:05:35
 
Habe leider in diesen Bereichen keine Person meines Vertrauens.
Meinst Du, ich könnte mich vielleicht direkt hier an ein Mitglied wenden, dass bei der ABH oder Polizei arbeitet mit der Bitte um Weiterleitung.
Hätte dieser Vertrauensperson gegenüber kein Problem, mich, meine Person und mein Wissen zu offenbaren, wobei bei der Weiterleitung gewährleistet sein müßte, dass alle Daten über mich nicht "veröffentlicht" werden. Ich weiß, dass die betreffende Person eine Anwältin hat, die mit ihm gemeinsames Spiel macht und wenn diese Akteneinsicht erhalten und meinen Namen sehen würde, so hätte das sicherlich Konsequenzen für mich. Mal abgesehen davon, dass schon mein Gewisse, mir Bauchweh beschehrt
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Antwort #8 - 26.02.2005 um 23:56:31
 
Ich halte die Erfassung und Weitergabe von persönlichen Informationen und Lebensumständen über Dritte, die nicht in Erfüllung dienstlicher Aufgaben erfasst werden mussten, sondern einem Behördenmitarbeiter nur bei Gelegenheit quasi "beiläufig" (oder sogar aus privaten Zusammenenhängen) bekannt geworden sind, für keinesfalls verpflichtend, in vielen Fällen auch für unzulässig.

Ich weiß nicht ob es sich hier so verhält.

Jedenfalls ist keineswegs jeder Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle in jedem Falle zur Denunziation verpflichtet, im Gegenteil.

gruß

gc

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Antwort #9 - 27.02.2005 um 01:44:45
 
Tja, das mit dem Denunizieren ist halt immer so 'ne Sache ...

Zeige ich jemanden an, weil er Nazi-Parolen an die Hauswände schmiert, werde ich wahrscheinlich lobend in den Lokal-Nachrichten erwähnt. Zeige ich einen 'Asylbewerber' an - der gar keiner ist - hab ich gleich die 'Ausländerfeindlichkeits'-Arschkarte gezogen.

Immer am besten: Zur anderen Seite sehen und weitergehen - wird sich schon jemand anders finden, der zuständig ist ...
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 27.02.2005 um 01:44:58
 
Danke gc für deine Meinung  [beifall=beifall.gif]
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Djamila
 
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ronny
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Antwort #11 - 27.02.2005 um 09:54:07
 
Hallo Inge

genau das ist die deutsche Volkskrankheit Nr. 1 :paletti

Die Angst

Zu dem Rest spare (gc) ich mir den Comment . :lma2
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Blaise
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Antwort #12 - 27.02.2005 um 13:46:04
 
Hallo GC,

selbstverständlich gebe ich Informationen weiter, egal ob ich die dienstlich, beiläufig oder privat erhalte.

Ich bin weder dienstlich noch privat verpflichtet, Betrügereien oder illegale Handlungen zu dulden oder zu verschweigen.

Wobei ich bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) nicht anzeige. Wenns aber ein allzu dreister ist, spreche ich die Person schon mal an.

Das hat auch nichts mit Denunziantentum zu tun - ich schau halt nicht einfach weg!


Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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ronny
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Antwort #13 - 27.02.2005 um 13:49:45
 




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Muyiwa
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Antwort #14 - 28.02.2005 um 20:09:46
 
Zitat:
wenn diese Akteneinsicht erhalten und meinen Namen sehen würde, so hätte das sicherlich Konsequenzen für mich. Mal abgesehen davon, dass schon mein Gewisse, mir Bauchweh beschehrt


Ich finde, wenn Du schon der Meinung bist, Du musst das Ganze zur Anzeige bringen, dann solltest Du auch "den Schneid" haben, es zuzugeben bzw. damit leben, dass die Betreffenden evtl. davon erfahren.

Viel besser hätte ich es allerdings gefunden, Du hättest Deine Bedenken ihnen direkt gesagt und ggf. versucht sie davon abzuhalten noch weitere illegale Schritte einzugehen bzw. versucht, sie wieder auf den "rechten Weg" zu führen.

Offenbar kennst Du sie ja recht gut, sonst hättest Du ja nicht solche Bedenken, es könnte jemand erfahren, dass Du die beiden zur Anzeige gebracht hast.

Ehrlich gesagt frage ich mich aber auch die ganze Zeit nach den "wahren Beweggründen". Ich glaube einfach nicht daran, dass der eigene Gerechtigkeitssinn der Hauptgrund dafür ist. Aber es kann mir auch egal sein.

Mich stört hier hauptsächlich das "Hintenrum".
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