Zitat:... Behördenwillkür ... auf deutscher Seit,
Nun, das sehe ich natürlich völlig anders:
Du hast eine Einbürgerungszusicherung gehabt, sogar zwei mal, jeweils zwei Jahre gültig. Du bist mindestens einmal deutlich darauf aufmerksam gemacht worden, welche Nachweise erforderlich sind.
Für die Einbürgerungsbehörde sieht es jetzt logischerweise so aus: Da ist ein Bewerber, der sich vier Jahre lang um nichts gekümmert hat. Wo also ist hier Willkür zu sehen?
Zitat:aber er würde sich doch wirklich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er meinetwegen letztmalig die Einbürgerungszusicherung noch mal verlängert,
Das vielleich nicht, aber warum sollte er? Um nach weiteren zwei Jahren festzustellen, dass immer noch nichts passiert ist? Daher ja mein Tipp,
jetzt erst mal nachzufragen, wie es die ganze Zeit von der Behörde gefordert wurde.
Andere Frage: Sind denn wenigstens die Voraussetzung für eine Entlassung geschaffen worden? Also:
- gültige Papiere?
- Wehrdienst geregelt?
- Entlassungsgebühr bezahlt?
Wenn du dies - insbesondere letzteres bei der Einbürgerungsbehörde nachweisen kannst, kann diese davon ausgehen, dass der Antrag gestellt wurde, und eine neue Zusicherung erteilen.
Wenn aber die Gebühr nicht bezahlt wurde, wurde auch kein Antrag gestellt. Eigentlich ganz einfach.