Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen (Gelesen: 8.660 mal)
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #15 - 26.02.2005 um 22:38:16
 
Zitat:
... Behördenwillkür ... auf deutscher Seit,


Nun, das sehe ich natürlich völlig anders:

Du hast eine Einbürgerungszusicherung gehabt, sogar zwei mal, jeweils zwei Jahre gültig. Du bist mindestens einmal deutlich darauf aufmerksam gemacht worden, welche Nachweise erforderlich sind.

Für die Einbürgerungsbehörde sieht es jetzt logischerweise so aus: Da ist ein Bewerber, der sich vier Jahre lang um nichts gekümmert hat. Wo also ist hier Willkür zu sehen?

Zitat:
aber er würde sich doch wirklich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er meinetwegen letztmalig die Einbürgerungszusicherung noch mal verlängert,

Das vielleich nicht, aber warum sollte er? Um nach weiteren zwei Jahren festzustellen, dass immer noch nichts passiert ist? Daher ja mein Tipp, jetzt erst mal nachzufragen, wie es die ganze Zeit von der Behörde gefordert wurde.
Andere Frage: Sind denn wenigstens die Voraussetzung für eine Entlassung geschaffen worden? Also:
- gültige Papiere?
- Wehrdienst geregelt?
- Entlassungsgebühr bezahlt?
Wenn du dies - insbesondere letzteres bei der Einbürgerungsbehörde nachweisen kannst, kann diese davon ausgehen, dass der Antrag gestellt wurde, und eine neue Zusicherung erteilen.
Wenn aber die Gebühr nicht bezahlt wurde, wurde auch kein Antrag gestellt. Eigentlich ganz einfach.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #16 - 27.02.2005 um 15:13:45
 
Zitat:
Für die Einbürgerungsbehörde sieht es jetzt logischerweise so aus: Da ist ein Bewerber, der sich vier Jahre lang um nichts gekümmert hat. Wo also ist hier Willkür zu sehen?


Das kann so nicht stimmen, den bei der ersten Verlängerung der Einbürgerungszusicherung habe ich ja bereits nachweisen müssen, daß diese Verzögerung nicht an mir lag. Da habe ich auch vorweisen können, daß ich unter anderem die Gebühr bei Antragsstelllung bereits bezahlt habe, sonst hätte man mir damals schon die Einbürgerungszusicherung nicht verlängert. Das war damals die allererste Frage. Auf Grund dieses Überweisungsbeleg wollte ich ja auch von dem kroatischen Konsulat eine Bescheinigung erhalten, daß ich den Einbürgerungsantrag bereits 2001 eingerreicht habe. Allerdings verweiste man mich dort an die zuständige Stelle in Kroatien, mit dem Hinweis einer persönlichen Vorsprache. Das fällt auch aus meiner Sicht unter die Rubrik "Behördenwillkür".

Alle anderen Voraussetzungen, wie gültige Papiere, Wehrdienst, Entlassungsgebühr sind zu 100% erfüllt. Bis auf den Punkt, daß ich die letzten zwei Jahre vielleicht nicht das nötige Engament mitgebracht hatte wie erwartet, allerdings waren die letzten zwei Jahre auch für mich beruflich wie auch privat sehr stressig und wie im Fluge vorbeigezogen. Bei meinem besten Freunde wurde die Einbürgerungszusicherung bereits das dritte mal verlängert, wobei überhaupt keine Nachweise vorgelegt werden mußten. Er sagte halt das er durch den Hausbau überhaupt keine Zeit gehabt hatte, sich um die Ausbürgerung zu kümmern. Eine weiter Verlängerung war überhaupt kein Problem. Ein Einzelfall ? Nein ich persönlich kenne auch noch zwei weitere Fälle, wo die Verlängerung im Prinzip routinemäßig durchgeführt wurde.

Allerdings bist Du mir noch eine Frage schuldig:

Besteht auch wirklich keine Möglichkeit, daß der Antrag ablehent werden könnte, auf Grund des vorangegangen Antrages  ?  :richter

Es ist mir schon klar, daß Ihr es nicht gerne seht, auf diese Art und Weise sozusagen unterwandert zu werden. Allerdings wäre ich Dir für die Beantwortung dieser Frage sehr dankbar.

Zitat:
spricht eigentlich nichts gegen die Rücknahme und neu beantragen.


Hey Ronny nicht das ich Dir kein Glauben schenke. Auf Grund Deiner Mail weiß ich das es so ist, aber ich möchte es nur noch mal bestätigt haben, weil zuviel auf dem Spiel für mich steht. Bin halt furchtbar sicherheitsdenkend in solchen Sachen. Der Ralf ist ja auch ein ganz besondere Spezi auf diesem Gebiet. Also nimm's mir bitte nicht übel, daß ich noch mal nachfrage....okay  blumenstrauss

Gruß an alle
...und insbesondere an Ronny

Bobo




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #17 - 28.02.2005 um 01:13:45
 
Hallo exchanger!

Zitat:
daß ich unter anderem die Gebühr bei Antragsstelllung bereits bezahlt habe ....


Wenn das so ist, stellt sich die Sache etwas anders dar:
Zitat:
§ 12

(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
....
3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständig und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
....


Frage mal bei deiner Einbürgerungsbehörde nach "amtlicher Begleitung"!  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema